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Ich packe meine Installationskiste und da muss rein ...

  • julian-k
  • 16. April 2012 um 20:50
  • tufkadib
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    • 20. April 2012 um 13:58
    • #41
    Zitat von "marcoboy"

    Diese Lobby der Handwerksmeister verstößt ganz klar gegen EU Recht. Das ist Innergemeinschaftliche Diskriminierung. Denn der Gewerbetreibende aus anderen EU Ländern darf ohne diesen Meisterzwang sofort los arbeiten.


    Dann sollte man das entsprechende EU-Gremium davon in Kenntnis setzen und auf Abhilfe bestehen. Die müssen doch auch für irgendwas gut sein.

    Vielleicht klappt's mal wieder und ich darf Meisterschulung durchführen, denen also das beibringen, was ich selbst kann aber nicht darf. Viel verquerer gehts eigentlich nicht mehr.
    Mittlerweile ist mir das aber auch fast egal.

    Ihr braucht euch nichts vorzumachen: egal ob man für die hinter Unmengen von Verordnungen und Gesetzen eingemauerte Veranstaltungstechnik künftig ein Meister sein muß oder nicht, das Problem des Preisdumpings wird sich dadurch nicht lösen lassen. Erstens würden dann eine ganze Reihe Veranstaltungen gar nicht stattfinden, weil zuwenig Geld da ist und zweitens können die wenigsten "Nein" zu einem Auftrag sagen. Warum? Das ist ein weites Feld ...


    MfG
    DirkB

  • Mechwerkandi
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    • 20. April 2012 um 15:42
    • #42

    Orginellerweise rufen genau die gleichen, die einerseits berufliche Qualifikationen als unnütz verdammen, angesichts des nächsten "Dumper"- oder "scheif aufgehängt"-Freds lauthals nach Regularien.
    Soweit zu unzulässigen Wettbewerbern... :D

  • tufkadib
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    • 20. April 2012 um 18:34
    • #43

    Das ist auch wieder wahr.

    Dennoch war (ist) für mich nicht einzusehen, weshalb ein Bildungsgrad, der es gestattet gewisse Dinge zu ersinnen (und in die Serienproduktion zu überführen) und auch Dritten beizubringen, dennoch nicht ausreichend sein soll genau diese Dinge auch zu reparieren.
    Wahrscheinlich ist es sinnlos, nach dem Sinn zu fragen. Schließlich sind wir hier in Deutschland und da sollte man sich über nichts mehr wundern...


    MfG
    DirkB

  • niggles
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    • 20. April 2012 um 20:35
    • #44
    Zitat von "marcoboy"


    Wir werden es hier nicht klären warum es einer Gruppe gelungen ist Dinge aus dem Mittelalter in die heutige Zeit zu tragen. Dank den großen Parteien und Spenden wird sich daran nichts ändern.

    Lieber Marco,

    als angehender Beleuchtungsmeister (IHK MUC) ohne vorhergehende F(l)achkraftausbildung, aber mit internationaler Arbeitserfahrung (England, Spanien, Österreich, Schweiz, Italien...) der arbeitenderweise die unterschiedlichsten Festinstallationen "geniessen" darf frage ich mich ernsthaft wo hier dein Horizont liegt. Wer schon mal in England oder Italien gesehen hat wie dort "Strom gemacht" wird oder generell Installationen ausgeführt werden weiss in der Regel sehr zu schätzen dass das in D/A/CH eben nicht jeder "Handyman" darf. Sicher funktioniert es dort auch irgendwie - bis zum nächsten Ausfall, und davon habe ich bis jetzt schon mehr als genug erlebt. Dass das volkswirtschaftlich sinnvoller ist als ein eher "zünftig" ausgerichtetes System bei dem man sich eben im Einzelfall mit dem Fachmann mit dem entsprechenden Schein gut stellen muss, aber dafür für die Endkunden in der Masse eine bessere Versorgungsqualität gegeben ist hat mir bis jetzt auch noch keiner nachgewiesen.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • marcoboy
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    • 21. April 2012 um 04:34
    • #45

    Vorsicht nicht verwechseln! Es gibt einen Unterschied zwischen Tätigkeiten die wirklich Gefährlich sind welche wo nur Murks bei raus kommt aber nichts passiert.

    Ohne HWK ist das ganz klar geregelt wer wo wenn was darf. Aber nach dem Willen der HWK darf man eben nicht alles. Die VDE hat eindeutige Regeln getroffen wer was machen darf. Die HWK trifft ihre und erkennt diese Qualifikation nicht an bzw. bescheidet die Tätigkeiten auf ein Minimum.

    Das hat nichts mehr damit zu tun "wir wollen Leute schützen" So schützen ihre Mitglieder vor Fachleuten die diesen Weg aus guten Gründen nicht gehen wollen. Der darf das aber nicht Gewerblich ausführen aber befähigt wäre er dazu. Das heißt wir sprechen hier nicht von Laien. Diese sind laut VDE dazu nicht befugt.

    Aber du musst diese Tätigkeiten im Gewerbeschein zu stehen haben. Wenn du eintragen möchtest " Installation von Beleuchtungstechnik" Wird man das dir verweigern. Dann darfst du dich mit der HWK auseinander setzen ob du laut VDE Geltende EFK die Lampe installieren darfst oder nicht. Das dauert kostet Zeit, Nerven und Geld. Also lässt du es. Schon hat man gewonnen und wieder etwas gutes für ihre Mitglieder getan.

    Das ganze ist so aufgeblasen und unverständlich das es abgeschafft werden sollte. Andere Vorschriften Regeln genauer. Da geht es wirklich um die Sicherheit.

  • rockline
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    • 21. April 2012 um 08:28
    • #46

    Es gibt genügend Firmen die Beleuchtung und Elektroinstallation in Gastronomieobjekten, Kulturstätten, oder sonstigen (für uns Veranstaltungsfritzen) interessanten Gebäuden machen.
    Die legal aufgestellten (Meister)Betriebe haben eine Zulassung, und der Markt braucht keine privat motivierten Elektriker die sich auch noch in diesem Sektor verdingen möchten.
    Diese Reihenfolge hat sich seit Jahrzehnten bewährt:
    a) Ausbildung machen
    b) Meister werden
    c) Eintrag in die Handwerksrolle
    d) Selbstständig Elektroarbeiten ausführen
    Wo ist das Problem? Das haben zigtausende geschafft und haben keinen Grund sich zu beklagen.

    Ein Medizinstudent darf auch erst nach erfolgreich abgeschlossenem Studium als Arzt arbeiten. Da reicht es auch nicht wenn er vorher Krankenpfleger war und anschließend ein paar Semester belegt hat um Hustensaft zu verschreiben. Ob ein Arzt was kann oder nicht spielt keine Rolle - es muss offiziell sein. Hier kommt ja auch keiner auf die Idee gegen die Bundesärztekammer auf Abschaffung des Arzttitels zu plädieren, nur weil ein paar belesene Krankenpfleger gerne eine Arztpraxis eröffnen möchten.

  • Audiowerk
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    • 21. April 2012 um 09:30
    • #47
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Mein Motto: Leistung und Titel


    Da schließ' ich mich doch gerne bedingungslos an. Die Argumentationen, ein Titel oder Berufsabschluss qualifiziere einen nicht automatisch zum guten Unternehmer / Praktiker bzw. der Qualifizierungs- / Meisterzwang gehöre abgeschafft, kommen in der Regel von jenen Ungelernten, die's im Leben zu nichts gebracht haben. Die schimpfen wie die Rohrspatzen, gerne auch mit Albernheiten wie "ich würd ja gern arbeiten, aber man lässt mich nicht, dabei kann ich doch... bla". Neid der Besitzlosen ist das, sonst nichts. In Großbritannien haben sie genau diese Zustände, dass jeder, der was "kann", das auch einfach so machen darf. Die wunderlichen Ausprägungen habe ich nicht nur auf den Bühnen dieser Welt, sondern auch bei Besuchen der Insel bestaunen dürfen.

    Nein nein, das mit dem Meisterzwang ist schon gut so. Wie inkonsequent die Forderungen sind, hat Stefan ja auch schon betont. 80% der Schreiber hier tönen groß rum, dass Hinz und Kunz Boxen hat und baut und dass das alles verbrannt und reguliert gehört, plädieren aber auf der anderen Seite für freien Zugang zu den Zünften. Ja, was denn jetzt?

  • hell&dunkel
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    • 21. April 2012 um 09:54
    • #48
    Zitat

    Die VDE hat eindeutige Regeln getroffen wer was machen darf. Die HWK trifft ihre und erkennt diese Qualifikation nicht an bzw. bescheidet die Tätigkeiten auf ein Minimum.


    Der VDE erstellt allgemein anerkannte Regeln der Technik, wie der DVGW und der VDI.
    Die Handwerkskammer hält sich an geltende Gesetze und Verordnungen wie z.B. die Handwerksordnung.



    Tante Edith hat ein "n" ergänzt.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von hell&dunkel (21. April 2012 um 10:29)

  • marcoboy
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    • 21. April 2012 um 10:04
    • #49

    Das stimmt nicht. Ich bin durch Praxis,Lehrgänge dazu befugt. In der Industrie darf man das auch mit Strömen und Spannungen hantieren die jenseits dem liegen was der Elektromeister ja zu träumen vermag. Selbständig nicht. Hier liegt der Knackpunkt.

    Immer wieder wird das Argument hervor geholt. Man hätte keine Ahnung davon. Man kann ohne den Meistertitel genau so und eine größere Qualifikation erreichen. Darf sie aber Selbständig nicht nutzen. Da wird man als Laie hingestellt.

    Ich darf sie nur nutzen wenn ich mir der Lobby anschließe. Rockline im Grunde liegen wir doch auf einer Linie wer keine Ahnung von dem hat sollt die Finger davon lassen. Es gibt genug Vorschriften die da eindeutig sind. Beim Handwerk macht diese die HWK nach ihren eigen Interessen.

    Es ist nicht abstreiten das HWK nicht das Interesse verfolgt Leute zu schützen sondern er seine Mitglieder. Darum geht es. Mir geht dieses Gebaren gegen mein Rechtsempfinden. Qualität setzt sich durch und da brauche ich keinen Lobby Verein. Dann haben wir nämlich das Problem das auch der Meister pfuscht. Der Meister hat sich in den Jahren zum Verwalter entwickelt, der meist nur Verantwortung übernimmt.

    Ich muss keine Angst haben, da ich überhaupt kein Interesse verfolge aufwändige Elektroarbeiten zu machen. Dafür gibt es den Elektrobetrieb der soll das Ruhig machen. Nur in einigen Fällen übertreibt die HWK enorm. Wir werden das hier noch endlos weiterführen können. Es führt zu nichts. In seine Installationskiste müsst eben die Befähigung dieser Arbeiten mit rein. Wer einen dazu befähigt stellen wir jetzt mal beiseite.

  • marcoboy
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    • 21. April 2012 um 10:11
    • #50

    Eben und diese Technischer Regeln der VDE,BG etc. und ist damit an die Gesetze angebunden. Im schlimmen Fall wird man sich auf diese Anerkannten Technischen Regeln berufen.

    Die HWO ist ein eine Verordnung die es erlaubt das "Handwerk" vor den gemeinen Volk abzuschotten. Alles was du machst ist "Handwerk" und fällt oder dieser HWO . Da geht es nicht darum Unfälle zu verhindern. Weil auch ein Meister muss sich mit den Technischen Regeln verantworten.

    Vor dem Richter sind alle Gleich. Als Geselle darf man laut diesen Technischen Regeln die Arbeiten ausführen, selbständig nicht. Wo ist hier der Fachliche Unterschied?

  • hell&dunkel
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    • 21. April 2012 um 10:20
    • #51
    Zitat

    Ich bin durch Praxis,Lehrgänge dazu befugt.


    Durch den Elektrofachkraftkurs für festgelegte Arbeiten mit TÜV-Zertifikat?

    Zitat

    In der Industrie darf man das auch mit Strömen und Spannungen hantieren die jenseits dem liegen was der Elektromeister ja zu träumen vermag.


    In der Industrie nimmt die festgeklebte Elektroflachkraft für irgendwelche Arbeiten das Telefon in die Hand und ruft die Elektroabteilung an. Alleine schon aus versicherungsrechtlichen Gründen.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Mechwerkandi
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    • 21. April 2012 um 10:22
    • #52
    Zitat von "marcoboy"


    Man kann ohne den Meistertitel genau so und eine größere Qualifikation erreichen.


    Nö.
    Erfahrung vielleicht, Qualifikation nicht. Aber es muss auch gute Gesellen geben.

    Zitat von "marcoboy"


    Vor dem Richter sind alle Gleich.


    Guter Witz.

    Zitat von "marcoboy"


    Als Geselle darf man laut diesen Technischen Regeln die Arbeiten ausführen, selbständig nicht. Wo ist hier der Fachliche Unterschied?


    Ganz einfach: In der Qualifikation.

  • marcoboy
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    • 21. April 2012 um 10:42
    • #53

    Vor den Richter sind alle gleich, wollte ich darauf hinweisen das diese Technischen Regeln dort als Maßstab gelten. Die Klärung der Verantwortung erfolgt dann von unten nach oben. Im Handwerksbetrieb ist das dann der Meister den Sie die Rübe abreißen. In der Industrie ist vEFK und im erster Linie der Geschäftsführer. Der hat sich zu vergewissern das diese auch befähigt sind. Er delegiert die Aufgaben nach unten. Der GF selber muss keiner vom Fach sein. Das ist eben bei jeder Veranstaltung so. Der Veranstalter hat sich zu überzeugen das die Firma die er beauftragt auch dazu befähigt ist. Weil er im Schadensfall mit Haften wird. Alleine schon dieser Sachverhalt sollte eine Bereinigung des Marktes herbei führen. Dazu benötigt man keine HWO. Der Gesetzgeber hat das schon geregelt.

    Wir reden hier um "Anklemmen einer Lampe" und dazu ist die EFK laut VDE befugt. Selbständig aber nicht. Da das dir die HKO verbietet. Wir reden hier nicht eine Elektrobude zu betreiben sondern Arbeiten wie sie in unseren Berufsalltag eben so vorkommen. Das schwierige ist dabei eine Abgrenzung zu finden. Da liegen dann eben die Reibungspunkte Lobby gegen Praxis.

  • marcoboy
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    • 21. April 2012 um 11:12
    • #54
    Zitat von "hell&dunkel"


    Durch den Elektrofachkraftkurs für festgelegte Arbeiten mit TÜV-Zertifikat?

    Durch meine Ausbildung
    Durch Berufserfahren
    Durch Qualifikation

    ist meine eine EFK diese Seminare dienen der Qualifikation um den Status der EFK zu behalten. Wenn du den Beruf nicht ausübst bist du nach Jahren ein Laie.


    In der Industrie nimmt die festgeklebte Elektroflachkraft für irgendwelche Arbeiten das Telefon in die Hand und ruft die Elektroabteilung an. Alleine schon aus versicherungsrechtlichen Gründen.

    Nein, durch Qualifikation und Ausbildung bist du laut VDE berechtigt gewisse Arbeiten auszuführen die der Meister nicht darf. Spannungen über 1KV zum Beispiel. Er kann sich auch Ausbilden lassen muss es aber nicht dann hat er in diesen Anlagen nichts zu suchen.

    In der Industrie ist der Titel Wurst. Das ist einzig und alleine dem GF überlassen wem er die Arbeiten übergibt. Er muss sich nur davon überzeugen des er z.Bsp laut VDE,BG dazu befugt ist.

    "festgeklebte Elektroflachkraft" dieser klebt nur an Aufgaben wofür Sie ausgebildet ist. Heißt wenn ich dir als EFK erkläre wie du den Stecker anklemmen musst das kontrolliere dann bist du "festgelegte Elektroflachkraft" für Stecker anklemmen. Du bist eine Stufe über der EUP (Elektrotechnisch unterwiesene Person) Diese können Handgeräte Prüfungen vornehmen. z.Bsp.

  • tufkadib
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    • 21. April 2012 um 11:15
    • #55
    Zitat von "Audiowerk"

    Die Argumentationen, ein Titel oder Berufsabschluss qualifiziere einen nicht automatisch zum guten Unternehmer / Praktiker bzw. der Qualifizierungs- / Meisterzwang gehöre abgeschafft, kommen in der Regel von jenen Ungelernten, die's im Leben zu nichts gebracht haben. Die schimpfen wie die Rohrspatzen, gerne auch mit Albernheiten wie "ich würd ja gern arbeiten, aber man lässt mich nicht, dabei kann ich doch... bla". Neid der Besitzlosen ist das, sonst nichts.


    Danke für Deine arrogante Einschätzung.

    Zitat von "Audiowerk"

    Nein nein, das mit dem Meisterzwang ist schon gut so. Wie inkonsequent die Forderungen sind, hat Stefan ja auch schon betont. 80% der Schreiber hier tönen groß rum, dass Hinz und Kunz Boxen hat und baut und dass das alles verbrannt und reguliert gehört, plädieren aber auf der anderen Seite für freien Zugang zu den Zünften. Ja, was denn jetzt?


    Ich verstehe das Problem nicht: wenn man sich an die gesetzlichen Regelungen und an die anerkannten Regeln der Technik hält (was schon in der entsprechenden Berufsausbildung vermittelt wird), ist doch alles gut.
    rocklines Aufzählung

    Zitat


    a) Ausbildung machen
    b) Meister werden
    c) Eintrag in die Handwerksrolle
    d) Selbstständig Elektroarbeiten ausführen


    würde ich daher abwandeln in:
    a) fachbezogene Ausbildung machen
    b) Registrierung wo auch immer
    c) Selbstständig Elektroarbeiten ausführen

    Ich bleibe dabei: Meisterzwang ist genau so ein Unfug wie Schornsteinfegerzwang oder der Zwangsanschluß ans Energie- oder Wasserversorgungsnetz.


    MfG
    DirkB

  • rockline
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    • 21. April 2012 um 11:19
    • #56

    Marco: Jeder eigenständige Industriebetrieb hat einen Elektromeister als Verantwortlichen für die Maschinen, Installationen und das komplette Gebäudemanagement. Dieser untersteht dem hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten, der wiederum der Geschäftsführung rechenschaft schuldig ist. Kein Geschäftsführer würde es in den Sinn kommen einer EFK das Feld zu überlassen. Im Schadensfall muss sich in letzter Konsequenz immer der GF verantworten, und der weiß es tunlichst zu vermeiden hier etwas (qualifikationseinsparendes) zu unterlassen.
    Die kleineren Industriebetriebe müssen (bei Mangel an eigenem qualifizierten Personal) Arbeiten an den elektrischen Installationen, Maschinen, Gebäuden etc einem externen und qualifiziertem, Unternehmen überlassen. Auch wenn der Industriebetrieb einen gelernten Elektriker beschäftigt, so darf dieser außer Leuchtsoffröhre austauschen nichts machen. Im Schadensfall prüft der zuständige Versicherer wer an einer Installation etwas gemacht hatte. Hat der Industrieunternehmer einen elektrischen Umbau getätigt, der von keinem anerkannten Elektrounternehmen ausgeführt wurde (Rechnung dafür), hat er ein enormes Problem.
    Das gleiche betrifft den Gastronomen, der mal eben selber mit seinem Elektrikerkumpel ein paar Lichter überm Tresen montiert. Weder er noch sein Kumpel sind berechtigt (hier greift wieder die Berufsordnung, und letztlich der Versicherungsschutz) so etwas zu machen - auch wenn sie das noch so toll können.
    Ebenso ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Stadtverwaltungen etc) für Reparaturen und Installationen in Schulen, Sporthallen, Schwimmbädern, Kulturhallen usw. an ein Unternehmen ohne Handwerkszulassung schlichtweg strafbar, da hier die Berufsordnung unterwandert würde.
    Es ist doch vollkommen nachvollziehbar, dass die Erlaubnis für gewisse Tätigkeiten mit einer Bedingung gekoppelt ist: hier Meisterzulassung und Handwerksrolleneintrag.

    DirkB: ich weiß nicht was für ein Problem du hast? Wenn du ein Ingenieurstudium abgeschlossen hast, kannst Berufserfahrung und selbstständige Tätigkeit nachweisen, dann steht einem Eintrag in der Handwerksrolle nichts entgegen. Legalisiere deine Tätigkeiten und mach hier nicht so ein Fass auf.

    Im übrigen dürfen Frisöre auch nicht ohne Meisterzulassung/Eintrag in der Handwerksrolle eine Frisierbude aufmachen. Dabei gibt es genügend Miezen auf der Straße, die nach 3,5 Jahren Ausbildung mir problemlos die Kappe schneiden könnten - aber sie dürfen's nicht. Und das ist auch gut so, denn sonst könnte meine Frisöse ihre Miete und Azubis nicht mehr zahlen.

  • marcoboy
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    • 21. April 2012 um 12:28
    • #57

    Da liegst du falsch Rockline :D Elektrofachkraft für festgelegte, gleichartige, sich wiederholende Tätigkeiten darf Brenner tauschen. Und kann ein Schlosser,Hausmeister etc. sein. Der Tüv bietet dazu Seminare an. Mit dem ist der Hausmeister befähigt. Brenner zu tauschen,Sicherungsautomaten wieder einzuschalten, Stecker zu wechseln etc.

    Alles das wofür er unterwiesen wurde und Spannungsfrei ist. Fällt der Automat z.Bsp erneut muss er eine Elektrofachkraft beauftragen. Die kann aus den Eignen Unternehmen kommen oder durch einen Elektrobetrieb.

    Der GF ist für alles Verantwortlich. Natürlich Bestellt man Leute die durch entsprechende Schule gegangen sind. Alleine schon deshalb weil Verantwortung für andere Mitarbeiter besteht.

    Die EFK ist durch ihre Berufsausbildung und Erfahrung dazu befähigt den Verteiler zu öffnen z.Bsp. Das kann man nicht durch einen Lehrgang beim Tüv bekommen ;) Dazu muss man die Schulbank drücken. Das Seminar was ich besucht ist eine Art Jährliche Unterweisung für EFK und weißt meine Berufspraxis jedes Jahr nach. Denn ohne diesen Lehrgang wäre ich nach wenigen Jahren Laie.

    Nicht nur das Elektrofachkraft für festgelegte, gleichartige, sich wiederholende Tätigkeiten darf im eigen Gewerk natürlich auch diese Arbeiten ausführen. Heißt diese Person darf einen Herd anklemmen :D Als Beispiel. Das ist keine Elektriker ! Das laut HWO.

    Der Druck ist schon enorm groß geworden das sich gewissen Dinge aufweichen ließen. Man muss sich nur erkundigen mehr nicht. Nicht alles ist nicht erlaubt.

    Aber wie viele haben vor 20 oder mehr Jahren eine Elektrotechnischen Beruf erlernt und diesen nie Ausgeübt? Diese dürfen nicht mal einen CEE Stecker über 32A stecken. Wenn dieser unter Spannung steht.

  • Mechwerkandi
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    • 21. April 2012 um 16:48
    • #58
    Zitat von "marcoboy"


    Der GF ist für alles Verantwortlich. Natürlich Bestellt man Leute die durch entsprechende Schule gegangen sind. Alleine schon deshalb weil Verantwortung für andere Mitarbeiter besteht.


    Sollte das nicht für einen GF im Sinne eines Veranstalters auch gelten? :D

  • Marcel
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    • 21. April 2012 um 17:50
    • #59
    Zitat von "rockline"

    Es gibt genügend Firmen die Beleuchtung und Elektroinstallation in Gastronomieobjekten, Kulturstätten, oder sonstigen (für uns Veranstaltungsfritzen) interessanten Gebäuden machen.
    Die legal aufgestellten (Meister)Betriebe haben eine Zulassung, und der Markt braucht keine privat motivierten Elektriker die sich auch noch in diesem Sektor verdingen möchten.
    Diese Reihenfolge hat sich seit Jahrzehnten bewährt:
    a) Ausbildung machen
    b) Meister werden
    c) Eintrag in die Handwerksrolle
    d) Selbstständig Elektroarbeiten ausführen
    Wo ist das Problem? Das haben zigtausende geschafft und haben keinen Grund sich zu beklagen.

    Alles anzeigen

    Das würde ich durchaus so unterschreiben. Wie gesagt, ich habe generell nichts gegen die Meisterschule. Bildung und Titel finde ich ebenfalls gut und wie ich schon sagte, vor diesen Leute ziehe ich auch den Hut. Also Erfahrung in der alltäglichen Arbeit (wie ein Geselle) und dazu noch den ganzen zusätzlichen Meisterkrams am Hals.

    Natürlich kommt aber auch noch ein ABER und das betrifft jetzt das was ich zum Brötchen verdienen mache. Wie gesagt, ich arbeite eigentlich nur noch im HF / Kabel-TV Bereich. Angeblich ist man hier als Elektriker gerne gesehen. Persönlich muss ich als Elektriker gestehen, lernt man dazu in der Ausbildung fast gar nichts, weder in Theorie noch Praxis (einige Ausnahme-Elektro-Firmen mag es da geben). Naja, mittlerweile hab ich den Kram drauf, werde demnächst auch mal eine Dibkom-Zertifizierung für die ein oder andere Netzebene machen usw.

    So, ich hab jetzt erst knapp 6 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich vorzuweisen, es gibt ja durchaus etliche Kollegen die schon viel länger dabei sind. Ich hab demnächst auch einen tollen Zettel (aka Zertifizierung) der nochmal besagt, dass ich den Kram kann und damit kann ich zumindest in der BRD bei allen Kabelnetzbetreibern auftrumpfen und als geschulte Fachkraft arbeiten. Jetzt das ABER: Unsere Arbeit zählt angeblich in den Elektrosektor und wenn ich mich dort selbstständig machen würde müsste ich Elektromeister sein, damit ich einen ollen F-Stecker montieren darf. Lernt man als Elektromeister irgendwas Tiefgreifendes aus der BK/HF-Technik? Nicht annähernd. Ich soll mich jetzt also hinsetzen, viel lernen, viel Geld ausgeben, viel Zeit vertun die ich nichtmal habe und habe dann wiederum ein tolles Stück Papier in der Hand mit dem ich mich dann selbstständig machen kann. Was bringt mir das ganze fachlich für meinen Beruf? Rein gar nichts. Und bis 2006 ging das in diesem Elektronebengewerbe eben auch noch so und ohne Meister (zumindest laut dem guten Mann in der Handwerkskammer). An 230V hätte ich dann auch nicht rangedurft, aber das macht ja nichts/benötige ich eh nicht. Und DAS ist es in erster Linie wo ich einen Hals bekommen könnte. Selbst wenn ich irgendwelche Zertifikate, Berufserfahrung etc. habe muss ich meinen Meister machen um ein Gewerbe zu gründen in meinem Beruf. Wenn ich damit fachlich weiterkommen würde in meinem Bereich schön und gut, würde ich mich wahrscheinlich sogar hinsetzen und den Schein oder was auch immer machen. Daher auch mein Anliegen weiter vorne, dass man hier mehr spezifizieren müsste und nicht alles einfach über den "Elektro-Kamm" :D schert.

    Ich hätte damals doch "Radiot" lernen sollen, aber man hat mir ja an allen Ecken und Enden davon abgeraten. Aber angeblich hab ich ja den richtigen grundlegenden Beruf für meine (namenlose) Tätigkeit gewählt. Es sind nämlich in meiner Branche leider fast ausschließlich die Elektrofirmen mit ihren Meistern die einem das Kabelnetz versauen und Störungen produzieren. Ein Radiot hätte hier schonmal grundlegend sehr viel mehr Ahnung wie man einen Antennenverstärker einmisst z.B. Aber man pocht ja auf Elektromeister.

    Und was den Meister allgemein angeht: Wie gesagt, ich habe leider auch die Erfahrung gemacht, dass der Titel allein noch gar nichts aussagt - weder über fachliche Kompetenz, noch über alles Andere. Ich will das jetzt hier nicht vertiefen, letztendlich drehen wir uns sowieso im Kreis und schwarze Schafe gibt es überall.

    Grüße,
    Marcel

  • marcoboy
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    • 21. April 2012 um 18:53
    • #60

    An diesen Beispielen stoßen sich eben die meisten. Die Nebentätigkeit die zur Erfüllung deinen Gewerbes nötig ist darfst du machen. z.Bsp Anklemmen eines Herds oder Heizung. In dem Fall darf er Fernseher und Sat Schüsseln verkaufen und anschließen. Messen aber nicht.

    Das ist der Murks wie sich die Zunft den Rücken frei hält. In unseren Beispiel darf ich eine Lampe verkaufen und auch Anklemmen oder auch mal eine Steckdose für einen Dimmer setzen. Da ich EFK bin darf das. Bewege mich aber in einer Grauzone wenn an der Dose nicht ein Dimmer sondern etwas anderes dran hängt. Oder kannst mal nach den Lichtschalter schauen? Laut VDE darf ich das laut HWK nicht.

    Für die HWK ist das alles natürlich total verboten. Doch lässt die HWO genau diese Ausnahmen zu. Nur diese sind eben sehr gummiartig. Laut VDE darf ich das aber laut HWK nicht. Einen Grund dafür gibt es nicht. In meiner Firma darf ich aber wieder. Wo bitte ist hier der Unterschied in Sachen Sicherheit?

    Da Rockline hier den Standpunkt der Zunft vertritt ein Beispiel das auch ihm auf die Füße fällt :D Der darf z.Bsp einen Satelliten Receiver Reparieren und auch das Kabel beim Kunden anschließen um das Gerät in Betrieb zu nehmen. Aber wehe wenn kein Bild kommt? Darfst du das Kabel nicht messen. Da muss der Elektromeister ran.

    Ein befreundeten Radio u. Fernsehtechniker ging das so. Der ist Zwangsmitglied und wird von seiner eigen HWK behindert. Das geht vielen gegen den Strich. Nicht das man sich nach draußen abschirmt sondern innen zwischen den Gewerken gibt es streit. Super oder?

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
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