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Leuchtmittel bei Moving-Head geplatzt, Haftungsffrage

  • MRspeaker
  • 29. November 2010 um 17:42
  • marcoboy
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    • 10. Oktober 2011 um 21:55
    • #21

    Keinen Auftrag keine Rechnung keinen Lieferschein keinen Mietvertrag. Also war er privat mit seinen Kram da? Aussage gegen Aussage. Im ernsten Leben ist es so das Schäden vom Mieter zu tragen sind. Allerdings wird es interessant wenn so etwas kaputt geht. Soll ja auch mal vorkommen. Bevor man aber Anwählte beschäftigt um festzustellen wer Schuld ist. Sollte man sich wie zwei Menschen an den Tisch setzen. Interessant wäre warum der Brenner geplatzt ist. Das kann eine Fachwerkstatt durchaus Festellen. Lüfter tot oder dreckig, Brenner schief eingesetzt, das Teil mit den Fingern angefasst oder 4000h auf den Buckel" der geht doch noch". Oder so ein Chinesischen Knaller eingebaut der womöglich gar nicht in das Gerät gehört. Mir ist noch nie ein Brenner geplatzt. Das mal einer nach 100h nicht mehr wollte kam vor. Es kommen nur Leute mit so etwas an. In allen Fällen waren Sie selber schuld.

    Wenn das in den Kollegen so nicht rein will soll er Geld in seinen Anwalt stecken. Zeigt aber auch das er es nötig hat und ewt. doch der Versuchung erlag mal ganz günstig einzukaufen.

    Wenn ich als Sachverständiger in dem Verfahren gefragt würde. Kommen nur zwei Schuldige in Betracht. Der Brenner Hersteller oder der Besitzer. Aber nicht der Kunde es so denn er fummelt am Gerät herum oder lässt es fallen.

    Also wo ich noch im Verleih groß war. War ich so kulant auf den ersten Blick zu erkennen wer schuld ist. Wenn nichts ausläuft oder verbrannt ist. Kann man nix dafür. Von falsch Anschließen kann man den Kunden auch nix denn der hat ja keine Ahnung, dann war ich so doof es ihn zu erklären bzw. habe dagegen nix getan. Dinge bei den sich das nicht vermeiden lässt werden nur mit Personal vermietet. Ich lass doch keinen Hans Wurst ein Rigg aufbauen? So bliebt das Truss 10 Jahre heil. Die meisten Kunden wollen nichts böses und es ist für ihn immer blöd wenn etwas kaputt geht. Auch für den Verleiher sollte das unangenehm sein. Zur Autovermietung bei dem die Räder nach 100m abfallen und man soll auch noch zahlen geht man nie wieder. Das spricht sich herum.

    Das ist eben der Preis ist heiß Politik. Meine Kunden hatten immer Geld für Personal und haben das Argument gut verstanden. Der billige Plunder der Mitbewerber ist regelmäßig auseinander gefallen. Die nerven der Kunden waren blank auch wenn Personal mit war. Hinterher wollten die auch noch Geld.

  • MRspeaker
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    • 11. Oktober 2011 um 09:46
    • #22

    Eben, keine Rechnung, kein Lieferschein.
    Aber im Nachhinhein uns kosten in Rechnung stellen obwohl er die Sachen selber geliefert und aufgebaut hat.

    Wir haben quasi nur den DMX- Kanal hochgezogen. Dabei ist dann das Leuchtmittel hoch gegangen.

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  • tobias kammerer
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    • 23. Oktober 2011 um 14:02
    • #23

    Ich finde - solange die ganze Story hier von Dir nicht erfunden oder falsch dargestellt ist - die Anwaltsache schlichtweg eine bodenlose Frechheit. Inhaltlich hast Du zwar nichts zu befürchten, trotzdem rate ich Dir dringend das Schreiben nicht selbst zu beantworten, sondern dich ebenso an einen Anwalt zu wenden.
    Hier drei falsche Worte und Du bist plötzlich Schuld. Das Schlimme daran ist, dass Du eventuell auf Deinen Anwaltskosten sitzen bleibst, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist. Rechne bitte hier mit allem und mit genügend krimineller Energie bei Deinem Gegner. Deswegen machen mich solche Fälle unfassbar wütend. Da wünsche ich dem Initiator fast schöne böse Dinge. Der Staat hat leider kein Interesse bei so kleinen Fischen die zu unrecht Angeklagten zu schützen, bzw. nicht genug Personal (Beamte) sich um solche Dinge zu kümmern.

    Viel Erfolg bei der Sache
    Tobias Kammerer

  • MRspeaker
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    • 24. Oktober 2011 um 09:15
    • #24

    Naja,
    unser Anwalt ist ja bereits informiert.
    Wir haben ganz normal Widerspruch eingelegt.

    Nun muss der Gegner erstmal die Rechtskanzlei bezahlen, dann noch noch mal bezahlen wenn er vor Gericht geht, und die Gerichtskosten auch noch tragen.

    Wenn er das wirklich machen sollte wird mit hoher warscheinlichkeit ein Vergleich stattfinden.
    Hat jemand bei Europcar schonmal gemietet und defekte Blinker bezahlt? :D:D

    Naja und nach dem Vergleich wird dann mit Sicherheit festgestellt das er nicht nachweisen kann, das die Lampen in Ordnung waren....
    Er kann dann mit Sicherheit auch nicht nachweisen das er sie nach BGV geprüft hat, und auch nicht das die Wartungszyklen der Bedienungsanleitung inkl. Nachhalten der Betriebsstunden der Leuchtmittel eingehalten worden und dokumentiert worden sind.


    Bin gespannt wie die Sache ausgeht.
    Da bezahle ich lieber einen Anwalt aber sicher nicht seine Rechnung.

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  • marcoboy
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    • 24. Oktober 2011 um 15:36
    • #25

    Noch einfacher. Er kann nicht nachweisen das er eine Geschäftsbeziehung mit dir hatte. Das ist ja so als wenn ich mit meinen Kram zu Procon vor das Tor fahre und sage ihr habt es kaputt gemacht. Allerdings ist das im Gewerblichen Bereich viel einfacher. Eine Mündliche Absprache kann gerne so verstanden werden. Es gibt so einige Fallstricke die du beachten solltest. Nicht das am Ende doch ein dummes Gesicht gibt.

  • andi.bt
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    • 24. Oktober 2011 um 19:56
    • #26
    Zitat von "MRspeaker"

    Hat jemand bei Europcar schonmal gemietet und defekte Blinker bezahlt? :D:D

    Ich hoffe nicht.. bei mir hat sich heute ein Blinkerbirnchen verabschiedet... Morgen ist Rückgabe..

  • MRspeaker
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    • 19. Mai 2013 um 12:05
    • #27

    So nun hat sich alles geklärt.
    Da ich mit dem Kollegen eine kollegiale Beziehung hatte, und kein Internetbenutzer alle Details der Sache kennt, fasse ich es mal allgemein zusammen:

    Zunächst kam die Frage auf, Leih oder Mietvertrag.
    Warum es bei uns kein Mietvertrag wie üblich war, ist nicht relevant.
    Die gegnerische Seite (Anwalt) schrieb selbst von Leihvertrag und verstrikte sich in Widersprüchlichkeiten.
    Fehlende unterschriebene Lieferscheine sind also für sowas ganz ärgerlich denn eine Rechnung ist in Word schnell nachträglich getippt und findet vor Gericht wohl keine Anerkennung.....

    Die gegnerische Seite konnte nicht nachweisen, das die Sachen unsachgemäß behandelt worden sind, da sie auch selbst vor Ort war und ich die Geräte nicht in der Hand hatte, was sich vor Gericht positiv für mich aussprach.

    Da der Kläger die unsachgemäße Handhabung nicht nachweisen konnte, und der Betrag unter 600€ lag, wurde das Verfahren abgewiesen und kann auch vor dem Landesgericht nicht wieder aufgeholt werden.

    Der Kläger zahlt nun alle Kosten.

    http://www.audio2.eu
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    zegi
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    • 19. Mai 2013 um 15:46
    • #28

    Schon traurig, dass es deswegen so eine Sache daraus gemacht wird. Wenn bei mir Miegegenstände defekt zurückkommen, trage ich den Schaden in der Regel selber, sofern nicht grobes Fehlverhalten des Mieters vorliegt. Das ist schliesslich mit ein Grund, weshalb ich einen Mietpreis für das Zeug verlange.

    Im Fall hier ist wohl eine kollgegiale Beziehung in die Brüche gegangen, eine Geschäftsbeziehung und vermutlich sind mit den Gerichtskosten, etc.. wesentlich grössere Kosten als die 600 Euro entstanden.

    Tut mir leid für dich, dass es so doof gelaufen ist.

    Der Ton macht die Musik.

  • hell&dunkel
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    • 20. Mai 2013 um 01:20
    • #29
    Zitat von "marcoboy"

    Noch einfacher. Er kann nicht nachweisen, daß er eine Geschäftsbeziehung mit dir hatte....


    Das könnte er - der hier gestartete Thread ist doch quasi ein Beleg dafür. :D
    Es ist allerdings etwas daneben, dafür den Mieter, sorry: den Leihnehmer haftbar zu machen.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

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