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Windups & Lifte nur zum kurzzeitigen Heben erlaubt?

  • f8274
  • 2. Mai 2003 um 14:30
  • f8274
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    4.858
    • 2. Mai 2003 um 14:30
    • #1

    Hallo!

    Bin verunsichert. Wir fliegen 6-8m Truss auf Windups bzw. Work-Liften für die Dauer der VA.

    Mir hat nun jmd. erzählt, dass man das nicht dürfe, weil die windups und lifte nur dazu da seien, kurzzeitig die truss anzuheben, bis sie evtl. an der decke montiert ist, oder eine senkrechte truss als bein darunter gebaut werdenkonnte.

    Sind die lifte/windups also nur als aufbauhilfe erlaubt oder darf ich - wie überall zu sehen - mit diesen teilen die truss für die dauer des gigs mit material "betreiben"?

  • hansbär
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    337
    • 2. Mai 2003 um 21:59
    • #2

    :-?


    Also das wär mir ja was ganz neues!
    Ein Truss Lift ist ja dafür ausgelegt wat zu heben, wie lang spielt ja keine Rolle. Du musst ihn natürlich sichern, sprich er darf nicht umfallen können,
    nicht schräg stehen, es dürfen keine Leute über die Ausleger stolpern!

    Aber ansonsten ist das schon ok!

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 3. Mai 2003 um 04:16
    • #3

    Also, es ist doch wohl so, ein Worktower der der Vorschrift entspricht ist absolut dazu gedacht ein Traversensystem zu tragen, was bei WindUps nicht immer der Fall sein muß, wie gesagt hier zählt die BGV! Was hier mit heben usw. bestimmt angedeutet wurde sind so Aktionen wie mit Genie Liften Trusskonstruktionen zu riggen. Das ist absolut sch...! Ein Genie Lift ist wie hier im Anfang nachgefragt eigentlich ein Hebewerkzeug und nicht dafür gedacht Trusskonstruktionen zu riggen obwohl das doch sehr oft zu sehen ist. Aber auch hier scheint sich was getan zu haben und auch diese sind langsam auch der BGV conform. Also, einfach schauen ob das Stativ nach den Richtlinien abgenommen und ok ist und schon sollte es, soweit es für seinen Einsatzbereich ok ist, kein Problem darstellen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • dagobert
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    810
    • 3. Mai 2003 um 09:45
    • #4

    Welche Stative(Windups) erfüllen diese Richtlinien?

  • f8274
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    4.858
    • 3. Mai 2003 um 10:34
    • #5

    erstmal danke für die entwarnung. genies benutzen wir (selten, nur bei großen gigs) als reine aufbauhilfe, trussing können wir also getrost auch weiterhin für die dauer einer va auf windups bzw. work-liften belassen.

  • PA-Peter
    Profi
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    7.614
    • 3. Mai 2003 um 10:44
    • #6

    Kracky: bei der Aussage zu den GENIE's die Du da getroffenhast, mußt Du mal vorsichtig sein. Es gibt wohl mitlerweile Modelle mit ner Zulassung nach der C1 bzw. kannst Du sogar manche Modelle nachträglich zulassen...
    Zu den QORK-Liften möchte ich noch sagen, daß ich mich manchmal wundere, welche Last die wohl nach der C1 tragen dürfen und aus welch dünnem Blech die Dinger sind usw usw
    Wenn Du Dir mal die Lifte von dem Spanier (GUI oder so) anschaust, wirst Du Augen machen. Der "darf" das gleiche wie einer der Work-Lifte (Modell jetzt nicht im Kopf), wiegt aber im Eigengewicht schon fast das Doppelte....

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 3. Mai 2003 um 12:02
    • #7

    Hab ich doch gesagt gehabt, das Genies nun auch schon abgenommene Lifte haben. Mußt du besser lesen! *grins*

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • PA-Peter
    Profi
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    7.614
    • 3. Mai 2003 um 12:40
    • #8

    Deine Formulierung war nicht gerade eindeutig...
    ...deshalb habe ich das hinzugefügt!

    PA-Peter
    ****
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  • steffen.haas
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    57
    • 5. Mai 2003 um 21:09
    • #9

    1. Was überall zu sehen ist ist irrelevant.
    Ich habe hier bei uns im Umkreis schon Sachen gesehen (Lifte mit einer Schräglage von ca. 15°, das Ganze auf ca. 5 m gefahren, dann natürlich noch nicht mal Safties usw.(das Ganze Amateurgedönse halt)), wenn ich das genau so machen würde, dann müsste ich eigentlich aus dem Business aussteigen.
    Wer sich als professionell bezeichnet, der sollte auch so arbeiten. Dazu zählt z.B. dass er sich an Sicherheitvorschriften hält. Zu deiner Frage: nach welcher BGV sind deine Lifte geprüft? Bescheinigt dir der Hersteller eine Prüfung nach BGV C1, dann darfst du, Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfintervalle vorausgesetzt, deine Trussen und ein Equipment bis zum zulässigen Gewicht auf deine Lifte packen, das Ganze hochkurbeln, die Sicherung aktivieren und das Ganze über die VA stehen lassen. Sind deine Lifte nach BGV D8 geprüft, dann darfst du das Material hochfahren, festmachen und deine Lifte wegpacken. Das gleiche gilt übrigens auch für Motoren nach BGV D8. Diese müssen nach dem tothängen entfernt werden. Lasse dir die Vorschriftskonformität vom Hersteller bescheinigen, halte dich an die Bedienungsanleitung und du bist auf der sicheren Seite. Vorschriften kannst du hier nachlesen: http://logweb.cnbg.de/goziguv/bgvr.htm. Viel Spass dabei.
    LG, Der Steffen

  • PA-Peter
    Profi
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    7.614
    • 5. Mai 2003 um 22:26
    • #10

    Wegmachen oder halt korrekt safen (wenn Du zu faul bis die Züge zu entfernen ;-))....

    PA-Peter
    ****
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  • Volker
    Profi
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    Beiträge
    2.052
    • 7. Mai 2003 um 21:43
    • #11

    am Rande sei bemerkt, dass so eine Kette zum safen eines 1to Motorzuges mit 3m Länge (Länge der Sicherungskette!), 2 Haken, Kettenverkürzer und schwer verschiebbarer Spezialkunststoffummantelung im VK ca. 360 Euro+USt kostet.
    Da ist der Preis für einen VMB oder Work Lift in Relation schon sehr günstig ;)

  • f8274
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    4
    Beiträge
    4.858
    • 9. Mai 2003 um 14:19
    • #12

    steffen haas: ich danke dir für deine konkrete und sehr hilfreiche erläuterung.

    viele grüße,
    o.

  • flyingbeats
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    1.966
    • 27. Mai 2003 um 19:23
    • #13

    Wenn ich meine Lifte nur zum Heben benutze, um ein Truss Carree aufzustellen, ist die Sache doch egal, oder? Muß man sich zum Heben auch an das Zulässige Gewich halten oder kann man da ruhig mal um 50% drüber gehen, ohne das man Angst haben muss. Reicht bei einem Carree das Belastungsdiagramm als Zulassung aus?

  • Bully
    Profi
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    186
    • 28. Mai 2003 um 06:34
    • #14

    Die Frage ist doch wohl nicht ernst gemeint oder?

    50% ?!?

    Das würde z.B. beim einem Work 265 statt 220 kg dann 330 kg Auflast bedeuten. Kannst du abschätzen was die Seile, die Winde und vor allem die Umlenkrollen da ertragen müssen. Und wofür macht der Hersteller dann eine Belastungsangabe ? Im Interesse deiner eigenen Sicherheit (und der deiner Helfer), solltest du diesen Gedanken nicht fortführen.

    Ich nehme an du hast noch nie erlebt wenn bei einem Genie oder einem anderen Lift das Seil reißt oder eine Umlenkrolle wegbricht. Das unter hoher Sannung stehende Stahlseil wird zu einer tödlichen Gefahr. Nicht zu vergessen das Risiko,das dir das Rig umstürzen kann.

    Nothing else bretters ...

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 28. Mai 2003 um 09:14
    • #15

    reissende Drahtseile geben schöne rote Striemen auf dem Rücken :wink:

    Mal im Ernst: ich will nicht in der Nähe eines Liftes sein, bei dem das Seil reisst!

    Trotzdem ist es ja so, das die Winde und auch die Umlenkrollen sowie alle anderen mechanischen Teile eines Liftes mit einem Sicherheitsfaktor belegt sind (ich glaube es war 7?! oder??).

    Trotzdem halte ich eine Überlast (so lange es nicht nur 10kg sind) für absolut Verantwortungslos!!!!

    PA-Peter
    ****
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  • Bully
    Profi
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    186
    • 28. Mai 2003 um 20:43
    • #16

    PA-Peter

    Wenn sie den Rücken treffen würden! Aber da man mit dem Gesicht zum Wind-Up oder Genie steht, wenn man kurbelt, trifft das Seil wohl erst wichtigere Teile des Körpers. Außer man hat Glück und das Seil reißt NUR bei einem Genie (mit Doppelkurbel) an dem 2 Leute kurbeln. Hab das erlebt, wie das Seil riß und auf einer Länge von 2 metern einen tiefen Kratzer in den Holzboden gezogen hat

    Wenn man von Faktor 7 bei der Sicherheit ausgeht, wo soll man dann wirklich die Grenze ziehen. Willst du einem Helfer sagen, der Lift ist für 200 kg, aber du kannst ruhig das doppelte damit heben. (da bleibt ja dann immer noch 3,5 fache Sicherheit, oder ?)

    Deshalb kann ich dir nur beipflichten: + max. 10kg ist okay, alles andere ist verantwortungslos !!!

    Nothing else bretters ...

  • Criz
    Beiträge
    468
    • 10. Juni 2003 um 02:52
    • #17

    o.g. Aussage möchte ich auch beipflichten, jedoch ist - zumindest weiss ich es von unseren VMB TE074PRO Liften eine 12-fache Sicherheit drin.

    So weit mir das mein Kollege mal erklärt hat steht irgendwo, dass Truss-Lifte mit 12-facher Sicherheit gebaut werden müssen.

    Also unsere VMBs würd ich nie mit Überlast fahren, jedoch weiss ich bei denen was ich hab - wenn ich mir da diese Work Lifte anguck, da kann man echt Angst bekommen...!

    Also Leute, kauft euch gute Lifte dann machts au nix, wenn mal 10 Kilo zu viel dran sind - oder nehmt gleich nen Trusstower, dann habt ihr solche Probs erst gar net! :D Wobei das wieder alles so viel Geld kostet *g*

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    Groß- und Einzelhandel für
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    72458 Albstadt
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  • Dark
    Beiträge
    240
    • 16. Juni 2003 um 16:05
    • #18

    [quote="Criz"]o.g. Aussage möchte ich auch beipflichten, jedoch ist - zumindest weiss ich es von unseren VMB TE074PRO Liften eine 12-fache Sicherheit drin.

    So weit mir das mein Kollege mal erklärt hat steht irgendwo, dass Truss-Lifte mit 12-facher Sicherheit gebaut werden müssen.

    [quote]


    Ich denke das dafür doch § 9 der BGV C1 zutrifft wonach ja zwischen Tragmittel und Anschlagmittel unterschieden wird.So gesehen würde das ja 10fache Sicherheit bedeuten.Da ich aber meine noch in gewissen Durchführungsanweisungen was von Lastaufnahmemitteln usw gelesen zu haben kann ich mir vorstellen das die Defintion von solchen Liften je nach VA unterschiedlich ausfällt.

    Aber auf alle Fälle darf man BGV C1 geprüfte Lifte zum Tragen von Konstruktionen über Publikum einsetzen.Wie schon gesagt: bitte nur die vorgeschriebene Last draufpacken!

  • Criz
    Beiträge
    468
    • 16. Juni 2003 um 22:24
    • #19

    Ich werd nen Teufel tun und mehr als das zugelassene Gewicht aufn TE Packen.

    Wenn was passiert, bin ich der Ar*** als Verantwortlicher...

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  • Nikkus
    Beiträge
    105
    • 18. Juni 2003 um 21:16
    • #20

    Also sorry Leute...aber was so VMB und Work angeht...wir haben die Works (265r und 155r) und sind richtig zufrieden damit...hatte vor ein paar Wochen mit den VMB TE-64 - ja sehr ähnlich unserer 155er zu tun und bei denen sah mir das alles 'n bissel schlechter aus...und die 265 müssen erst recht nicht den vergleich mit den 74ern scheuen....oder??? Mag schon sein, dass die kleinen ziemlich klpprich sind, aber die großen sind voll OK - und bei guter Pflege und keiner Überlast :) ein schönes Werkzeug!!!!!

    Liebe Grüße, Niko

    NIKKUS Veranstaltungstechnik GmbH
    http://www.nikkus.de

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