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Traversenenkarree indoor 5mx7m - Tonmann hat Fragen

  • UlTraAudio
  • 29. Februar 2012 um 14:31
  • UlTraAudio
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    • 29. Februar 2012 um 14:31
    • #1

    Hallo,

    Vorab, ich bin nicht Errichter sondern verantwortlicher Tonmann.

    Es soll indoor ein Traversenkarre 5mx7m (also 35m²)errichtet werden.

    Eine Höhe von 5m wird nicht überschritten. Die Belastungsgrenzen werden
    laut Datenblättern nicht erreicht, es hängen nur je 2Stk PAR56 4erBars
    je Seite und 4Stk 10" LS am Truss.

    Es wird alles Selbstverständliche erledigt; Fangseile, Potentialausgleich wenn
    nötig mit r-Low Messung etc

    Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung; Oldinight mit Publikum Ü50.

    Das Karree bildet die Tanzfläche, also ist Publikumsverkehr gegeben.

    Was muss seitens der öffentlichen Hand gefordert werden?

    Ein sehr engagierter Hausmeister hat den Veranstalter um einen Bühnenmeister,
    ein Baubuch und einen Statiknachweis gebeten. Zu recht?

    beste Grüße, Ulf

    Im Wesen der Musik liegt es, Freude zu machen... Aristoteles

  • fabio hermann
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    • 29. Februar 2012 um 15:52
    • #2

    Bühnenmeister bzw Meister je nach Anzahl der Gäste und Szenenfläche, für genaue Information hilft ein Blick in die jeweilig VstättVO.

    Baubuch wird in der Regel Outdoor ab 5m Höhe benötigt.

    Statiknachweis kann das Haus natürlich fordern, (Baubuch natürlich auch) über die Notwendigkeit lässt sich natürlich streiten.
    Theoretisch müsstet ihr einen Statiknachweis haben, damit ihr auch wisst ob die Truss die Last tragen kann, ob das jetzt ein Blick in die Belastungstabelle ist oder eine Dokumentation mit allen Daten, die man dem Kunden auch vorlegen kann kommt auf den Job an.

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • skyper
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    • 29. Februar 2012 um 17:33
    • #3

    Der gewünschte Meister muss ja kein Schaden sein, und hat damit aufgrund der expliziten Anforderung
    auch seine Berechtigung bei der Rechnungsstellung - egal wie viele Besucherquadrate die Nummer aufweist,
    halte ich für eine lösbare Hürde des Facility-Managers.


    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen dass die Erstellung des Baubuches grob dem Technikbudget entspricht,
    und mit Glück schon wenige Wochen nach Ende der Veranstaltung
    auch in gestempelter Form zur Verfügung stehen wird...

    Dafür darfst Du dann das Traversenkarree für immer und ewig genau nach Baubuch
    legal und ohne jeglichen Anlass zur Kritik aufstellen - so wie es andere schon seit
    Jahrzehnten ohne Papier machen.

    Würde an Deiner Stelle mal den Aluminiumhändler kontaktieren, und dir eine Statik,
    bzw. ein diplomatisch unverfängliches Schreiben verfassen lassen,
    dass die verwendete Konstruktion weit unterhalb ihrer zulässigen Belastungsgrenzen strapaziert würde.

    Damit (und einer "vom Händler/Hersteller extra angeforderten" Lasttabelle -
    natürlich keine Kopie sondern ein Hochglanzprospekt mit Stempel auf der Rückseite)
    dem Hausmeister nochmals seine Wichtigkeit und Dein Engagement ihm gegenüber unterstreichen.
    Es wird ja nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird, und wenn der Manager ("Facility, Senior")
    das Gefühl hat ernstgenommen zu werden öffnet das vielleicht
    sehr praktische Ladetore, Zugänge zu Getränkeautomaten oder
    bisher völlig unbekannten Stromkästen und Lichtschaltern.

    Den Rest des gewünschten Papierkrieges würde ich ehrlich gesagt
    unter Einbezug der Lasttabellen und des gesunden Menschenverstandes
    entweder dezent wegignorieren, oder dem Kunden unmissverständlich
    ins Angebot setzen, und ggf. längere Ladewege
    und unbenutzbare Steckdosen in Kauf nehmen ;)

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • Hamster
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    223
    • 5. März 2012 um 21:24
    • #4

    Ach Du meine Güte...

    Also, aus formalen Gründen wird der Traversenhersteller wahrscheinlich nichts dazu sagen wollen, weil nämlich noch nie irgendein Traversenhersteller irgendetwas anderes über die Statik von Traversenecken gesagt hat als "Kontaktieren Sie einen Fachingenieur". Einen Persilschein wirst Du also nicht bekommen.

    Ich bin nicht regelmässig bzw. ehrlich gesagt höchst selten mit Traversenstatik befasst, aber immerhin Ingenieur und einen simplen Rahmen auf vier Stützen wie Du ihn beschreibst kann ich Dir rechnen - oder noch besser, ich kann Dir plausible Lastannahmen infolge des anwesenden Publikums zusammenschustern, die das Ding rechnerisch zu Fall bringen. Er wird trotzdem stehen bleiben.

    Baubuch ist Stuss, Baubücher sind für fliegende Bauten und das was Du da hast ist kein fliegender Bau. Siehe hier http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=59&t=83890. bzw. direkt in der genannten Quelle:
    "Somit ist nunmehr klargestellt, dass die Forderung nach einem sogenannten „Baubuch“ (richtig: Prüfbuch) für eine Bühne oder eine bodengestützte Traversenkonstruktion in einer Veranstaltungs- oder Messehalle, unabhängig von ihren Abmessungen, unbegründet ist. Dies gilt auch, wenn diese Konstruktion bei Errichtung im Freien ein ausführungsgenehmigungspflichtiger Fliegender Bau ist."

    Standsicherheitsnachweis ist formal eigentlich immer gefordert, aber den kannst Du meiner Ansicht nach in diesem Fall aus den Belastungstabellen selbst abschätzen. Lege einfach schriftlich nieder, dass Du Dir Gedanken gemacht hast, so in der Art: maximale Stütztweite 7m bedeutet maximal zulässige Streckenlast von soundso welche (viel) grösser ist als vorhandene Streckenlast von soundso. Dann setzt Du das Ding auf Stahlplatten statt einfacher Bodenplatten aus Alu und ziehst konstruktiv in den Ecken Diagonale ein (und schreibst das auch in Dein Konzept), fertig ist die Laube.

    Wenn das nicht reicht, lass die Finger von dem Job, der Hausmeister wird bestimmt noch ein anderes Haar in der Suppe finden.

    Deine Anfrage war von letztem Mittwoch. Wenn das alles am Wochenende war, hat sich das wohl erledigt...?

    Viel Erfolg trotzdem.

    Edit: Dein Beitrag hat das meiste ja schon beantwortet, Skyper. Schön subtiler Sarkasmus übrigens. Gefällt mir.

  • UlTraAudio
    Verifiziert
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    57
    Beiträge
    479
    • 5. März 2012 um 22:35
    • #5

    Danke Euch,

    ich habe gerade keine Zeit all das Gesagte zu zitieren, trotzdem eine kurze Rückmeldung.
    In allen Beträgen sind gute und richtige Argumente, Annahmen und Äusserungen mit Sachverstand.

    Ganz kurz:
    - Material ist sehr gepflegt und unverbeult
    - Lasttabellen sind immer dabei, wir wissen auch um alle Gewichte und Kräfte Bescheid
    - Saftys sind selbstverstänlich
    - Zusätzliche Streben zum aussteiffen sind auch bei kleinen Aufbauten immer mit drin
    - kräftige Bodenplatten sind dabei, passend zugeschnittene Antiruschtunterlagen auch
    - E-Technik ist immer geprüft und gewartet; schliesslich sind wir selbst Elektrofachkräfte
    - PA ist immmer dran

    Wir hatten am Samstagnachmittag, einen sehr netten, kompetenten und vor allem menschlichen
    Kollegen und Bühnenmeister da, der uns für alle Zeit für diesen Aufbau eine Dokumentation mit allen
    Nachweisen zu Belastung und Statik erstellt. Für abweichende Bauten werden wir in Zukunft genau so
    verfahren. Wir sind keine Garagenfirma mehr und auch keine HKS, es ist mir halt wichtig, dass wir
    im Bilde sind und unser Alu sicher für Mensch und Technik stellen.

    besten Dank für Eure Beteiligung

    Ulf

    anbei noch zwei Bilder

    Im Wesen der Musik liegt es, Freude zu machen... Aristoteles

  • Hamster
    Beiträge
    223
    • 6. März 2012 um 12:25
    • #6

    Ja, das sieht doch gut aus.

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