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Qualifikation für einen ehrenamtlichen Techniker

  • Techniklarry
  • 30. März 2010 um 18:55
  • timotimo
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    • 7. April 2010 um 18:35
    • #21

    Das mit Hessen habe ich nur dargelegt, weil danach gefragt wurde.

    Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: den Schein "Sachkundige Aufsichtsperson..." machen i.d.R. "Hausmeister" von z.B. Stadthallen, damit sie nach Abnahme des Aufbaus durch einen Meister die Veranstaltung dann betreuen können. (VStättVO §40 (5))

    Die Stufe drüber ist die Fachkraft für Veranstaltunstechnik (§40 (4)), und darüber der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik (§39).

  • falcocgn
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    • 8. April 2010 um 10:45
    • #22

    Hallo Jan,

    die CD-ROM "BGI 810 - Produktionen und Veranstaltungen" solltest Du Dir auf jeden Fall bei der zuständigen VBG -Bezirksverwaltung in Bielefeld besorgen. Tel.: 0521 5801-222. Auf der CD sind alle relevanten Vorschriften sowie viele Handlungshilfen, Vorlagen und anderes zu finden.

    Ich habe mir nochmal Deinen Anfangsbeitrag durchgelesen. Danach ist die von dir betreute VA-Sparte tatsächlich eine aufstrebende Teileinheit Deiner Einrichtung. Da eben nicht nur die eigenen VA betreut werden, sondern mit Zumiet-Material auch dritte, sehe ich euch schon hart an der Grenze zu einer Firma. Somit wird also auch Geld bewegt. Da sollte es doch kein Problem sein, dass die Einrichtung die dahintersteht mal darüber nachdenkt, das ganze zu professionalisieren: Arbeitsplätze schaffen, Ausbildungsplätze schaffen usw. Wenn das, warum auch immer, nicht gewünscht ist, müsst ihr bei dem Volumen definitiv eine Fachkraft haben und auch alle anderen Verpflichtungen erfüllen. So z.B. die BGV A3-Prüfung der elektrischen Betriebsmittel. Das kann bei näherer Betrachtung allerdings auch ein der Einrichtung nahestehender Elektromeister durchführen, der dann die Leistungen spendet. Trotzdem, durchgeführt werden muss es.

    Wie dem auch sei. Es ist sicher an der Zeit, über einige Aspekte der ehrenamtlichen Betreuung nachzudenken und liebgewonnene Gewohnheiten neu zu beleuchten. Dies stände übrigens auch den größeren Kircheneinheiten gut zu Gesicht. Zu häufig wird bei Kirchentagen und vergleichbaren VA nur mit Freiwilligen gearbeitet. So gut das auch ist, fehlt es doch häufig an professioneller Anleitung und Aufsicht, wie ich selber erlebt habe: "Hallo, wir sind das Video-team der Gemende xx und haben uns da mal einen großen Kamerakran geliehen. Wie funktioniert das denn?" oder: "Absperrgitter vor der Bühne und beim Einlass? Das sind doch alles Christen wie wir!"(So geschehen bei einem US-evangelikalen Superstar, den 6.000 Menschen sehen wollten) oder: "Wieso sind 5.000 Papphocker denn gefährlich? Jeder nimmt seinen in die Hand wenn geräumt wird"

    Da wird mir ganz anders. So sicher auch der Verantwortlichen bei der Stadt in Deinem Falle. Verantwortung beinhaltet Wissen und die Kompetenz, Dinge auch nicht zuzulassen und muss wirksam übertragen werden. Ansonsten ist der Betreiber der Schulaula vor dem Richter.

    Mitfühlende Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • djobi
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    1
    • 8. April 2010 um 14:06
    • #23
    Zitat

    immer wieder fazinierend wie viele aus dem TEN SING bereich später auch VA-Technik weiter machen


    tja, bei dem Verein war ich auch mal :wink:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Finelight
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    • 8. April 2010 um 17:11
    • #24

    Es gibt in Duisburg durchaus noch andere FkVT außer Tim/Kurti die irgendwann mal bei TS waren.

    Was ist denn mit ChriBü oder MaBü aus OWL? Ich meine einer von denen ist inzwischen auch FkVT.


    LG aus Duisburg
    Robin

  • billbo
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    • 9. April 2010 um 00:20
    • #25
    Zitat

    "Absperrgitter vor der Bühne und beim Einlass? Das sind doch alles Christen wie wir!" ... Da wird mir ganz anders.

    Verwundert?

    Das Grundprinzip von Religion (zumindest sofern es sich um eine Spielart der auf dem Monotheismus mit Ursprung Mittelmeerraum basierenden handelt) ist es, Menschen in gut = folgsam und gefügig (Auserwählte, Gläubige, Gerechte, Brüder) und weniger gut = potentiell renitent und aufsässig (Ungläubige, Sünder, Goys, Giaurs) zu unterteilen. Dieses gesellschaftliche Erfolgsmodell hat die Welt erobert und funktioniert bis heute. Steht täglich in der Zeitung.

    Selbstverständlich unterliegen Stellvertreter Gottes keiner VstättV. Für Auserwählte gelten keine profanen weltlichen Regeln oder Vorschriften. Die sind was für den Rest.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • tufkaleho
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    • 9. April 2010 um 09:33
    • #26

    Dass heisst diese Auserwählten bedürfen auch keines Versicherungsschutzes/Rente ?
    Kann man gegenüber diesen Personen überhaupt das Hausrecht geltend machen ?

    *scnr*

  • timotimo
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    • 9. April 2010 um 10:05
    • #27

    Nein, nicht das Hausrecht. Aber das kirchenrecht :) scnr

  • falcocgn
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    • 9. April 2010 um 10:57
    • #28

    Wir wollen hier doch nicht in Kirchenkritk abgleiten. Ich vermute Billbo hatte vergessen, das ganze als Satire zu kennzeichnen?

    Ansonsten gilt das Kirchen(Haus)recht nur bei Gottesdiensten, bzw. VA. die dem Zweck des geweihten GEbäudes entsprechen. Bei einer "normalen" VA gilt das weltliche Recht (VStättVO) auch in geweihten Räumen. Die von mir genannte VA war weder in einem geweihten Raum (Messehalle) noch geweihter Zweck (Evangelikaler Superstar). Bei hunderten potentiell erdrückten, im schlimmsten Falle, hilft weder mir noch dem christlichen Auftraggeber die kirchliche gegen die weltliche Instanz. Alles andere sind dann Mutmaßungen philosophischer Natur.

    (Bittere Ironie an:)Außerdem sind die Zeiten der Albigenserkreuzzüge vorbei, als Simon de Montfort vor dem Sturm auf Beziers stand. Er wurde von einem Ritter gefragt, wie man denn die Gläubigen von den Ungläubigen unterscheiden könne. Darauf Simon: "Erschlagt sie alle, der Herr wird die Seinen schon erkennen".

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Techniklarry
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    • 9. April 2010 um 12:36
    • #29

    @ falcocgn
    gut werde mir die CD besorgen.
    Beim Kirchentag hab ich mich schon länger gefragt, wer auf die komische Idee gekommen ist, die zu benutzen. Mittlerweile sind die zwar miteinander verbunden, aber es ist Pappe!!!

    djobi
    noch einer :) schön, schön

    Finelight
    Hab Kurti genannt, weilich den kenne
    ChriBü und MaBü waren früher mal bei unseren Veranstaltungen dabei. Über die sind wir auch zu unserem Verleiher gekommen. Aber seitdem wir nur noch sehr wenig dazumieten müssen, machen wir das selber. Im Prinzip wird noch alles fast genauso aufgebaut, wie als die noch dabei waren.


    Den Rest lasse ich mal unkommentiert.

    Jan Manuel Strothmann
    Rottstraße 7
    32602 Vlotho

  • billbo
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    • 9. April 2010 um 13:43
    • #30
    Zitat

    Satire

    Satire/ Sarkasmus ja. Aber schon auch mit ernsthaftem Hintergedanken.
    Ich find's erstaunlich und deshalb durchaus einer Bemerkung wert, mit welchem Automatismus und welcher Selbstverständlichkeit auch heute noch die Grundhaltung/ Attitüde „für uns gilt das alles nicht oder nur bedingt, schließlich sind wir .......“ (passende Religionszugehörigkeit bitte selbst nachtragen) in die Köpfe der nächsten Generation implementiert wird.

    Ist aber, zugegeben, sicherlich das falsche Forum dafür. Mindestens genau so falsch wie in einem Religions -/ Philosophieforum über behördliche/ gesetzliche Vorgaben zur Veranstaltungssicherheit zu diskutieren.
    Und selbstverständlich wird auch keineswegs alles immer schlechter. Allein die Tatsache dass solche Fragen hier von persönlich Involvierten ernsthaft aufgeworfen werden ist sehr erfreulich.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo
    (der sich in jungen Jahren eher unfreiwillig selbst mal für einige Zeit im Dunstkreis eines Religionszirkels mit Anspruch auf Besitz der alleinigen, allumfassenden Wahrheit bewegte)

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

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