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Leuchtmittel bei Moving-Head geplatzt, Haftungsffrage

  • MRspeaker
  • 29. November 2010 um 17:42
  • MRspeaker
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    • 29. November 2010 um 17:42
    • #1

    Wir haben uns mehrere Moving Heads liefern lassen und für eine Veranstaltung genutzt, bei der der Lieferant / der Köpfe mit anwesend war.

    Wärend des Aufbaus und der Inbetriebnahme ist ein Leuchtmittel geplatzt und hat leider einiges an Schaden im Moving Head angerichtet.

    Nun will die Firma diesen Schaden durch uns ersetzt haben, da das Gerät laut Geschäftsinhaber ordnungsgemäß geliefert worden ist.


    Meiner Meinung nach bin ich nicht für platzende Leuchtmittel verantwortlich.
    Weiterhin habe ich eine Dokumentation und einen Wartungsplan erfragt um zu wissen, das das Leuchtmittel auch ordnungsgemäß nach Ablauf der Betriebslaufzeit gewechselt worden ist.


    Bei einer 6er Bar die ich an meine Kunden vermiete, schreibe ich auch keine Rechnungen über defekte Leuchtmittel geschweige denn damit verbundene Beschädigungen innerhalb des Scheinwerfers.. Das ist doch mein Problem wenn ich die Dinger nicht rechtzeitig austausche...

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

    Einmal editiert, zuletzt von MRspeaker (10. Oktober 2011 um 12:47)

  • david anhäuser
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    • 29. November 2010 um 17:51
    • #2

    In diesem fall hätte ich mir am Gerät mal die Betriebsstunden und die Lampenstunden angeschaut und zur not fotografiert ( das Display )!
    Danach hätte ich mir das Baujahr aufgeschrieben! ( sowie Seriennummern etc ) dann hätte ich mit dem Verleiher mal im bei sein das Gerät aufschrauben lassen und geschaut nötigenfalls Fotos gemacht!

    Wenn Äuserlich keine Beschädigungen ( Mechanisch, Stoß, Fall, etc ) erkennbar sind würd ich meinerseits die Haftung ausgrenzen!
    Sollange bis mir nachgewiesen wird, das ich vielleicht Überspannung auf das Gerät gegeben habe :wink:

  • MRspeaker
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    • 29. November 2010 um 18:10
    • #3

    Naja der "Kollege" hat die Dinger selber geliefert und war beim aufhängen dabei.
    Da ist nichts runter gefallen oder gar mechanisch überbeansprucht worden.

    Wir gesagt, ich denke halt der Kollege hat die Lampen bis zum vergasen drinn gelassen.
    Das würde auch irgendwo zu anderen Dingen passen....

    Die Frage ist halt wie weit kann er gegen diese Sachen vorgehen und wie weit kann man sich selber gegen sowas wehren.

    Letzt endlich müsste ich im Umkehrschluss Ihm ankreiden, mit einem Kopf weniger auf der Baustelle arbeiten zu müssen. :D

    http://www.audio2.eu
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    Einmal editiert, zuletzt von MRspeaker (20. Februar 2013 um 20:35)

  • david anhäuser
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    • 29. November 2010 um 18:21
    • #4

    Wenn er Sie selber gebracht und aufgebaut hat, dann ist es sein Problem, vorrausgesetzt der Eimer er hat keine Überspannung bekommen!

    Im ernst dann kan er dir nicht wirklich was AGBS hin oder her, mach dir nicht zuviel gedanken!

    :D Soll er doch den Leuchtmittehersteller verklagen warum die Leuchtmittel nicht solang halten oder überlegen ob er zu blöd ist die Eimer zu warten! :D

    edit.

    Wenn er mir dann noch kommen würde, dann würd ich Ihm noch eine LAmpe von der Rechnung streichen wegen nicht benutzbar!!!

  • madmax
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    • 29. November 2010 um 18:38
    • #5

    ...Betriebshaftpflicht; und der Weihnachtsfriede sei gerettet...

    Allerdings sollte man sich da schon vorher einig sein, und nich erst groß rumstreiten... :?

    Never stop a running System

  • david anhäuser
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    • 29. November 2010 um 19:19
    • #6

    Find ich vom Prinzip auch ganz gut mit dem Weihnachtsfrieden, allerdings sollte man sich immer überlegen ob man seine HAftplicht mit sachen belastet die einem egal sein können bzw für die man nicht wirklich verantwortlich ist. Aber man sollte auch abwiegen in wie fern man mit dem Kollegen noch arbeiten möchte!

    Gruß

    David

  • djobi
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    • 29. November 2010 um 20:22
    • #7
    Zitat

    dann würd ich Ihm noch eine LAmpe von der Rechnung streichen wegen nicht benutzbar!!!


    ja genau. wobei da wieder zu klären wäre, was in dem Mietvertrag steht bzgl. Ausfall/Ersatz während der Mietzeit.
    Aber generell kann ich an einem platzenden Leuchmittel (vergl. platzender Elko im Mischpultnetzteil) außer einem "normalen" Gerätedefekt nichts erkennen, was euch ein schuldhaftes bzw. fahrlässiges Handeln anlasten könnte, so daß ihr schadensersatzpflichtig würdet.
    Die Lampe wurde ja für ihren ausgelegten Einsatzweck benutzt und ordnungsgemäß vom Besitzer angebracht.
    Für mich wäre so ein Ausfall durch die Gerätemiete abgedeckt.
    Nicht schön für den Besitzer, aber ich finde nicht euer Problem.

    Anders sähe es wohl aus, wenn ihr vor Ort ein mangelhaftes Leuchtmittel aus eigenen Beständen eingebaut hättet, was zu diesem Defekt geführt hätte.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

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    • 29. November 2010 um 20:27
    • #8

    Ich mache recht viel dry-hire aber ein schaden durch eine geplatzte Lampe würde ich einem Kunden nicht berechnen.
    Ich würde auch keinen derartigen Schaden bei angemieteten Material bezahlen.
    Zahlen müßte der Kunde nur bei Schäden aus unsachgemäßer Handhabung und das ist hier nicht der Fall.

    Ich würde für die Lampe auch keine Miete bezahlen und erst recht nicht meine Versicherung bemühen!

  • MRspeaker
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    • 29. November 2010 um 21:07
    • #9

    Na dann seht ihr das ja genauso wie ich.

    Des weiteren hat es für die Köpfe nie eine Rechnung gegeben weil er mit zwei Rechnungen meinerseits seid Monaten im Verzug war.... :D
    Ihr könnt euch also sicher denken das er vielleicht versucht Geld aufzutreiben....

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  • Kracky
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    • 29. November 2010 um 22:33
    • #10

    Wenn du ja schon weißt das der gute Mann etwas klamm ist kannst du dir ja vorstellen das weder die Leuchtmittel nach Ablauf der Lampenstunden gewechselt wurden noch das hier entsprechende Rücklagen gebildet wurden die eben solche Reparaturen abfangen. So nen Spaßvogel hatte ich auch schon der von einem Kollegen der sich dort nen Skyrose zu gemietet hat das defekte Leuchtmittel ersetzt haben wollte. So auf die Art, die anderen 99 hatten halt Glück das bei ihnen das Leuchtmittel noch gehalten hat, bei dir ist es jetzt nach so langer Zeit geplatzt und du musst jetzt für alle anderen her halten. Sicher, ich habe von allen 100 Personen 80 Euro fürs Gerät bekommen und ich könnte damit die 250 Euro Ersatz abdecken aber warum sollte ich meinen Gewinn schmälern wenn ich vielleicht nen Dummen finde. Ende vom Lied war das man ihn freundlich darauf hingewiesen hat das ein solches Leuchtmittel eine bestimmte Lebensdauer hat die man peinlichst genau einhalten sollte um sein Gerät nicht zu beschädigen und dummerweise waren andere so klug die Daten des Geräts auszulesen und zu notieren. Der Klassiker, Leuchtmittel schon mehrere hundert Stunden überaltert.
    Also Tip an dieser Stelle, wenn Ihr Geräte mit Entladungslampe zu mietet sich beim Check, bevor man das Rigg hoch kurbelt direkt Seriennummer, Betriebs- und Lampenstunden notieren, das kann wirklich sehr hilfreich sein.
    An deiner Stelle würde ich ebenfalls die Übernahme des Schadens ablehnen das du das Gerät bestimmungsgemäß genutzt hast.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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  • test
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    • 30. November 2010 um 18:01
    • #11

    warum so kompliziert?
    er ist in der beweispflicht das der schaden durch dich verursacht wurde. das wird bei einem leuchtmittel eher schwierig werden

    http://www.crystal-hannover.de
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  • marcoboy
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    • 30. November 2010 um 20:32
    • #12

    Also für einen geplatzten Brenner kann niemand etwas. Das passiert nun mal. Künstlerpech. Das einzige was man machen kannst, das man seinen Leutmittellieferanten den Brenner zurück sendet. Wenn man wirklich nicht schuld ist bekommt man einen neuen Brenner. Der Schaden trägt man allerdings selber.

    Das hätte auch den Besitzer passieren können, so einfach ist das. Miete bei seriösen Betrieben die bei so etwas keinen Hermann machen. Bzw. Brenner aus vernünftiger Quelle beziehen und diese auch richtig Einbaut. Das verringert den Fall des Falles enorm

  • der_frank_m
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    • 1. Dezember 2010 um 09:41
    • #13

    test > vollkommen richtig, Die Beweislast, dass der Brenner durch unsachgemäße Benutzung geplatz ist, ist vom Eigentümer zu erbringen.

    Vor Gericht wird der Eigentümer (Vermieter) es nicht schaffen dies irgendwie zu erklären.

    Der Besitzer (der Mieter) hat seine Sorgfallspflicht nicht verletzt, da er sogar den Eigentümer zur Montage beauftragt hat.

    marcoboy
    Deutsches Recht: Besitzer = Der Jenige, der die Herrschaft über eine Sache hat
    Eigentümer = Der Jenige, dem die Sache ghört

    zur Ergänzung: Verleih = unentgeltlich, unter Freunden üblich
    Vermietung = gegen Mietzins

    Klugscheißermodus aus.


    Grüße
    Frank

    :thumbup:

    Keine Signatur

  • TomyN
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    • 2. Dezember 2010 um 09:44
    • #14

    Wenn es keine Rechnung gibt, dann gibt's wahrscheinlich auch keine Geschäftsbedingungen, oder?

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • bemi
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    • 2. Dezember 2010 um 10:35
    • #15

    Wenns keine Rechnung gibt, dann hat der Kollege - um den Spieß der Gemeinheit mal umzudrehen - vielleicht nicht mal eine Auftragsbestätigung oder einen Lieferschein ...

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • MRspeaker
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    • 2. Dezember 2010 um 13:41
    • #16

    Richtig, es existiert weder eine Rechnung noch ein Lieferschein.

    Von daher stehe ich auch in dieser Hinsicht ganz gut dar. g*

    http://www.audio2.eu
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  • der_frank_m
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    • 2. Dezember 2010 um 14:06
    • #17

    Auf diese Diskussion würde ich mich an Deiner Stelle gar nicht einlassen. Es ist ein kleinstes zu Beweisen, wer die Lampen gemietet hat und das die auf der Baustelle waren. Da gibt es genug "professionelle Zeugen" die so was hauptberuflich machen.

    Es ist einfach Fakt und da wird niemandem etwas passieren, dass die Haftung nur für GROBE FAHRLÄSSIGKEIT besteht, und die ist nicht gegeben oder?

    Eine Haftung für Wartungsfehler, Erdbeben oder Krieg oder was auch immer kann in Deutschland nicht an den Vermieter weiter gegeben werden. Das Einzige was er hat ist die Sorgfaltspflicht!


    Frank

    :thumbup:

    Keine Signatur

  • Machtl
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    • 14. Dezember 2010 um 22:26
    • #18

    Bekommen jetzt wahrscheinlich ein paar neue Robe Robin 600E Spots, und das schöne an den neuen Robin Dingern: Alle Zustände werden permanent im internen Datenspeicher mitgeloggt, auch G-Force! Wenn also das Ding jemand im Dry-Hire auf ner Baustelle fallen lassen würde, dann könnte ich dir nachdem die Lampe wieder im Lager ist genau sagen wann der Schaden passiert ist, und mit welcher Kraft. Desweiteren werden eben alle Ambient-Daten in Echtzeit mitgeloggt, dem internen Akku sei Dank... das nenn ich halt mal Fortschritt :)

    MEB Veranstaltungstechnik
    Chamsys MagicQ Forum

  • MRspeaker
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    • 15. Dezember 2010 um 09:22
    • #19

    In der Tat sind gerade für große Dry Hire Firmen solche Sachen sehr praktisch.

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  • MRspeaker
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    • 10. Oktober 2011 um 12:45
    • #20

    Es geht weiter....

    Heute nach über einem Jahr kam ein Schreiben vom Anwalt die Rechnung inkl. Zinsen zu begleichen.....


    Also der (Ex) Kollege versucht es wirklich auf die harte Tour...

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