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Unfall bei Wetten Dass.. Sendung Abgebrochen!

  • markus thieke
  • 4. Dezember 2010 um 21:03
  • WoMü
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    • 6. Dezember 2010 um 08:55
    • #21

    timotimo

    Ich bedauere diesen Unfall sehr und wünsche dem Artist alles Gute und eine schnelle Genesung.

    Wie du richtig geschrieben hast sind nach Paragraph 21 BGV C1 "Stuntman" als Artisten einzustufen. Artisten sind für ihre Show selbst verantwortlich und fallen nicht unter die Verantwortung des Sicherheitsingenieurs der Produktion. Deshalb müssen sie auch ihr Equipment selbst aufbauen und überprüfen.

    In meinen Augen war dies hier der Fall. Das Risiko, welches der junge Mann einging war mit dem eines Löwenbändigers im Zirkus zu vergleichen. Auch hier haben sich in der letzten Zeit einige Unfälle ereignet. Dies ist sehr bedauerlich aber trotzdem schreit niemand nach dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder verlangt nach einem Maulkorb für die Löwen. Das macht doch für viele den Reiz solcher Shows aus und damit verdienen die Artisten schließlich ihr Geld.

    Ob dies im öffentlich-rechtlichen Fernsehen etwas zu suchen hat ist eine andere Frage.

  • Kracky
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    • 6. Dezember 2010 um 09:08
    • #22
    Zitat von "timotimo"

    Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

    Wie schon aus dem Namen hervor geht, er ist der Verantwortliche für die Veranstaltungstechnik und nicht das Mädchen für alles. Ich glaube nicht das dieser, sollte er den dort vorhanden gewesen sein auch nur im geringsten die Möglichkeit hatte über die Wetten der Wettkandidaten mit zu bestimmen, wäre auch langsam etwas überzogen oder?

    Was hier eindeutig zu bemängeln ist war die Schutzausrüstung des Kandidaten, es war abzusehen das bei einem solchen Stunt, so wie er dort ausgeführt wurde, eben genau diese Aufprallsituation eintreten könnte, von dem her war der verwendete Helm eindeutig der falsche.
    Zu allem anderen möchte ich jetzt mal sagen, hinterher ist man immer schlauer, hätte die Wette, wenn evtl. auch nicht erfolgreich, ohne diesen Unfall geendet wäre keiner auf die Idee gekommen auch nur ein Wort darüber fallen zu lassen.

    Auch ich wünsche natürlich dem verunfallten baldige Genesung und alles gute.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • madmax
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    • 6. Dezember 2010 um 18:20
    • #23

    Der eigentlich Hit an der Sache war, das eine größere österreichische Zeitung von erfolgreicher Sendung blabla + der üblichen Lorbeeren etc. geschrieben hat.
    Das Blatt war wohl schon gedruckt, als es passierte.
    Da weißt du alles über die Arbeit Presse.
    Peinlich.

    Ansonsten habe ich nicht besonders viel Mitleid mit Leuten, welche sich, aus welchem Motiv heraus auch immer, selbst in (Lebens)gefahr bringen.
    Ob Bergsteigen, Rennfahren, Bungeejumpen, Kriegspielen oder Überholen vor einer Kurve.

    Never stop a running System

  • timotimo
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    • 6. Dezember 2010 um 20:25
    • #24
    Zitat von "Kracky"

    Wie schon aus dem Namen hervor geht, er ist der Verantwortliche für die Veranstaltungstechnik und nicht das Mädchen für alles. Ich glaube nicht das dieser, sollte er den dort vorhanden gewesen sein auch nur im geringsten die Möglichkeit hatte über die Wetten der Wettkandidaten mit zu bestimmen, wäre auch langsam etwas überzogen oder?

    Das ist keineswegs überzogen, sondern so gedacht. Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik soll u.a. in der Versammlungsstätte auf die Sicherheit des Publikums, der Mitarbeiter und der Künstler achten. Wer sonst sollte das tun und wäre dafür qualifiziert? Die IHKs schreiben dazu:

    Zitat

    In leitender Funktion ist er zusätzlich mit der Konzeption und Kalkulation von Veranstaltungen
    und Produktionen sowie deren Durchführung betraut. Er leitet Produktions- und
    Serviceteams in den veranstaltungstechnischen Bereichen und plant in diesem Zusammenhang
    Arbeitsabläufe oder beurteilt eigenständig die Sicherheit und die Infrastruktur von
    Veranstaltungs- und Produktionsstätten. Darüber hinaus kann er verantwortlich sein für Geräte
    und Anlagen, die Energieversorgung vor Ort, die Bewertung und Durchführung von
    Spezialeffekten und vieles mehr.

    Alles anzeigen

    Sein Einsatz ist also nicht auf die Veranstaltungstechnik beschränkt sondern umfasst auch alle anderen sicherheitstechnischen Bereiche, vom Brandschutz über Bestuhlungsplan, Flucht- und Rettungswege, bis zur Beurteilung von Künstlereinsätzen, Arbeitszeiten, usw.

    Und wie ich oben schon zitierte: "Ausserdem sagt BGV-C1, § 20 "Gefährliche szenische Vorgänge": (3) Künstlerische Forderungen hinsichtlich der Dekoration und Darstellung dürfen
    nicht realisiert werden, wenn die Bühnen- und Studiofachkraft aus Sicherheitsgründen
    gegen sie Einwendungen erhebt.
    "

    Daraus folgt, dass der Künstler eben nicht "Narrenfreiheit" hat, sonder der VfV eine Gefährdungsbeurteilung machen muss.

  • WoMü
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    • 6. Dezember 2010 um 21:09
    • #25

    timotimo:

    Du irrst.

    Lies mal was "gefährliche szenische Vorgänge" sind. Da ist etwas Anderes mit gemeint.

    Ich bringe nochmals das Beispiel von dem Löwenbändiger, was macht denn der Vfv in diesem Fall? Oder die Artisten, die ohne Sicherung in der Hallendecke ihre Kunststücke vorführen. Da ist der Vfv nicht dachte verantwortlich. Das sind Artisten.

    Artisten fallen mit ihrer Darbietung und ihrem Equipment nicht unter die Verantwortung des Vfv.

  • Kracky
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    • 6. Dezember 2010 um 22:25
    • #26
    Zitat von "timotimo"

    Das ist keineswegs überzogen, sondern so gedacht. Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik soll u.a. in der Versammlungsstätte auf die Sicherheit des Publikums, der Mitarbeiter und der Künstler achten. Wer sonst sollte das tun und wäre dafür qualifiziert? Die IHKs schreiben dazu:


    Sein Einsatz ist also nicht auf die Veranstaltungstechnik beschränkt sondern umfasst auch alle anderen sicherheitstechnischen Bereiche, vom Brandschutz über Bestuhlungsplan, Flucht- und Rettungswege, bis zur Beurteilung von Künstlereinsätzen, Arbeitszeiten, usw.

    Und wie ich oben schon zitierte: "Ausserdem sagt BGV-C1, § 20 "Gefährliche szenische Vorgänge": (3) Künstlerische Forderungen hinsichtlich der Dekoration und Darstellung dürfen
    nicht realisiert werden, wenn die Bühnen- und Studiofachkraft aus Sicherheitsgründen
    gegen sie Einwendungen erhebt.
    "

    Daraus folgt, dass der Künstler eben nicht "Narrenfreiheit" hat, sonder der VfV eine Gefährdungsbeurteilung machen muss.

    Daraus folgt nur das der Künstler nicht von dir gefährliche Aufbauten oder Deko Artikel die nicht geeignet sind z.B. Brennbar usw. fordern darf, wie schon gesagt du bist nur für die Sicherheit der Technik zuständig, hier im speziellen für deine Mitarbeiter während des Aufbaus und der Durchführung ebenso wie für des Publikum während der Durchführung aber nur Gefährdungen die auch in deinen Zuständigkeitsbereich fallen. Für den Auftritt des Artisten selbst ist nur dieser verantwortlich, du kannst hier höchstens eingreifen wenn er hierzu Technik nutzt die dir unterstellt ist und mit der er offensichtlich das Publikum oder deine Mitarbeiter gefährdet. Dann unterliegt es dir ihm die Nutzung zu untersagen. Wie gesagt, alles hat seine Grenzen und der VfV ist auch kein Gott ähnliches, alles bestimmendes Wesen auch wenn sich manch das gerne wünschen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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