Zitat von "falcocgn"In der gesamten Diskussion wurde der Fehler gemacht, die drei verschiedenen Rechtsquellen für Lärm sauber zu trennen:
TA Lärm für Anwohner
DIN 15905-5 für Besucher
LärmVibArbSchVO für Beschäftigte
Ist das nun als gut getarnte Ironie zu verstehen, fehlt da ein "nicht", oder wo soll hier der Fehler liegen?