Du mußt kein Schwarzarbeiter sein, um die Märchensteuer zu sparen.
Wer ein Kleingewerbe innerhalb einer berstimmten Umsatzgrenze betreibt, kann sich laut Paragraf xy UstG von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Interessant logischerweise für Leute, die vorwiegend private Kundschaft haben...
Mietpreis übertrieben???
-
-
Kann man eigentlich neben einem regulärem Gewerbe noch ein zweites, umsatzsteuerbefreites Gewerbe anmelden?

-
Zitat von "audionrg"
Ich dachte nur, vielleicht ist es ja üblich bei Schülern total kranke Rabatte zu geben.
Es ist inzwischen wohl überall üblich, total kranke Rabatte zu geben...
-
Zitat von "ADMIN"
Es ist inzwischen wohl überall üblich, total kranke Rabatte zu geben...
Es ist teilweise sogar üblich absolut sinnfreie Rabatte unaufgefordert / ohne Nachfrage zu geben.
-
Zitat von "leopold hollerith"
Es ist teilweise sogar üblich absolut sinnfreie Rabatte unaufgefordert / ohne Nachfrage zu geben.
Teilweise ist der Listenpreis schon total krank.
Das bedeutet unter Anderem, daß Personal nicht mehr in Mischkalkulation angeboten werden kann sondern der Verleiher Personalkosten ziemlich direkt weitergeben muß. -
Zitat von "freeze"
Kann man eigentlich neben einem regulärem Gewerbe noch ein zweites, umsatzsteuerbefreites Gewerbe anmelden?

ehrlich gesagt, hab ich mich das auch schon gefragt.
z.B. DJ-Dienstleistung gem. Kleinunternehmeregelung §19 UStG ohne Mwst. und Technikvermietung mit MwSt. wg. Technikeinkauf bzw. Gewerbekunden
Ggf. die Technikvermietung unter Frau/Freundin/ .. anmelden - durchaus schon öfters gesehn
Hat das mal wer durchgerechnet?
Was sagt der stb? -
Zitat von "djobi"
Auf eine Person geht das nicht, da laut Stb. "eine Besteuerungsart" gewählt werden muss.
Ich hatte das früher für meine Veranstaltungstechnik (Firma A) und Großspielgeräte (Menschenkicker) getrennt.
Eben auch, da der Kicker immer für Privat und Verein rausging und die Technik an Firmen.Ende von Lied waren Steuernachzahlungen, da das so nicht möglich ist. Dank eines guten Stb. sehr gering

Über eine Freundin, Bruder, Schwester, Mutter könnte man dies so abwickeln. Natürlich als 2. Gewerbe mit allen buchhalterischen Pflichten (die für Kleingewerbe ja lediglich eine EÜ-Rechnung pro Jahr darstellt.)
Dort aber auch mit Freibeträgen, Kindergeld, Bafög, ALG, sonstige Steuern und Grenzen...
Naja, muss man für sich entscheiden, obs das bringt.
Ich habe nu alles mit Vorsteuer, und somit zahlen die Privaten mir halt die 19%... ärgerlich, aber den ganzen Aufwand für ne Zweitfirma meiner Schwester...Wissensstand: 2009 (da wurd das bei mir geändert)
-
Nein, das bringt es nicht.
Du hast derartige Geschichten letztendlich also nur gebastelt, um den Kunden Geld zu sparen.Bezahlt hast du mit Mehraufwand, fehlender Möglichkeit zu Vorsteuerabzug (Wieviel kostet so ein Aufblasdingens?) und Ärger deinerseits.
Zudem hast du, wenn sich alle Geräte unter dem Mantel eines Gewerbes befinden, einen besseren Gestaltungspielraum.Edit: Ich habe gerade den Kicker angeschaut. Bisher kannte ich nur die zum Aufblasen.
-
Das mit der zweiten Firma habe ich persöhnlich auch mal überlegt.
Aber ganz ehrlich... Ich glaube kaum das dadurch mehr Kunden zustande kommen nur weil die 19% fehlen....In diesem Abi Falle wären 300 Euro mindestens angemessen, eventuell eher mehr, je nach Material.
Zieht man 19% ab macht es trotzdem irgendein Hobbyjüngling für 100 Euro oder kostenlos.Es ist sinnvoller die Fühler nach Kunden auszustrecken, die eine Rechnung zwingend haben wollen (andere VT Firmen, Marketing GmbHs, Firmen...usw..), und auch eine Rechnung bezahlen weil sie zufrieden sind.
Ansonsten verfällt man doch selber in diesen günstig günstig wahn...
-