1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Traversenversand

  • barley
  • 29. September 2014 um 17:54
  • barley
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    378
    • 29. September 2014 um 17:54
    • #1

    bei einer Onlineshop Bestellung einer langen Traverse zeichnet der Verkäufer die
    Ware im Shop als Frachtfrei aus.
    Bei der Bestellung erscheint ebenfalls kein Versandkostenfaktor (doch, da stand 0,00€)
    und die zugemailte AB weist auch keine weiteren Kosten aus.
    Den in der AB geforderten Betrag überwiesen.
    Nach gut einer Woche fordert der Verkäufer telefonisch die Frachtkosten wegen des
    (nicht in seinem Warenwirtschaftssystem ausgewiesenen) Mehrbetrages für den
    Speditionsversand ein. Ansonsten könne er die Bestellung auch stornieren.
    Aus meinem Verständnis heraus (und auch aus dem meines juristischen Beraters)
    habe ich eine Bestätigung des Kaufs erhalten und den geforderten Betrag gezahlt.
    Weitere, nicht vor/bei der Bestellung preisgegebene Versandkosten habe ich nicht zu tragen.

    Jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht?

    weniger ist oft mehr...

  • julian-k
    Reaktionen
    1.130
    Beiträge
    3.790
    Einträge
    14
    • 30. September 2014 um 11:43
    • #2

    Du bist im Recht und kannst die Traverse notfalls einklagen.
    In Deutschland muss der Endpreis für Verbraucher JEDERZEIT sofort klar erkennbar sein.
    Gewerblich denke ich dass es sich ähnlich verhält, jedoch da die Versandkosten einfach nur irgend wo angegeben werden müssen aber schon vor der Bestellung erkennbar sein müssen.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 30. September 2014 um 12:36
    • #3

    Es ist ganz klar ein Vertrag zustande gekommen und das kann man mit der AB zweifelsfrei ja auch beweisen.
    Du hast Deine Leistung (Zahlung) sogar schon durch Vorauskasse erledigt.
    Nun steht seine Leistung (Lieferung) noch aus und die kannst Du einfordern. Und zwar so wie im Vertrag vereinbart.

    Wenn der Verkäufer mit Irrtum und Anfechtung des Kaufvertrags kommt, dann kann man ihm entgegnen, daß es sich hier nur um einen sog. Kalkulationsirrtum handelt, der nicht als Anfechtungsgrund gilt. Auf gut Deutsch: Die Nichteinbeziehung der Versandkosten in seine Preiskalkulation ist sein Problem...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • treibsand
    Verifiziert
    Reaktionen
    1.557
    Beiträge
    9.422
    Marktplatz Einträge
    1
    • 30. September 2014 um 14:41
    • #4
    Zitat von "mringhoff"

    Es ist ganz klar ein Vertrag zustande gekommen und das kann man mit der AB zweifelsfrei ja auch beweisen.
    Du hast Deine Leistung (Zahlung) sogar schon durch Vorauskasse erledigt.
    Nun steht seine Leistung (Lieferung) noch aus und die kannst Du einfordern. Und zwar so wie im Vertrag vereinbart.

    Ich würde sogar weiter gehen und dem Verkäufer unmißverständlich klar machen, dass er sich auch an den in seiner AB fixierten Liefertermin zu halten hat, ansonsten gerät er in Lieferverzug - mit allen diesbezüglichen Konsequenzen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • kob1
    Profi
    Reaktionen
    161
    Beiträge
    1.084
    • 30. September 2014 um 14:42
    • #5

    Mal abseits vom Rechtlichen überlege zuerst: Um wieviel Geld handelt es sich? Willst du in dem Schuppen nochmal was kaufen?
    Dann schau mal ob in den AGBs was von Rücktrittsvorbehalt steht. Ich nehm das mal an, dann gibts halt aus Sicht des Verkäufers einen anderen Grund um zurückzutreten.

    Trotzdem viel Erfolg!
    Grüße

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 30. September 2014 um 17:12
    • #6
    Zitat von "kob1"

    Mal abseits vom Rechtlichen überlege zuerst: Um wieviel Geld handelt es sich?


    das muss man sich im Leben laufend fragen: Will ich unbedingt Recht bekommen, dafür streiten und mich ärgern oder lass ich es einfach bleiben und habe meine Ruhe? Meine Ruhe ist mir oftmals mehr Wert...

    Meine Vorgehensweise wäre gewesen, dem Verkäufer das zu sagen, daß ich genau deswegen bei ihm gekauft habe, weil es incl. Versand am günstigsten war und daß er jetzt nicht einfach den Preis nachträglich erhöhen kann. Irrtum hin oder her... Das ganze per E-Mail, deutlich die Rechtslage erklären und bitten nun endlich vertragsgemäß zu liefern.

    Wenn er es dann auf einen Rechtsstreit anlegt, würde ich ihn bitten, den Betrag unverzüglich wieder zurück zu überweisen und die Traverse bei einen anderen Händler bestellen.... Soll er sich doch einen anderen Kunden suchen...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • barley
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    378
    • 30. September 2014 um 17:38
    • #7

    habe dem Händler meine Sicht der Dinge per mail geschildert und sofortige Lieferung
    zu den in der AB vereinbarten Bedingungen gefordert.
    Man lernt nie aus...
    Werde weiter berichten.

    weniger ist oft mehr...

  • barley
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    378
    • 16. Oktober 2014 um 15:32
    • #8

    ein / zwei Telefonate (meinerseits) später hat er dann doch geliefert.
    Genervte Mitarbeiter hatten schon durchblicken lassen, dass das lange Teil
    im engen Lager nur stören würde.
    Also hatte der Verkäufer die tras selbst auch bestellt, und hätte bei Rücklieferung
    an seinen Lieferanten (sofern ich zurückgetreten wäre) abermals Versandkosten
    tragen müssen.
    Also hat er sich entschieden, die Traverse zu uns zu liefern. So wie es eigentlich vereinbart war.
    Man muss es aber erstmal versuchen, dem Kunden die Mehrkosten unterzuschieben...

    weniger ist oft mehr...

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  2. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  3. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  4. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  5. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  6. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  7. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  8. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  9. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  10. DSP Preset für The Box Pro TP218 MKIII

    dxnny074
    18. September 2026 um 15:16
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™