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Durchfahrtshöhe Feuerwehr

  • jens tix
  • 10. Januar 2012 um 20:15
  • jens tix
    Beiträge
    132
    • 10. Januar 2012 um 20:15
    • #1

    Hallo,

    jetzt such ich seit 2 Stunden mir einen Ast ab bei Google hier im Forum.

    Ziel ist es ein 5x5x4 Meter Traversen4eck zu errichten. Nun liegt das ganze inmitten einer Veranstaltung und sollte auch über den Rettungsweg gehen.

    Leider finde ich nirgends angaben über die Höhe des Rettungsweges.

    Grüße Jens

  • tufkaleho
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    1.548
    • 10. Januar 2012 um 20:22
    • #2
    Zitat

    Die Fahrzeughöhe ist die Höhe des unbeladenen Fahrzeuges (Leergewicht) über alles gemessen.
    Die StVZO begrenzt die Fahrzeughöhe einschließlich Ladung auf maximal 4,0 m.
    Fahrzeughöhe für alle Feuerwehrfahrzeuge ist auf 3,30 m festgelegt worden. Aus- nahme bilden die Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern, die aber durchweg unter 4 m. liegen.


    http://www.freiwillige-feuerwehr-koeln.de/upload/3.1%20L…hrzeugkunde.pdf

    4m Unterkante inkl. Beleuchtung/Lautsprecher etc. und alles ist Safe.

  • jens tix
    Beiträge
    132
    • 13. Januar 2012 um 15:22
    • #3

    DANKE!!

  • andi.bt
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    709
    • 13. Januar 2012 um 19:31
    • #4

    Um Diskussionen zu vermeiden würde ich - wenn möglich - aber gleich auf 4,20 gehen. Falls einer Nachfragt kann man gleich sagen "ja haben sogar ein bisschen eingeplant" und jeder ist zufrieden.

  • Online
    falcocgn
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    1.251
    • 14. Januar 2012 um 12:24
    • #5

    Denkt bitte daran, dass ab 5m einen fliegenden Bau konstruiert. Je nach Laune des Bauamtes habt ihr dann ein neues Problem...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tufkaleho
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    • 14. Januar 2012 um 14:18
    • #6

    Lass uns den Gedanken mal weiter spinnen.
    5m Oberkante Truss
    30er Truss also minus 30cm = 4,70m Trussunterkante
    Bleiben 70cm für Lautsprecher/Beleuchung inkl. Befestigung. Sollte für das meiste reichen.

    Auf einen großen Puffer würde ich verzichten, die StVZO ist da glasklar.
    StVZO §32 Absatz 2 "Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Höhe über alles folgendes Maß nicht überschreiten: ... 4,00 m."
    Ausgenommen davon sind Antennen und Stromabnehmer, aber die werden dort nicht auftauchen.

    Willst du irgendwas bestimmtes genau über den Durchfahrtsweg/Rettungsweg hinhängen ?

  • andi.bt
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    • 17. Januar 2012 um 00:08
    • #7
    Zitat von "leopold hollerith"

    Auf einen großen Puffer würde ich verzichten, die StVZO ist da glasklar.

    Dann solltest du nicht mich als Feuerwehrmann haben.. Ich mess mit Lasermessgerät nach und wenn ich da nur eine Stelle mit 3,99 Meter finde baust du das Ding ab wenn du das Diskutieren anfängst! Und danach schau ich ob deine Löschmitteleinheiten ausreichen, deine Notbeleuchtung an jedem Ort die entsprechende Lux-Zahl erreicht, etc.

    Hast du dagegen gleich 10 cm mehr zeige ich mich bei anderen Sachen auch kooperativ :)

  • nojunk
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    • 17. Januar 2012 um 09:21
    • #8
    Zitat von "andi.bt"

    Dann solltest du nicht mich als Feuerwehrmann haben.. Ich mess mit Lasermessgerät nach und wenn ich da nur eine Stelle mit 3,99 Meter finde baust du das Ding ab wenn du das Diskutieren anfängst! Und danach schau ich ob deine Löschmitteleinheiten ausreichen, deine Notbeleuchtung an jedem Ort die entsprechende Lux-Zahl erreicht, etc.

    zieh' einem ein kapperl auf und du siehst wer er wirklich ist...
    leider schon vor zig jahren erlebt :twisted:

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)

    vu.gif

  • andi.bt
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    • 17. Januar 2012 um 10:42
    • #9
    Zitat von "nojunk"

    zieh' einem ein kapperl auf und du siehst wer er wirklich ist...
    leider schon vor zig jahren erlebt :twisted:

    Würd ich so nicht sagen. Es gibt eben Dinge bei denen man nicht diskutiert! Ansonsten kann man ja auch mal das Safety weg lassen.. Is ja nicht so schlimm.. Oder FI.. der fliegt doch eh nur ständig.. Und wozu eigentlich diese nervigen Feuerlöscher? Seit 10 Jahren nehmen die nur Platz weg!

    Und im Lager packst du doch auch lieber ein paar mehr Kabel ein als zu wenig, oder? Und wir verlangen da ja nicht das unmögliche sondern nur, dass man sich an die für uns relevanten Vorschriften und Auflagen hält... Und da ist mehr immer besser - und 10 cm tun da eigentlich keinem weh!

  • jens tix
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    • 17. Januar 2012 um 11:30
    • #10

    Hallo,

    Es geht hier um ein fliegendes Gebilde 5*5*5 meter wenn ich das hier lese gehe ich wohl auf 4,75 dann bin ich auf der sicheren Seite nach oben und unten.

    Das Ganze steht auf einem Festgelände, welches aber mittendruch einen Rettungsweg einplant, da dieser genau durch das Truss gehen soll muss ich die höhen einhalten!

    Ja, es wird pro Seite eine 6er Bar hängen, dies kann man ja notfalls an den Oberen Außen-gurt Realisieren

    Grüße

  • nojunk
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    • 17. Januar 2012 um 12:26
    • #11
    Zitat von "andi.bt"

    Würd ich so nicht sagen. Es gibt eben Dinge bei denen man nicht diskutiert! Ansonsten kann man ja auch mal das Safety weg lassen.. Is ja nicht so schlimm.. Oder FI.. der fliegt doch eh nur ständig.. Und wozu eigentlich diese nervigen Feuerlöscher? Seit 10 Jahren nehmen die nur Platz weg!

    Und im Lager packst du doch auch lieber ein paar mehr Kabel ein als zu wenig, oder? Und wir verlangen da ja nicht das unmögliche sondern nur, dass man sich an die für uns relevanten Vorschriften und Auflagen hält... Und da ist mehr immer besser - und 10 cm tun da eigentlich keinem weh!

    andi: es ging mir NICHT um die notwendigkeit von sinnvollen utensilien bzw. einrichtungen, es ging mir um die personalie - aber lassen wir das...

    No, it's not too loud. You're just too old!
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  • JohannesP
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    • 21. Januar 2012 um 19:19
    • #12
    Zitat von "falcocgn"

    Denkt bitte daran, dass ab 5m einen fliegenden Bau konstruiert. Je nach Laune des Bauamtes habt ihr dann ein neues Problem...

    Ein Fliegender Bau ist es immer. Auch bei 4,5 m Höhe. Unter 5 m unterliegt dieser nur nicht der Ausführungsgenehmigungspflicht. Wenn wir vorerst soweit denken, heißt das jedoch nicht, dass eine solche Konstruktion keinen Nachweis der Standsicherheit benötigt (inkl. Windlasten, Ballastierung gegen Kippen/Gleiten, usw.). Sowas kann man (bei entsprechender Qualifikation) selbst rechnen oder aber man fragt Thomas Brandt (Ingenieurbüro Brandt) oder auch Herrn Lück (Expo-Engineering).

    Jetzt gehe ich aber weiter und sehe die FlBau NRW mit §2.1. Der Absatz schließt die Genehmigungsfreiheit leider aus, sobald die Sache von Besuchern betreten wird. Das ist bei einem Torbogen über einem Fluchtweg leider unabstreitbar. Also doch Ausführungsgenehmigung beim Bauamt beantragen. Ich würde jedoch immer ein kurzes Gespräch vorschlagen. Bei Torbögen ist den Mitarbeitern der Bauaufsicht ein gerechneter Nachweis meistens genug.

    Gruß,
    Johannes

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

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    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
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  • tufkaleho
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    • 22. Januar 2012 um 17:48
    • #13

    Wie genau ist das gemeint "Der Absatz schließt die Genehmigungsfreiheit leider aus, sobald die Sache von Besuchern betreten wird." ?
    Im Grunde hat man auf jeder Veranstaltung Besucher.
    Oder ist gemeint sobald sich Besucher darunter aufhalten, was z.b. auf einer Bühne nicht der Fall wäre.

    Der TO wird womöglich aber damit keine Probleme haben, da er ja aus BaWü kommt :wink:
    Was aber nicht ausschliesst dass es dort auch etwaige Verordnungen zu beachten gibt.

  • fabio hermann
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    • 23. Januar 2012 um 05:07
    • #14

    Würde mich jetzt auch interessieren, komme aus NRW...
    Entweder verstehe ich da was falsch oder ich habe da jetzt ein Problem.

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • JohannesP
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    • 23. Januar 2012 um 22:33
    • #15
    Zitat von "leopold hollerith"


    Oder ist gemeint sobald sich Besucher darunter aufhalten, was z.b. auf einer Bühne nicht der Fall wäre.

    Genau so ist das gemeint. Ausführungsgenehmigungspflichtig wird die Konstruktion, sobald sich darin oder darunter Besucher aufhalten. Das hat den Hintergrund, dass der Gesetzgeber die Personengruppe "Besucher" besonders schützen möchte. Das ist auch durchaus sinnvoll. Durch diese Maßnahme wird das Bauordnungsamt als Kontrollorgan hinzugezogen.

    Ich kann nur empfehlen, das Gespräch mit einem Mitarbeiter deines zuständigen Bauordnungsamtes zu suchen. Der wird dir schon sagen, was er alles für eine Genehmigung haben möchte.

    Gruß Johannes

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

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  • fabio hermann
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    • 24. Januar 2012 um 07:23
    • #16

    Bedeutet dann aber, dass ich einen Termin beim Bauamt brauche, wenn ich ein Kabel über einer Tür verlegen muss und dazu ein kleiner Tor aus Traversen baue, weil ich auf dem Boden nicht kleben kann / darf?

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • JohannesP
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    • 24. Januar 2012 um 18:48
    • #17

    Nein. Wenn du einen Bogen über eine Tür baust, ist das eine Konstruktion innerhalb eines Gebäudes, also innerhalb einer baulichen Anlage. Wie die ARGE Bau erst kürzlich fest gestellt hat, gibt es keine Fliegenden Bauten innerhalb baulicher Anlagen. Auf deutsch: In Gebäuden gilt das nicht. Macht ja auch Sinn, weil da gibt es normalerweise keine Einwirkungen z. B. aus Wind.

    Wenn du dein Kabel über einen Fluchtweg legst, kannst du das also innerhalb eines Gebäudes mit einem Trussbogen machen. Du müsstest nur das Kabel in einer Kabelwanne führen, damit es bei einem Brand nicht auf die Personen darunter abtropfen kann. Dafür gibt es z. B. Kabelwannen aus verzinktem Blech.

    Gruß Johannes

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

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  • fabio hermann
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    • 25. Januar 2012 um 06:32
    • #18

    Danke für die Antwort, jetzt weiß an welcher Stelle ich mich mit beiden Füßen auf den Schlauch gestellt habe.

    Natürlich gilt das ganze für draußen, wie waren ja beim Thema Fliegende Bauten

    http://www.sound-light-bonn.net/

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