Ich bedauere diesen Unfall sehr und wünsche dem Artist alles Gute und eine schnelle Genesung.
Wie du richtig geschrieben hast sind nach Paragraph 21 BGV C1 "Stuntman" als Artisten einzustufen. Artisten sind für ihre Show selbst verantwortlich und fallen nicht unter die Verantwortung des Sicherheitsingenieurs der Produktion. Deshalb müssen sie auch ihr Equipment selbst aufbauen und überprüfen.
In meinen Augen war dies hier der Fall. Das Risiko, welches der junge Mann einging war mit dem eines Löwenbändigers im Zirkus zu vergleichen. Auch hier haben sich in der letzten Zeit einige Unfälle ereignet. Dies ist sehr bedauerlich aber trotzdem schreit niemand nach dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder verlangt nach einem Maulkorb für die Löwen. Das macht doch für viele den Reiz solcher Shows aus und damit verdienen die Artisten schließlich ihr Geld.
Ob dies im öffentlich-rechtlichen Fernsehen etwas zu suchen hat ist eine andere Frage.