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863-865 MHz

  • e-on
  • 23. September 2011 um 11:01
  • e-on
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    • 23. September 2011 um 11:01
    • #1

    863-865 MHz laut Sennheiser das ISM Band.

    Ich verkaufe gelegentlich an Kehlkopflose Funk Spezialbeschallungsanlagen. Diese Leute müssen beruflich Vortäge an verschiedenen Orten halten. Viele Funkboxen werden nun in diesem Bereich angeboten, laut Sennheiser bis 2013, Verlängerung vorgesehen.

    Ich will nix verkaufen, was meine Kunden nach 3 Jahren od. früher in die Ecke schmeissen.

    Wie sicher ist dieser Bereich ?
    Macht das Sinn auch über 2013 hinaus ?
    Warum verkaufen Großhändler sowas falls 2013 Schluss sein sollte ?

    Möglich wäre auch der Bereich 614-790 MHz mit Anmeldung. Vermutlich würden die Kosten für Schwerbehinderte entfallen.
    Macht das Sinn, ist dieser Bereich min. 10 Jahre sicher?

    Ja ich weiß, nix ist sicher. Dennoch würde ich mich über Hilfe freuen.

    :?:

  • MRspeaker
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    • 23. September 2011 um 12:47
    • #2

    Also genau einen Tread höher ist alles wichtige zusammen gefasst.
    Ansonsten direkt bei Sennheiser anfragen.

    Alternativ; Auf w-lan Funken und ähnliches umsteigen.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • shure
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    • 23. September 2011 um 14:40
    • #3

    Hallo e-on,

    Ausführliche Infos findest du auf unserer homepage:
    http://www.shure.de/supportdownload/frequenzen

    Besten Gruß

    Jürgen Schwörer
    Senior Applications Engineer
    Shure Distribution GmbH
    Jakob-Dieffenbacher-Str. 12
    75031 Eppingen
    Telefon: 07262 - 9249151

    *** bitte keine PN sondern direkt an: schwoerer_juergen@shure.com

  • e-on
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    • 24. September 2011 um 01:33
    • #4
    Zitat von "MRspeaker"

    Also genau einen Tread höher ist alles wichtige zusammen gefasst.
    Ansonsten direkt bei Sennheiser anfragen.

    Alternativ; Auf w-lan Funken und ähnliches umsteigen.

    Hab ich vorher alles gelesen. Da steht 863-865 MHz über 2016 hinaus, Sennheiser sagt bis 2013, Verlängerung vorgesehen.
    Und nu ?

    Akkuboxen mit Funk sind nicht mit w-lan frequenzen erhältlich und schon garnicht mit 3 Recievern drinn!

    :?:

  • bwaack
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    • 24. September 2011 um 13:05
    • #5

    Ansprechpartner für so etwas ist die Bundesnetzagentur. http://www.bundesnetzagentur.de
    Das sind tatsächlich die Leute, die sagen, was erlaubt ist.

    863-865 ist bisher nur bis 2013 versprochen - offiziell gibt es noch keine weiteren Verlautbarungen.
    Historisch gesehen ist dieser Bereich schon sehr lange frei gegeben, so dass ich mir da keine Sorgen machen würde. Sorgen muss man sich in solchen allgemein zugeteilten Bereichen eher um die zuverlässige Funktion machen.

    Frage gerne dort an, auch wenn die vielleicht noch nix dazu sagen wollen. Die sollen ruhig merken, wie wichtig solche Fragen sind. Manchmal findet man dort auch wen, der gerne mit einem spricht.

    Grüße
    B.

  • e-on
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    • 25. September 2011 um 01:57
    • #6

    Ich wollte den nen Brief/Mail schreiben. Das man da anrufen kann wusste ich nicht, machts natürlich einfacher.

    :?:

  • freeze
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    1.266
    • 25. September 2011 um 12:21
    • #7

    Achtung im ISM-Band: Bei Veranstaltungen mit Einsatz von Pyrotechnik (Großfeuerwerke oder Bühnenfeuerwerk) gibt es öfter mal Probleme mit den Funkzündanlagen, die oft in zu hoher Leistung recht breitbandig in diesem Frequenzbereich rumfunken.

    Es sind aber nicht nur Zündanlagen, die da rumfunken.

  • gerol80
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    • 20. Februar 2012 um 13:28
    • #8

    Hallo allerseits,

    da bei mir in näherer Zukunft wohl die Neuanschaffung von Funkmikros ansteht, habe ich versucht, mich hier und auf anderen Webseiten (Musikhaus T., Hersteller, ...) zu informieren. Allerdings lese ich vor allem zum Frequenzbereich 863-865 MHz verschiedene Aussagen und bin mir nicht ganz klar, worauf diese Aussagen beruhen und was nun grade wirklich Fakt ist.

    Das große T. sagt, dass der ISM-Bereich 863–865 MHz auch nach 2016 anmeldefrei genutzt werden kann. Wie ich sehe, steht die gleiche Information auf der Webseite von Shure (wer hat da von wem abgeschrieben? :) ...

    Auf der Webseite der Bundesnetzagentur steht für diesen Frequenzbereich allerdings die Vfg. 68/2003 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit im Frequenzbereich 863 MHz bis 865 MHz für drahtlose Mikrofone." als gültig. Und dort heißt es "Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2013 befristet."

    Es wird von anderen Webseiten auch immer wieder auf die Vfg. 7/2006 verwiesen, die ebenfalls den Frequenzbereich 863-865 MHz behandelt. Allerdings ist dort von "Audio-Funkanwendungen" die Rede und es gibt den expliziten Hinweis, dass die "oben genannten Frequenzbereiche [...] auch für andere Funkanwendungen wie z.B. drahtlose Mikrofone genutzt" werden. Daraus schließe ich, dass diese Verfügung explizit nicht für Funkmikrofone gilt. Und zudem ist auch diese Verfügung bis zum 31.12.2016 befristet.

    Auf E-Mail-Nachfrage beim großen T. habe ich jetzt die Antwort erhalten:

    "Leider haben auf Nachfrage bei der Bundesnetzagentur noch kein Ergebnis vorliegen.

    Aber nach unserem Wissen ist der Bereich von 863 – 865 (ISM-Bereich) bis 2021 zugeteilt worden.
    Danke & Grüße!"

    Eine Nachfrage meinerseits bei der BNA hat leider auch keine Antwort erhalten. Damit habe ich jetzt schon die Infos 31.12.2013, 31.12.2016, 31.12.2021 und unbefristet. Hat jemand wirklich eine verlässliche Quelle für diesen Frequenzbereich?

    Musik und PA sind nur ein Hobby von mir – verzeiht mir deshalb dumme Fragen :)

    Ein paar Equipment-Stichworte:

      Signalquellen: Yamaha PSR-S910, Roland E-300, Shure WH20XLR, Shure SM58

      PA/Boxen: Dynacord PowerMate 1600, Syrincs S2-124/HP + S2-101

  • simonstpauli
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    • 20. Februar 2012 um 13:43
    • #9

    Da ISM 863 direkt neben dem neuen LTE-Band liegt würde ich diesen Frequenzbereich eher als Schutzband zwischen LTE800 und GSM900 bezeichnen. Sicheren Betrieb gibt es dort in Zukunft noch weniger als derzeit:

    1. direkt nebenan liegt der uplink der T-mobile-Endgeräte (die es bald auch real geben wird)
    2. es darf fast jeder in diesem Bereich funken, die 3-4 theoretisch erzielbaren Strecken gelten nur für eine reine Nutzung mit Funkmikrofon-Strecken.

    Wenn man auf drahtlose Übertragung angewiesen ist und kein ständiges Kabel-Backup hat ist dieser Bereich schlicht unbrauchbar.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • shure
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    • 21. Februar 2012 um 10:18
    • #10

    Servus,

    Auch wenn ich nun wieder gegen Mühlen kämpfen muss. Der Frequenzbereich 863 - 865 MHz ist kein ISM band - sondern das harmonized freqeuncy band - das auf EU Ebene frei geschalten wurde.

    Da die BNetzA Frequenznutzungen auf maximal 10 Jahre festlegt steht bei denen im Dokument eben bis 2021. Aber sie kann sich nicht gegen EU Recht entscheiden.

    Das bedeutet: solange Deutschland in der EU bleibt, bleibt dieser Bereich frei. (Wenn man gen Griechenland schielt muss man sich eher die Frage stellen wie lange es die EU noch gibt ;)

    Grüße

    Jürgen Schwörer
    Senior Applications Engineer
    Shure Distribution GmbH
    Jakob-Dieffenbacher-Str. 12
    75031 Eppingen
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    *** bitte keine PN sondern direkt an: schwoerer_juergen@shure.com

  • gerol80
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    • 21. Februar 2012 um 10:47
    • #11

    Hallo Herr Schwörer,

    zunächst danke für die Information.

    Zitat von "shure"

    Da die BNetzA Frequenznutzungen auf maximal 10 Jahre festlegt steht bei denen im Dokument eben bis 2021.


    Könnten Sie mir "bei denen im Dokument" noch kurz erläutern? Wie gesagt finde ich bei der BNetzA für diesen Frequenzbereich nur die Vfg. 68/2003 (Befristung bis 31.12.2013) bzw. die Vfg. 7/2006 (Befristung bis 31.12.2016). Hier ist mir schon nicht klar, welche Vfg. tatsächlich anzuwenden ist, allerdings habe ich kein Dokument mit einer Befristung bis 31.12.2021 gefunden. Können Sie mir da auf die Sprünge helfen?

    Und haben Sie zufällig noch die Nummer der EU-Richtlinie parat, die diesen Frequenzbereich regelt? :)

    Vielen Dank!

    Musik und PA sind nur ein Hobby von mir – verzeiht mir deshalb dumme Fragen :)

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      Signalquellen: Yamaha PSR-S910, Roland E-300, Shure WH20XLR, Shure SM58

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  • tobias kammerer
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    • 26. Februar 2012 um 10:49
    • #12
    Zitat von "shure"

    Servus,

    Auch wenn ich nun wieder gegen Mühlen kämpfen muss. Der Frequenzbereich 863 - 865 MHz ist kein ISM band - sondern das harmonized freqeuncy band - das auf EU Ebene frei geschalten wurde.

    Da die BNetzA Frequenznutzungen auf maximal 10 Jahre festlegt steht bei denen im Dokument eben bis 2021. Aber sie kann sich nicht gegen EU Recht entscheiden.

    Das bedeutet: solange Deutschland in der EU bleibt, bleibt dieser Bereich frei. (Wenn man gen Griechenland schielt muss man sich eher die Frage stellen wie lange es die EU noch gibt ;)

    Grüße

    Das unterstreiche ich auch so zu 100%!
    Angst hätte ich also keine, jedoch ist die technische Zuverlässigkeit in diesem Bereich fragwürdig.
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • gerol80
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    • 30. März 2012 um 11:21
    • #13

    Hallo allerseits,
    ich habe nun doch noch eine Antwort von der BNetzA bekommen und wollte sie euch der Vollständigkeit halber nicht vorenthalten:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Gerber,

    vielen Dank für Ihre Anfrage die ich Ihnen wie folgt beantworten kann.

    Der Frequenzbereich 863 MHz bis 865 MHz ist ein Teilbereich des europäisch harmonisierten Frequenzbereiches 863 MHz bis 870 MHz. Nach unserem derzeitigen Sachstand bestehen mittelfristig keine Bestrebungen diesen Frequenzbereich neu zuordnen. Alle Allgemeinverfügungen im Bereich der Frequenzverwaltung haben eine Befristung. Im Regelfall werden Allgemeinverfügungen im Jahr des Ablaufs verlängert.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    xyz

    Bundesnetzagentur
    Referat 225
    Canisiusstraße 21
    55122 Mainz

    Alles anzeigen


    Das heißt also, die deutsche Allgemeinverfügung ist nur noch nicht verlängert, weil dies erst dann getan wird, wenn sie bald ausläuft. Niemand rechnet aber damit, dass sich irgendetwas ändert.

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