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Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

  • djobi
  • 5. August 2013 um 16:06
  • djobi
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    • 5. August 2013 um 16:06
    • #1

    Hallo,

    ich habe letztens seit langem mal wieder bei der Fa. Monacor bestellt. Leider kam die Ware defekt an, ich bat daher um Rücknahme der Ware, worauf man die Sachen per Spedition abholen liess.
    Für mich ein schlüssiges Handeln auf meinen Wunsch.

    Auf eine Gutschrift habe ich vergeblich gewartet, aber fast 3 Wochen später stand dann ohne weiteren vorherigen Kontakt oder Information die reparierte Ware wieder vor meiner Tür.

    Trotz mehrerer Telefonate beharrt man stur auf AGBs und Nacherfüllung (Reparatur) im Rahmen der Gewährleistung, außerdem hätte man ja nie eine Rücknahme zugesagt. Kulanz Fehlanzeige, Skonto mag man mir auch nicht mehr gewähren.

    Solchen Heck-Meck bin ich von anderen Vertrieben nicht gewohnt, ganz im Gegenteil.

    Wie sind da eure Erfahrungen? Wie entgegenkommend sind Vertriebe, insbesondere mit Eigenmarken?

    EDIT: Auf Grund mehrere Hinweise Titel geändert ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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    Einmal editiert, zuletzt von djobi (6. August 2013 um 16:15)

  • slaytalix
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    • 5. August 2013 um 17:59
    • #2

    War das ein Kauf auf-zur-nach Probe ? Sonst gilt auch B2P & natürlich B2B das Recht auf Nachbesserung vor Wandlung des Kaufvertrags.

    Zumindest wurden jetzt 2 Geräte dort auf Kulanz außerhalb der 3 Jahre Garantie auch kostenlos repariert, fand ich schon gut, leider ist der ursprüngliche Verkäufer für unseren PLZ Bereich 3, Herr Mamrowsky, verstorben

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • mringhoff
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    • 5. August 2013 um 18:43
    • #3
    Zitat von "djobi"

    Wie sind da eure Erfahrungen?


    Die Erfahrungen sind, daß es jeder anders macht. Gerade im B2B gibt es nicht einfach das bedingungslose Rückgaberecht wie bei manchen Onlinehändlern.

    Im Grunde genommen handelt Monacor ganz konservativ wie man das eben schon immer gemacht hat und wie ich es auch schon immer so im B2B kenne. Wenn etwas defekt ist, wird es zur Reparatur eingeschickt. Eventuell erhält man ein Neugerät, wenn sich die Reparatur nicht lohnt.

    Normalerweise benötigt man das Gerät ja auch weiterhin, nur eben funktionsfähig. Ansonsten hätte man eine Rücknahme vereinbaren müssen, aber daß diese im B2B nicht kostenlos oder ohne Einbehalte abläuft, sollte klar sein.

    Kleinere Großhändler sind gegenüber ausgewählten Kunden je nach Ware vielleicht auch noch etwas kulanter, aber weitere Zugeständnisse/Rücknahmen etc. kenne ich nur aus dem Endkundenbereich...

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  • marcoboy
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    • 5. August 2013 um 20:12
    • #4

    Wo ist hier das Problem? Die Ware wurde Abgeholt eigentlich dein Risiko. Die Ware wurde Repariert und wieder zu dir geschickt.
    Alles perfekt, Kaufvertrag erfüllt.

    Mit der Rücknahme hat es Monacor so verstanden um hier Nachzubessern. Auch korrekt. Wer was Bestellt schließt einen Kaufvertrag und den hat Monacor erfüllt. Nach der Auftragsbestätigung die Bestellung zu Stornieren ist Sache der beiden Vertragspartner. Wie schon erwähnt wird das sehr unterschiedlich gehandhabt.

  • djobi
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    • 5. August 2013 um 22:51
    • #5

    Wo das Problem ist?
    Nun, ich bin mehr als verwundert, denn ich habe weit kulantere Vertriebe erlebt. insbesondere wenn es sich um Eigenmarken handelt, z.B. Adam Hall, als ich mal Probleme mit einem Antennensplitter hatte. Oder mein Elektrogrosshändler, der ausdrücklich ein Rückgaberecht anbietet und kostenlos abholen lässt.

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  • skyworker
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    • 6. August 2013 um 02:12
    • #6

    Kurz überlegen: du bestellst im B2B Ware, die leider mit Transportschaden geliefert wird - was der Versender höchstwahrscheinlich nicht zu vertreten hat. Wann war denn der Zeitpunkt, an dem du festgestellt hast, dass du die bestellte Ware doch nicht brauchst? Wie kommst du auf die Idee, Gutschrift zu fordern? Die Begründung würde mich interessieren...

    Hast du für einen Kunden / für Kunden eingekauft, bist du denen doch die Ware schuldig. Hast du für dich eingekauft, hast du doch sicherlich eine Absicht mit dem Kauf verfolgt. Wäre es dringend gewesen, hättest du mit Monacor sprechen können, ob man dir den Kaufpreis erstattet und du statt dessen die Ware bei einem anderen Händler beziehst - oder zumindest etwas vergleichbares, was sofort verfügbar ist. So aber hat Monacor ganz stringent und nachvollziehbar gehandelt.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • andy006
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    • 6. August 2013 um 06:51
    • #7

    Hallo Djobi,
    dreh doch bitte die Sache mal so als wenn Du in der Position von Monacor wärest.
    Dein Kunde ruft Dich an das Ware defekt wäre. Du kümmerst Dich und stellst dem Kunden dann im angemessenem Zeitfenster was funktionierendes hin. Da will der Kunde aber Geld -jetzt das entscheidende- ohne vorher ausdrücklich sein Verlangen angezeigt zu haben!
    Und das ist das Problem in Deinem Fall. Du hättest auf Wandlung bestehen müssen. Und wenn der Verkäufer das nicht hinbekommt dann halt auf Geld zurück. Das ist aber die Entscheidung des Verkäufers was er macht bzw. was er hinbekommt. Das ist ihmo meine Rechtsauffassung zumindest im Rechtsgeschäft wenn ich als Privatperson kaufe. Wie das wirklich aussieht im Verkauf als gewerblicher Kunde weiß ich zu 100% nicht. Trotzdem behaupte ich, Du hättest Dein Verlangen klar anzeigen müssen. Im Nachhinein lässt sich das nicht mehr regeln... :? :?
    Grüße der Andy

    P.S. Gerade beim T eine Rückgabe gemacht mit Wandlung in ein Mengenkauf und sowas von zufrieden :D Die Frauen und Männer sind echt fit.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • djobi
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    • 6. August 2013 um 08:09
    • #8
    Zitat von "skyworker"

    Kurz überlegen: du bestellst im B2B Ware, die leider mit Transportschaden geliefert wird - was der Versender höchstwahrscheinlich nicht zu vertreten hat. Wann war denn der Zeitpunkt, an dem du festgestellt hast, dass du die bestellte Ware doch nicht brauchst? Wie kommst du auf die Idee, Gutschrift zu fordern? Die Begründung würde mich interessieren...

    Hast du für einen Kunden / für Kunden eingekauft, bist du denen doch die Ware schuldig. Hast du für dich eingekauft, hast du doch sicherlich eine Absicht mit dem Kauf verfolgt. Wäre es dringend gewesen, hättest du mit Monacor sprechen können, ob man dir den Kaufpreis erstattet und du statt dessen die Ware bei einem anderen Händler beziehst - oder zumindest etwas vergleichbares, was sofort verfügbar ist. So aber hat Monacor ganz stringent und nachvollziehbar gehandelt.

    Sky, wie ich schon oben schrieb: ich habe explizit um Rücknahme gebeten. Dem hat man auch anfangs nicht widersprochen. Und nein, es war kein Transportschaden, eine Box ging einfach nicht, als ich sie beim Kunden einbauen wollte. DOA. Der Kunde hatte daraufhin keinen Bock mehr auf Stageline und ich hab die Ware nun immer noch hier rumstehen.

    Andy: nochmal, ich habe von vornherein um Rücknahme gebeten. Wegen Defekts der gelieferten Ware. Klarer geht's wohl kaum noch, oder? Ich habe nie um Austausch oder Reparatur gebeten, das wurde mir auch nie als Option angeboten.

    Wie du schon schreibst, auch beim T sind ähnliche Aktion nie ein Problem ...

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  • mringhoff
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    • 6. August 2013 um 10:52
    • #9
    Zitat von "djobi"


    ich habe von vornherein um Rücknahme gebeten. Wegen Defekts der gelieferten Ware...

    darin liegt vermutlich das Problem:
    Die Rücknahme, also Wandlung des Kaufvertrags hat mit einem Defekt nichts zu tun. Einen einseitigen Vertragsrücktritt (z.b. Widerrufsrecht / Rückgaberecht) kennt das HGB im normalen Geschäft nicht. Vertrag ist Vertrag im B2B.
    Hier ist man wirklich auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Einige Händler machen das als Serviceleistung, vielleicht weil sie auch Einzelhandel betreiben und diese Vorgehensweise schon eingepreist haben. Einige Händler wollen Dich als Kunden nicht verlieren und sind ebenfalls kulant, verlangen aber eine Gebühr oder prozentualen Abschlag.
    Die fehlende Kulanz kann man aber den anderen Händlern nicht zum Vorwurf machen.

    Nun kommt der "Defekt" ins Spiel: Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, hat der Händler natürlich die Pflicht, das zu ändern. Als Käufer hast Du das Recht auf Nacherfüllung und die Wahl zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung. Nur wenn das nicht möglich ist, hat man das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Vertrags (Wandlung). Man kann also nicht sofort die Rückabwicklung verlangen.

    Daß das im Zeitalter von Amazon und anderen Onlineshops auch bei Gewerbetreibenden in der Praxis ganz anders läuft, ist etwas anderes. Hier macht man aus praktischen Gründen einfach keinen Unterschied mehr zwischen Verbrauchern und gewerblichen Kunden. Man behandelt alle als Verbraucher und fertig. Man bestellt und sendet zurück, wie es einem beliebt. Diese "Unsitte" greift immer weiter durch, ist aber vom Gesetzgeber nicht so geregelt, schon gleich gar nicht für das B2B-Geschäft...

    Vielleicht hat der Herr in der Serviceabteilung Deinen Anruf missverstanden. Er hörte "Defekt" und dachte: "klar das nehmen wir wieder zurück und schicken was neues".
    Vielleicht hat er dein Ansinnen auf Rücknahme anders interpretiert als Du, weil er das gar nicht anders kennt? (physische Rücknahme der Ware zum Zweck der Reparatur, nicht Rückabwicklung des Kaufvertrags)
    Ich könnte mir vorstellen, daß die Absicht auf Wandlung nicht deutlich rüberkam. Sonst hätte er da schon gleich gekontert: "machen wir nicht" oder "nur gegen Bedingung XY" oder "machen wir auf Kulanz"....

    Im Nachhinein das zu reklamieren wird schwierig, da kommen ja dann nochmal Kosten und Aufwendungen dazu.

    Mein Fazit: Anfangs möglicherweise Kommunikationsproblem, jetzt fehlende Kulanz seitens des Händler, was man aber nicht einfordern kann, weil es einfach im B2B nicht üblich ist.

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  • Mechwerkandi
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    • 6. August 2013 um 12:22
    • #10

    Um was fürn Gerät gings denn da eigentlich?

  • djobi
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    • 6. August 2013 um 12:27
    • #11

    andi: Es ging um ein Subwoofer-Satellitensystem

    mringhoff: Rechtlich ist mir das schon klar - praktisch habe ich aber wie gesagt oft kulantere Händler erlebt.
    Und auch eine deutlich bessere Kommunikation.
    Daher habe ich ja oben auch ganz allgemein nach euren Erfahrungen gefragt.

    Vielleicht kauf ich auch einfach nur zu wenig bei Händler M und bin daher eh uninteressant ... während andere Kunden mit anderem Umsatz auch anderen Service geniessen, wer weiss ...

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  • mi acoustics
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    • 6. August 2013 um 13:08
    • #12

    Moin DJobi,

    um das Kind beim Namen zu nennen, es geht um einen aktiven Subwoofer IMG Stage Line PSUB-15AKA und zwei Lautsprecherboxen IMG Stage Line PAB-308/SW. Also 3 einzeln zu beziehende Artikel. Am 22.Mai zu Angebotspreisen bestellt und am 3.6. wurde hier die Reklamation eingetragen. Abgeholt wurden alle 3 Artikel, die am 10.6. hier in Bremen angekommen sind. Der 2.1-AktivSubwoofer war vollkommen fehlerfrei und die beiden Topteile hatten Defekte, die unsere Techniker als Transportschaden eingestuft haben, da die Beschädigungen wohl von einem mittelgroßen Sturz der Boxen herrührten. Eine PAB-308/SW wurde getauscht und die andere, wo im Innern eine elektrische Verbindung unterbrochen war, wieder hergestellt. Alles zusammen verließ Bremen per Spedition am 18.6. Da es erst nach deutlichem Überschreiten der Skontofrist (auch ab Empfang der erneuten Lieferung gerechnet) hier einen Zahlungseingang zu verzeichnen war gab es auch keine weiteren Nachlässe.
    Fakt ist doch das laut Fehlerbeschreibung die Rücksendung der Tops als Paket gereicht hätte. Trotzdem wurde auch der Sub mit 55 kg Bruttogewicht ohne Berechnung abgeholt und wieder zugestellt. Aus unserer Sicht 2 unnötige teure Speditionsaufträge. Ist das nicht kulant?
    Gewiss bestell ein sogenannter Verbraucher heute im Online-Handel mit einem mehr oder weniger großem rundum sorglos Paket inklusive Rückgabeoption, aber auch zu anderen Preisen als im B-to-B Bereich.

    Björn Westphal
    Media-Referent bei MONACOR INTERNATIONAL
    der Vertrieb für die Marken MONACOR - IMG STAGELINE - JTS

  • mringhoff
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    • 6. August 2013 um 15:48
    • #13
    Zitat von "mi acoustics"

    Trotzdem wurde auch der Sub mit 55 kg Bruttogewicht ohne Berechnung abgeholt und wieder zugestellt. Aus unserer Sicht 2 unnötige teure Speditionsaufträge.


    das kann ich aber wiederum verstehen, da er ja die Rücksendung nicht als Reklamation sondern als Komplettrückgabe (Wandlung) angesehen hat. Also geht natürlich auch alles zurück.

    Zitat von "mi acoustics"


    Gewiss bestell ein sogenannter Verbraucher heute im Online-Handel mit einem mehr oder weniger großem rundum sorglos Paket inklusive Rückgabeoption, aber auch zu anderen Preisen als im B-to-B Bereich.


    genau darum geht es.

    Ich finde übrigens die Überschrift "Rücknahme defekter Waren (insbes. bei MONACOR)" etwas irreführend. Selbstverständlich nimmt jeder Händler defekte Ware (innerhalb der Gewährleistungsfrist) zurück, auch Monacor. Aber in erste Line nur, um dann ordnungsgemäße Ware wieder zurückzuschicken.

    Das eigentliche Problem liegt doch wohl eher darin, daß man bestellte Ware im B2B-Bereich nicht einfach mal eben wieder zurückgeben kann.
    Als Überschrift würde ich eher "Rückgabe bestellter Ware im B2B" oder ähnlich schreiben.

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  • marcoboy
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    • 6. August 2013 um 15:54
    • #14

    Tja und dieser Händler sollten kosten für Rückgabe oder Kosten für die Gewährleistung mit einplanen. Der Geiz ist so weit fortgeschritten das solch eine Kalkulation nicht stattfindet.

    Viellicht sollte Monacor ihre Auswahl der Händler überdenken :roll: Die nicht gleich ein Fass aufmachen :lol:

  • mringhoff
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    • 6. August 2013 um 16:07
    • #15
    Zitat von "djobi"

    mringhoff: Rechtlich ist mir das schon klar - praktisch habe ich aber wie gesagt oft kulantere Händler erlebt.
    Und auch eine deutlich bessere Kommunikation.


    wie schon gerade oben erwähnt, hab ich diesen Tread aufgrund der Überschrift auch in erster Line erstmal so verstanden, warum Händler defekte Ware nicht einfach gegen Geld umtauschen.

    Wenn es nur um die Rückgabe im B2B-Bereich geht (egal ob defekt oder nicht) und die Erfahrungen, ist das ja ein anderes Thema.

    Von Erfahrungen mit Kommunikationsproblemen brauchen wir ja auch nicht wirklich sprechen, da das ja eher ein individuelles Problem zweier Kommunikationspartner ist.
    Mit o.g. Händler hab ich zumindest noch keines gehabt, was aber wie gesagt auch nichts zu bedeuten hat.

    Hatte selbst schon mal ein Rückgabewunsch von bestellter Ware, die ein Kunde nicht mehr benötigt hatte. Diesen Händler habe ich das Problem geschildert und wir haben uns auf eine Rückerstattung von 80% geeinigt. Die anderen 20% habe ich dem Kunden in Rechnung gestellt.
    Also es geht, wenn man das vorher konkret bespricht.

    Bei verbrauchernahen Onlineportalen mit deren bedingungslosen Rückgaberechten auch für B2B hab ich noch nie größere Sachen bestellt. Ich kenne also nur die Vorgehensweise, daß man als Kaufmann erstmal kein Rückgaberecht hat, sondern erstmal auf Kulanz angewiesen ist. Und da man das im Kopf hat, werden Sachen auch nur dann bestellt, wenn ich von Kundenseite einen ganz sicheren Auftrag habe. Somit kann ich sicher sein, daß mir der Kunde etweder die Ware abnimmt oder zumindest wie oben genannt, den Schaden ersetzt.
    Insofern hab ich beim Rückgaberecht im B2B nur sehr wenig Erfahrung.

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  • djobi
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    • 6. August 2013 um 16:17
    • #16
    Zitat

    Viellicht sollte Monacor ihre Auswahl der Händler überdenken :roll: Die nicht gleich ein Fass aufmachen :lol:


    Ein Fass aufmachen? Eigentlich hatte ich mir hier eine allgemeine, sachliche Diskussion und eigene Erfahrungen mit Vertrieben (gibt ja genug) erhofft. Scheinbar ist das nicht möglich.

    Den Titel hab ich nach mehreren Anregungen mal geändert ...

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  • marcoboy
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    • 6. August 2013 um 16:52
    • #17

    "Auf eine Gutschrift habe ich vergeblich gewartet"

    Du meinst eine Rechnungskorrektur. Eine Gutschrift ist was völlig anderes! Siehe anderen Beitrag! Etwas sollte man sich schon über die Gesetzmäßigkeiten auskennen. Auch den Unterschied zwischen Endkunden und B2B. Aber Deshalb sind wir ja da. Einen kleinen Tip! Das nächste mal die Firma nicht Öffentlich zu schau stellen bevor sich nicht herausstellt das du im Recht bist.

    Einmal editiert, zuletzt von marcoboy (6. August 2013 um 16:55)

  • mringhoff
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    • 6. August 2013 um 16:54
    • #18
    Zitat von "djobi"

    Den Titel hab ich nach mehreren Anregungen mal geändert ...


    Den Defekt würde ich wie gesagt komplett außen vor lassen, das lenkt thematisch in die falsche Richtung.

    Dein Problem war ja nicht, daß das Ding defekt war, sondern daß der Kunde die Anlage dann nicht mehr wollte, nachdem sie repariert zurückkam.

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  • djobi
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    • 6. August 2013 um 17:04
    • #19
    Zitat von "marcoboy"

    Du meinst eine Rechnungskorrektur. Eine Gutschrift ist was völlig anderes! ..


    *seufz*

    Zitat von "wikipedia.de"

    Eine Gutschrift ist einerseits die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers zum Beispiel infolge einer Mängelrüge [...]

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  • marcoboy
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    • 6. August 2013 um 17:13
    • #20

    Falsch! Kaufmännisch aber nicht zwischen Unternehmern .

    http://de.m.wikipedia.org/wiki/Gutschriftverfahren

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