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Schaden will nicht bezahlt werden - Gericht??

  • michael lenz
  • 7. März 2012 um 22:02
  • Audiowerk
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    • 8. März 2012 um 18:31
    • #21
    Zitat von "mringhoff"

    Bei gut gewartetem Material und professionellem Equipment kommt das kaum vor, rund 95% der Dryhire-Vermietungen laufen problemlos. Und die anderen 5% der Fälle lassen sich üblicherweise auch fast immer einverständlich lösen...


    Das seh' ich grundsätzlich auch so, wenngleich in kein Dryhire mache. Aber 900 Euro sind schon eine Menge Holz. Und es waren nicht die Hochtöner, wie hier einige (fälschlich laut Startpost) schrieben, sondern Mitteltöner. Ich kenne das Kabinett jetzt nicht wirklich... dass mal ein Zweizöller kaputtgeht, ist okay. Auch zwei Stück. Gelegentlich kann auch mal ein 12er-Geschütz wegfackeln. Aber fünf Stück davon auf einem einzigen Job? Das finde ich schon etwas krass. Und mit dem Alter der Boxen hat das m. E. nichts zu tun. In vielen Buden spielen die 90er-Jahre-Kabinette nach wie vor hervorragend. Irgendetwas ist da aus meiner Sicht gründlich schiefgelaufen... entweder falsches Controlling (also Verleiherfehler) oder das Feuerwerk im Zelt war einfach zu hart (Anwenderfehler). Ich halte letzteres für wahrscheinlicher.

    Ein weggekokeltes Diaphragma stelle ich niemandem in Rechnung. Fünf Mitteltontreiber nach einem einzigen Abend hingegen...? Nein, da würde ich auch Zweifel anmelden.

  • yamaha4711
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    • 10. März 2012 um 15:57
    • #22

    Tacho!

    Warum soll eine Anlage, welche nun schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, auf einmal nicht mehr in die Vermietung gehen. Wie kommt man auf so einen Gedanken. Viele große Vermieter haben solche Anlagen immer noch im Gerätepark, da sie eben Arbeitstiere sind.
    Wir reden hier letztendlich von einer Holzkiste mit Lautsprechern drin und nicht von einem komplizierten Apparat wie einem Auto oder einer Baumaschine.

    Neugeräte sind im übrigen vor Beschädigungen durch Fehlbedienung auch nicht gefeit. Gerade durchgeschossene HT-Treiber wegen Feedbacks oder dauerhaftem rechtsanschlag sind nicht selten und leider an der Tagesordnung, insbesondere bei einer entsprechenden Kundenklientel.
    Letztendlich bekommt man jede Anlage kaputt, egal was zum Schutz im Signalweg liegt.

    Apropos Schutz...
    Wer sagt denn, dass der Kunde nicht selbst Hand angelegt hat und z.B. den Controller umgangen hat oder seinen eigenen mitgebracht und eingesetzt hat. So etwas lässt sich hinterher nur schwer bis gar nicht nachweisen.

    Es gibt zum Beispiel auch Kunden, die bringen es fertig einen Speakon falsch einzustecken/umzustecken, obgleich die Anlage für den Kunden spielfertig aufgebaut war. Und dann beschwert man sich, dass die Bässe nicht mehr spielten und aus den Topteilen so gut wie nichts mehr raus kam.

    Zum Schlagwort unternehmerisches Risiko.
    Das hat mit dem hier geschilderten Fall meiner Meinung nach nicht viel zu tun. Als unternehmerisches Risiko sehe ich z.B. eine Investition in neues Material an, welches dann eben nicht läuft. Eine neue Vermarktungsstrategie. Unterschlagung des Materials.
    Letztendlich liegt das unternehmerische Risiko einzig an der Tatsache, dass der Kunde nicht zahlt, obgleich er dazu verpflichtet ist. Hier ist dann eben der übliche Rechtsweg zu wählen.

    Sofern man sich sicher ist, dass kein Vorschaden an der Anlage war, diese korrekt dimensioniert und eingestellt war, sollte oder besser muss der Mieter dafür gerade stehen, sofern es eben kein Verschleissmaterial wie z.B. Glühbirnen sind.

    Ein geschossener Treiber ist ein geschossener Treiber, vor allem wenn man Brandspuren nachweisen kann. Anders sieht es aus, wenn die Sicke durch ist oder die Pappe an sich einreisst. Das würde ich eher in der Ecke Verschleiß sehen.

    Letztendlich Frage ich mich weswegen manche Kollegen hier der Meinung sind, dass der Kunde im Recht ist, wenn er z.B. einen Treiber abschießt. Ich würde es gerne mal sehen, wenn genau diese Kollegen eben selbst einen solchen Fall auf dem Tisch haben und eben mal 900€ locker machen und dies dann auch noch freudstrahlend als Lehrgeld oder unternehmerisches Risiko verbuchen.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • billbo
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    • 11. März 2012 um 01:39
    • #23

    Yamaha, Dein Sinn für Gerechtigkeit in allen Ehren; der ist ja durchaus sympathisch. Subjektiv geprägtes Rechtsempfinden und Recht sind jedoch leider oft sehr voneinander unterschiedlich. Hast Du jemals tatsächlich mit Gutachtern/ Rechtsanwälten/ Richtern zu tun gehabt?

    Ich erlaube mir mal ausnahmsweise, auf Deine Punkte direkt im Text zu antworten:

    Zitat


    Tacho!

    Warum soll eine Anlage, welche nun schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, auf einmal nicht mehr in die Vermietung gehen. Wie kommt man auf so einen Gedanken. Kommt niemand. Es gibt sogar noch viel ältere Technik, die, bei entsprechender Wartung/ Instandsetzung, problemlos funktioniert. Viele große Vermieter haben solche Anlagen immer noch im Gerätepark, da sie eben Arbeitstiere sind.
    Wir reden hier letztendlich von einer Holzkiste mit Lautsprechern drin und nicht von einem komplizierten Apparat wie einem Auto oder einer Baumaschine. Das ist nicht richtig. Der Threaderöffner redet von einem spielfertig zusammengestellten Vermietsystem. NF rein – Ton raus.

    Neugeräte sind im übrigen vor Beschädigungen durch Fehlbedienung auch nicht gefeit. Gerade durchgeschossene HT-Treiber wegen Feedbacks oder dauerhaftem rechtsanschlag sind nicht selten und leider an der Tagesordnung, insbesondere bei einer entsprechenden Kundenklientel.
    Letztendlich bekommt man jede Anlage kaputt, egal was zum Schutz im Signalweg liegt. Falsch! Das hat wenig mit Kundenklientel/ Fehlbedienung, aber viel mit der Auslegung/ Qualität des Systems zu tun. Ich als Vermieter muss das wissen. Mein Kunde nicht.
    Konkrete Konsequenz: Holz, welches ich zwecks Vermietung an Laienhände anzuschaffen beabsichtige, läuft bei mir zuvor stichprobenartig ein paar Stunden mit Vollaussteuerung (alle! Lampen rot) rosa Rauschen zur Probe. Hält es durch, wird der Kauf in Erwägung gezogen. Geht dabei was kaputt, geht’s zurück an den Hersteller.
    'Holz' ist aus diesem Grund auch immer eine Endstufen - Boxenkombination; niemals eine Box allein. Und niemals irgendwas mit Passivweichen.

    Apropos Schutz...
    Wer sagt denn, dass der Kunde nicht selbst Hand angelegt hat und z.B. den Controller umgangen hat oder seinen eigenen mitgebracht und eingesetzt hat. So etwas lässt sich hinterher nur schwer bis gar nicht nachweisen. Eben! Du wirst es niemals schaffen, solches Deinem Kunden nachzuweisen. Schon gar nicht vor Gericht.

    Es gibt zum Beispiel auch Kunden, die bringen es fertig einen Speakon falsch einzustecken/umzustecken, obgleich die Anlage für den Kunden spielfertig aufgebaut war. Und dann beschwert man sich, dass die Bässe nicht mehr spielten und aus den Topteilen so gut wie nichts mehr raus kam. Dein Problem. Gestalte das System bzgl. kundenbedienbarer Steckvorrichtungen so, dass das nicht passieren kann. Andernfalls vermietest Du einen Laboraufbau.

    Zum Schlagwort unternehmerisches Risiko.
    Das hat mit dem hier geschilderten Fall meiner Meinung nach nicht viel zu tun. Als unternehmerisches Risiko sehe ich z.B. eine Investition in neues Material an, welches dann eben nicht läuft. Eine neue Vermarktungsstrategie. Unterschlagung des Materials.
    Letztendlich liegt das unternehmerische Risiko einzig an der Tatsache, dass der Kunde nicht zahlt, obgleich er dazu verpflichtet ist. Hier ist dann eben der übliche Rechtsweg zu wählen.

    Sofern man sich sicher ist, dass kein Vorschaden an der Anlage war, das hat Andi schon klar dargelegt: bei 20(!) Jahre altem Vermietparkmaterial würde jeder Gutachter zwingend von einer Vorschädigung ausgehen – und jeder Richter würde/ müsste dem folgen. diese korrekt dimensioniert und eingestellt war, war sie offensichtlich nicht – sonst hätten die Schutzvorrichtungen nicht versagt sollte oder besser muss der Mieter dafür gerade stehen, sofern es eben kein Verschleissmaterial wie z.B. Glühbirnen sind. Sollte er nach Deinem persönlichen, als Vermieter voreingenommenen Rechtsempfinden vielleicht. Wir er ganz sicher nicht müssen. Der wollte einfach nur laut Musik machen, und hat zu diesem Zweck 'ne Anlage gemietet und sein Mischpult dran angeschlossen... klang vielleicht ein wenig komisch. "Aber zu laut fand ich es eigentlich nicht, Herr Richter..." :roll:

    Ein geschossener Treiber ist ein geschossener Treiber, vor allem wenn man Brandspuren nachweisen kann. Anders sieht es aus, wenn die Sicke durch ist oder die Pappe an sich einreisst. Das würde ich eher in der Ecke Verschleiß sehen. Genau, wirklich genau falsch. Ersteres lässt auf einen fehlerhaft funktionierenden oder dimensionierten Schutz vor thermischer Überlastung schließen – Dinge, von denen der Kunde nichts wissen kann und nichts wissen muss; der Vermieter allerdings tunlichst wissen sollte. Bei einer mechanischen Beschädigung hingegen würde ich (und würde jeder Gutachter) äußerst genau hinschauen, denn die könnte ja statt mit Altersschwäche auch durchaus was mit böswilliger externer Gewalteinwirkung zu tun haben.

    Letztendlich Frage ich mich weswegen manche Kollegen hier der Meinung sind, dass der Kunde im Recht ist, wenn er z.B. einen Treiber abschießt. Ich würde es gerne mal sehen, wenn genau diese Kollegen eben selbst einen solchen Fall auf dem Tisch haben und eben mal 900€ locker machen und dies dann auch noch freudstrahlend als Lehrgeld oder unternehmerisches Risiko verbuchen. Anlass zur Freude bieten solche Schäden wohl bei niemandem. Möglichen Schäden durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorzubeugen ist allerdings die Sache des Vermieters.

    Alles anzeigen

    Aus der eigenen Erfahrung: ich vermiete seit rund 30 Jahren (u. a. auch) regelmäßig LS/ Endstufenkombinationen an Endkunden (und habe dabei einiges an Lehrgeld gezahlt). Ich habe noch niemals einem Kunden ein defektes Chassis zu berechnen versucht. Zum Einen weil ich irgendwann meine Hausaufgaben gemacht habe und ausschließlich narrensichere Systeme herausgebe (weshalb tatsächlich praktisch niemals etwas kaputt geht, Altersschwäche mal ausgenommen); zum Anderen weil ich weiß, dass ich bei einem Rechtsstreit chancenlos wäre.
    Keine Regel ohne Ausnahme: es gab, lang, lang ist’s her, einen Fall, da wollte ein (heute renommierter, ziemlich bekannter PA – Kollege) schlauer sein als der Rest der Welt und hat den Hochtonzweig eines größeren bei mir gemieteten Komplettsystems seiner Sicherung beraubt. Es wurde auch deutlich lauter – allerdings wohl nur kurz... :?
    Da das aber immer schon ein sehr fairer Kollege war, und er auch genau wusste, was er da getan hatte, hat er anschließend in unserem Lager eigenhändig und auf seine Kosten die 64 geschossenen nagelneuen EV DH3 – Treiber mit noch nagelneueren Ersatzdiaphragmen versehen.

    Kleine Preisfrage am Schluss: warum wohl wechseln alle seriösen Autovermieter nach spätestens 2 Jahren ihren kompletten Fuhrpark aus?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Kracky
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    • 11. März 2012 um 04:37
    • #24

    Die ersten Lautsprecher seit über 10 Jahren die mir ersetzt wurden hatte ich letztes Jahr, aber das war schlicht so offensichtlich das hier der komplette Speaker aus knapp 2m Höhe auf den Boden gesegelt ist das es auch keiner Diskussion bedarf. Wenn mal der Magnet des 15"ers im Kreis rum gebrochen ist gibt es nimmer viel Fragen. Schlagmarken waren mehr wie deutlich und der Lack des Fahrzeugs auf dem das ganze stand gut an der Rückfront zu sehen.
    In dem Fall sehe ich es eher so, System schlicht überfahren, alles andere führt nur zum Streit und zum Vergleich der im allgemeinen teurer wird wie die schmerzliche Einsicht. Es ist nett jemandem möglichst günstig eine für ihn eigentlich ausreichende Beschallungsanlage zu liefern aber es wäre oft sehr sinnvoll lieber ein paar Euro mehr zu verdienen für ein System das weit über den Ansprüchen liegt um dieses wieder entspannt nach hause zu bekommen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • tufkaklto
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    • 11. März 2012 um 07:52
    • #25
    Zitat von "billbo"

    Kleine Preisfrage am Schluss: warum wohl wechseln alle seriösen Autovermieter nach spätestens 2 Jahren ihren kompletten Fuhrpark aus?

    Achtung, das hat oft damit zu tun, das man nach 2 Jahren und/oder einer bestimmten Anzahl an KM die Autos kostengünstig nach gewissen Ländern wie zB die USA exportieren kann.
    Viele Autoverleiher machen damit die Kohle

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

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  • tufkadib
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    • 11. März 2012 um 12:02
    • #26
    Zitat von "klauston"

    Achtung, das hat oft damit zu tun, das man nach 2 Jahren und/oder einer bestimmten Anzahl an KM die Autos kostengünstig nach gewissen Ländern wie zB die USA exportieren kann.
    Viele Autoverleiher machen damit die Kohle


    ... wozu die Wannen aber erst einmal die US-Zulassungs- (und vor allem auch Schadstoff-)bestimmungen erfüllen müssen...

    MfG
    DirkB

  • tufkaklto
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    • 11. März 2012 um 13:01
    • #27

    Das tun sie sowieso, nur sind nach gewissen km die Importbestimmungen besser, da die dann nicht mehr als Neufahrzeug gelten

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

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  • yamaha4711
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    • 11. März 2012 um 14:21
    • #28

    billbo
    Wir sind uns in dieser Hinsicht ja noch nie einer Meinung gewesen, gell.

    Ich werde ja auch nicht jedem Kunden einen Defekt aufs Auge drücken... eher das Gegenteil wird der Fall sein. Doch wenn ich eindeutig nachweisen kann, dass der Schaden durch unsachgemässen Gebrauch entstanden ist (man kann sich nun darüber streiten was unsachgemässer Gebrauch ist), so ist der Kunde nun mal in der Haftung.
    So gesehen ist in der ganzen Zeit, in der ich nun Material Vermiete, auch nicht viel zu Bruch gegangen und wenn konnte man sich einig werden. Doch manche Zeitgenossen legen es nun mal darauf an. Gerade wenn man mal unter den Kollegen im Umkreis nachfrägt und sich dann herausstellt, dass gerade diese Person auf der Schwarzen Liste steht ist eben Schluss mit lustig.

    Und wie ist es denn zu sehen/handhaben, wenn der Kunde nur die Lautsprecher anmietet?

    Zu den Kommentaren:
    Deiner Auffassung nach wäre dann ein Speakon ein Laboraufbau, oder sehe ich das falsch?

    Nenn mir bitte doch mal 5 Systeme, welche ohne irgendwelche Passivweichen bei den Topteilen auskommen.
    Kann ich davon ausgehen, dass du vorher alle eingebauten Passivweichen ausbaust oder diese still legst und dann alles einzeln anfährst? Wie war das mit dem Laboraufbau?

    Eine 20 Jahre alte Holzkiste mit einer bewegten Pappe drin wird auch noch nach 40 Jahren ihren Dienst tun, sofern man ein geeignetes Signal da rein gibt und die Gummisicke oder der Klebers nicht schlapp macht. Ich denke wenn der Richter entsprechend alt ist und er ein Dampfradio hat kann er auch sehr wohl dem Gegenteil folgen.

    Lautheit ist eine subjektive Empfindung. Deckt sich doch dann mit meinem subjektiven Rechtsempfinden: der Kunde hat die Anlage wissentlich und mit Absicht überfahren.
    Wenn die Anlage aus Sicht des Kunden zu klein war... wir hätten auch was größeres im Angebot und dies auch dem Kunden angeboten, doch das war ihm ja zu teuer.

    Deine Argumentation ist ähnlich der einer Person, welche sich täglich von Fastfood, Marsriegeln und Cola ernährt und dann die einzelnen Firmen auf Schadensersatz verklagt, da die Gesundheit im Eimer ist mit dem Hinweis man hätte ja von nichts gewusst.
    Zudem gibt es genügend Situationen im Leben, in denen man sich selbstständig Informieren muss. Zudem gilt auch immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt nicht nur für den Vermieter, sondern insbesondere auch für den Mieter, Stichwort: Sorgfaltspflicht.

    Zum Thema Autovermieter, wobei das an jeder Ecke wieder hängt.
    Dein Autovermieter wird dir schon etwas erzählen, wenn du bei 120 den Rückwärtsgang reinhaust, Nitromethan als Zusatz in den Tank kippst, damit die Karre mehr PS hat oder dauerhaft mit der Handbremse den Wagen zum Stillstand bringst.
    Der Autovermieter verkauft die Karre deswegen, weil sie in diesem Moment genügend Geld verdient hat, nun gut abzustossen ist und dann noch mehr Geld bringt und die neue Karre als Investition wieder voll absetzbar ist. Das ist eine rein wirtschaftliche Entscheidung.

    Und jetzt lass uns nicht streiten. Ich geniess jedenfalls ein gutes 1/4le Württemberger.
    Recht vor Gericht bekommt sowieso nur noch der, welcher die besseren und schlüssigeren Argumente hat, um den Richter zu überzeugen. Recht haben und sein Recht bekommen, das geht sowieso schon viel zu oft sehr weit auseinander.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • madmax
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    • 11. März 2012 um 15:26
    • #29

    Also ich würde zuerstmal versuchen; ganz nüchtern den Grund für's Pappenableben herauszufinden.
    Ich nehme den Schilderungen nach jetzt mal an; die Spulen der 10er sind verbrannt.

    Ich würde mal Versuchen, paar unbefangene "Ohrenzeugen" (das Personal, der Chef, Security ist meistens sehrr hellhörig und regt sich schnell über zu laut, schlechter Klang, usw. auf) aufzutreiben:
    > Wie hast's bei wem geklungen? (DJ/Band)
    > War's übertrieben laut? (also ich stelle in ein 15*30m Zelt die Hälfte des oben aufgeführten für Tanzmusik, eher bei viel Sprachbeitrag ein kleines Delay weiter vorne)
    > Hat's beim DJ "geplärrt"?
    > War dauernd 400Hz-Hupen zu hören; welches offensichtlich keiner so richtig in' Griff gekriegt hat über den Abend?
    > Waren während des DJ-Auftritts die Band-Mikros, besonders am Schlagzeug offen?

    Das TSE111 hat 16 Ohm, 300 Watt stark komprimierte MP3 können schon den Tod des 10ers herbeiführen (nominal geht man mit eher weniger an ein altes 111er ran)
    Modernere Entwicklungen haben; wie von Kollegen beschrieben, fettere Spulen usw., kommen daher besser mit der "modernen", von Haus aus schon stark komprimierten MP3 Musik klar. Man lese Rocklines Thread über dieses Thema:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=28&t=84926

    Hat keiner bemerkt, das die Musik immer leiser wurde durch den nach-und-nach Ausfall der MT's? Nichtmal die Musiker/DJ, welche ja wechselseitig an der Bar pausieren?
    Wurden am EQ dann immer mehr 'Mitten reingedreht'?
    Hat keiner den verbrannten Geruch bemerkt? (also ich krieg' da Panik; wenns auf/vor der Bühne komisch riecht)

    War wirklich das richtige Setup am Controller aufgerufen?
    War der Controller gesperrt?
    Ist die HK in Ordnung? (Die Kisten hatten seinerzeit diverse kleinere Krankheiten, besonders bei Vollgas und viel abzuführender Wärme)
    Wann wurde in 20 Jahren++ mal ein Service gemacht, war des 'Vorleben' der Tops vielleicht 'ne Rock'n'Roll Band mit zwei Gitarristen.? Nichts hält ewig...

    Wenn das alles zu nix führt; wirds wohl eher auf einen Vergleich Halbe/Halbe rauslaufen.
    Richtig vor Gericht könnte das Brot teurer als die Wurscht werden bei 900 Euro Streitwert...

    Also ich vermiete in dieser Größe nix, ohne einen Techniker oder mich selbst. Und wenn als "Gast" und nebenbei 'ne Kiste Bier austrinken. Aber das Ohr und die Nase sind immer am Start. :wink:

    Never stop a running System

  • billbo
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    • 12. März 2012 um 01:21
    • #30
    Zitat

    Und wie ist es denn zu sehen/handhaben, wenn der Kunde nur die Lautsprecher anmietet?

    Danke, generell nicht interessiert. Es sei denn er ist ein wirklich zuverlässiger guter Kollege bei dem klar ist, dass er dann im Zweifel auch dafür gerade steht.

    Zitat

    Deiner Auffassung nach wäre dann ein Speakon ein Laboraufbau, oder sehe ich das falsch?

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Endstufen mit Lautsprecherboxen zu verbinden. Auch verwechslungsfreie. Ich war noch nie ein großer Speakon – Freund.

    Zitat

    Nenn mir bitte doch mal 5 Systeme, welche ohne irgendwelche Passivweichen bei den Topteilen auskommen.

    Gerade mal überschlagen: im Bestand z. Zt. ca. 400 Lautsprecherboxen. Rund 1/3 davon jünger als drei, vier Jahre – alle aktiv (Endstufen eingebaut). Ein weiteres Drittel relativ altes Zeug, aber noch in regelmäßigem Betrieb. Das letzte Drittel eher, öhm, Lagerware :oops: .
    Darunter befindet sich nicht eine einzige Box mit Passivweiche. Es war mir schon immer unbegreiflich, wie man so etwas für den rauen Baustellen – und Vermietbetrieb konstruieren bzw. betreiben kann.

    Zitat

    Eine 20 Jahre alte Holzkiste mit einer bewegten Pappe drin wird auch noch nach 40 Jahren ihren Dienst tun, sofern man ein geeignetes Signal da rein gibt und die Gummisicke oder der Klebers nicht schlapp macht.

    Richtig. Und dafür, dass da nur ein geeignetes Signal reingehen kann, bist allein Du als Vermieter zuständig. Alles andere ist grob fahrlässig und gefährdet zudem Dein Geschäftsmodell.

    Zitat

    Wenn die Anlage aus Sicht des Kunden zu klein war... wir hätten auch was größeres im Angebot und dies auch dem Kunden angeboten, doch das war ihm ja zu teuer.

    Es gibt keine zu kleinen Anlagen – sonst wäre der Betrieb von Ghettoblastern generell verboten. Es gibt lediglich falsch ausgelegte/ nicht funktionierende/ nicht manipulationssicher ausgeführte Lautsprecherschutzkonzepte.

    Zitat

    Zudem gibt es genügend Situationen im Leben, in denen man sich selbstständig Informieren muss.

    Dazu gehört aber ganz sicher nicht die Information, wie viel Millivolt welchen Signals ich an den Eingang einer Verstärkeranlage eines gewissen Alters und Verschleißgrades anlegen darf, bevor diese sich im Betrieb selbst zerlegt. Das weiß nicht mal ihr Konstrukteur. Wie soll das dann der Laienendkunde wissen?

    Zitat

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Strafrecht und Zivilrecht sind ungleiche Brüder. Ich mag nicht ins Gefängnis, weil mein Sänger zu laut ins Mikro gesungen hat :? .

    Zitat

    Und jetzt lass uns nicht streiten.

    Auf gar keinen Fall! Dafür war die Band heute Abend zu schlecht :( .

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • billbo
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    • 12. März 2012 um 01:35
    • #31
    Zitat

    Ich denke wenn der Richter entsprechend alt ist und er ein Dampfradio hat ...

    Ah, übersehen: Die richtige Anpassung einer Leistungspentode an ihren Lautsprecher ist ein geradezu perfektes Beispiel für ein zuverlässig funktionierendes Lautsprecherschutzkonzept. Sanfte, dennoch deutlich hörbare Leistungsbegrenzung knapp unterhalb der Schwelle zur Selbstzerststörung des Systems. So was gab's also schon vor 80 und mehr Jahren :wink:

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • test
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    • 12. März 2012 um 12:10
    • #32

    vergiss das Gericht. wenn du nur die hälfte bekommst, was du an zeit und geld in einen Prozess investierst, dann hast du schon gewonnen.
    mich würde als Mieter nur interessieren, warum nur die mt defekt sind. du schreibst ja auch selbst das die pa nicht ganz funktionsfähig war.
    außerdem wäre da die frage ob man nicht über den deal: die nächsten 10 jobs sind mein und einen 100er oben drauf besser fährt :D

    http://www.crystal-hannover.de
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  • mringhoff
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    • 12. März 2012 um 15:13
    • #33
    Zitat von "test"

    vergiss das Gericht. wenn du nur die hälfte bekommst, was du an zeit und geld in einen Prozess investierst, dann hast du schon gewonnen.


    so sehe ich das auch. Wenn man nicht mind. eine Streitsumme im fünfstelligen Bereich hat, empfinden Richter das eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die sowieso schon vollkommen überlasteten Gerichten und versuchen vermutlich den Fall mit einer schnellen Entscheidung vom Tisch zu bekommen. Es geht hier um 900,- EUR (brutto oder netto? - falls brutto, dann ist die Schadenshöhe ja nur noch rund 760,- EUR, falls man vorsteuerabzugsberechtigt ist)

    Wie wird vermutlich eine schnelle Entscheidung aussehen?
    A sagt: "ich wars nicht, die Anlage hatte schon einen Vorschaden oder ist trotz normaler Anwendung defekt geworden"
    B sagt. "vorher war alles in Ordnung, irgendwas außerordentliches habt Ihr damit gemacht, jetzt ist eine Box kaputt"

    Meine Vermutung: "Eine Schuld des Mieter kann nicht nachgewiesen werden" oder bei viel Glück "der Schaden wird geteilt"

    Und selbst im letzteren Fall heißt das, daß jeder seine Anwaltkosten und die Hälfte der Gerichtskosten übernimmt, was sicher über die Schadenshöhe hinausgeht...

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