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Betriebssicherheitsverordnung - neu

  • WoMü
  • 6. Mai 2015 um 18:11
  • WoMü
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    • 6. Mai 2015 um 18:11
    • #1

    Wie setzt ihr denn die neue, ab dem 01.06.2015 gültige, Betriebssicherheitsverordnung um?

    http://www.ag-veranstaltungssicherheit.de/Bilder/verordn…efahrstoffe.pdf

  • secluded
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    • 6. Mai 2015 um 18:57
    • #2

    ...kurze Gefährdungsbeurteiung machen und auf Paragraph 7 verweisen...

    ...Papierkrieg muß auch irgendwann ein Ende haben, jedoch wird dieser von Jahr zu Jahr mehr :(


    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • WoMü
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    • 6. Mai 2015 um 19:07
    • #3

    Und wer macht dir die Gefährdungsbeurteilung?

  • PMZWO
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    • 6. Mai 2015 um 21:27
    • #4

    Wenn ich das jetzt korrekt überflogen habe macht das der Arbeitgeber.
    GA! Ralf

    Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht für Ironie im Internet!

    _____________________
    PM2 Veranstaltungstechnik
    Blankenauer Straße 61
    D-09113 Chemnitz

    Fon. 0371.5212820
    Fax. 0371.5612536

  • billbo
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    • 6. Mai 2015 um 22:50
    • #5

    Mein (zugegeben gänzlich unmaßgeblicher und politisch höchst inkorrekter) Kommentar nach 10 Minuten mäßig gequältem Leseversuch: 95% aller 'Arbeitgeber' werden’s (sofern sie's überhaupt mitbekommen) mit einem Achselzucken quittieren und es wie bisher bei einem "Passt gefälligst auf, wenn ihr damit rumhantiert!" belassen.

    Imho fast ein Bilderbuchbeispiel für Verhinderung von aktivem Bemühen um Sicherheit mittels umfassend perfektionierter Erzeugung von Gleichgültigkeit. In Sachen Sicherheit ähnlich effektiv wie Prohibition in Sachen Verhinderung von Alkoholmissbrauch.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • falcocgn
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    • 10. Mai 2015 um 13:02
    • #6

    Die (novellierte, neu ist sie ja nicht) BetrSichV wird noch für reichlich böse Überraschungen sorgen. Obwohl ich ja eher von Fach bin, brauchte ich auch mehrere Anläufe. Und da ist echt was drin. Hinten angefangen sind die "maschinentechnischen Einrichtungen der VT" jetzt in der VO. Also staatlicher und damit strafbewehrter Arbeitsschutz.

    Und auch das "dann mache ich eine kurze GBU"... Ich lache dann mal kurz auf... Kann man machen, wird im Ernstfall aber böse, siehe oben. WIE die GBU laufen muss und was da rein gehört steht in der VO. WER die GBU machen DARF, steht auch drin und das ist neu: "...darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden..." Fachkunde ist in der TRBS 1203 und jetzt auch in der VO definiert. Guckst Du §2, Abs. 5. Ach ja, der Fachkundige muss sein Wissen "durch Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten..."!!!

    Und dann noch die Sache mit der Anschnallpflicht: "...Falls beim Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels ein mitfahrender Beschäftigter zwischen
    Teilen des Arbeitsmittels und dem Boden eingequetscht werden kann, muss ein Rückhaltesystem für den mitfahrenden Beschäftigten vorhanden sein."

    Und noch einiges mehr...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • djobi
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    • 10. Mai 2015 um 15:20
    • #7

    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß solche Verordnungen für Grossbetriebe ausgerichtet sind. Da gibt es entsprechende Stabsstellen.
    Auflagen, die kleine Firmen gar nicht mehr im Detail erfüllen können: Arbeitsschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Jugendschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsbeauftragter, ..
    Bleibt -wenn man sämtliche Prüfungen, Unterweisungen, Auflagen, Anforderungen und Dokumentationen (!) erfüllen will - nochmal irgendwann Zeit zum Geldverdienen?

    Und im krassen Gegensatz dazu kriegen die meisten Behörden (!) noch nichtmals eine BGV A3 Prüfung auf die Kette ..

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • billbo
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    • 11. Mai 2015 um 23:08
    • #8

    Und wieder mal ein 68- seitiger Bürokratenfurz zum Thema Sicherheit. Einer von tausenden...

    Letztes WE hatte ich ein längeres Gespräch mit dem langjährigen Leiter einer halb städtischen Kultur- und Veranstaltungsstätten - GmbH. (So ein Konstrukt, bei dem die Betriebsgesellschaft zwar offiziell ausgegliedert, die Kommune aber federführender Hauptanteilseigner ist; dient u. a. dazu, dass im Falle einer echten (im Zweifel auch wirtschaftlichen) Katastrophe 'nur' die GmbH platt ist und nicht die Kommune unbegrenzt haften muss. Auch eine Form von Sicherheitsverständnis :roll: )
    Der erklärte mir ziemlich wörtlich und unverblümt: bei Befolgung sämtlicher Vorschriften und strikter Einhaltung sämtlicher Auflagen gäbe es in seiner Stadt schon lange keine einzige Veranstaltung mehr. Und das, obwohl dort inzwischen niemand mehr auch nur die unterste Stufe einer Leiter betritt ohne zuvor schriftlich bestätigt zu haben darüber belehrt worden zu sein, dass man von einer Leiter auch herunterfallen und sich dabei verletzen kann. Selbst wenn derjenige 30 Jahre Berufserfahrung als Beleuchter hat.
    Und etwas später, so nach dem 3. oder 4. Bier: "Ich bläue mittlerweile jedem meiner Azubis, Praktikanten und Angestellten ein, dass es bei sämtlichen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen, Prüfungen, Zertifizierungen, usw. einzig und allein auf deren Dokumentation ankommt – die Maßnahme selbst ist ja so gut wie immer Kinderkacke". Sorry - Zitat.

    Wie ist es um das Thema Sicherheit in einer Gesellschaft bestellt, in der die zukünftigen Verantwortungsträger lernen/ erleben/ verinnerlichen, dass Eigenverantwortung nichts und die Einhaltung von Formalitäten ALLES ist? Eine Gesellschaft, in der diesbezüglich theoretisch jede Regung des Lebens bis ins Allerkleinste durch Gesetze, Verordnungen, Paragraphen, Ge- und Verbote geregelt ist - an die sich in der Praxis jedoch grundsätzlich niemand hält? Diese Frage darf sich jeder gern selbst beantworten.
    Ein kluger Mensch (Benjamin Franklin) hat zu dem Thema bereits vor rund 250 Jahren mal einen weitsichtigen Geistesblitz von sich gegeben:

    Zitat

    Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    p. s.:

    Zitat

    Und dann noch die Sache mit der Anschnallpflicht: "...Falls beim Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels ein mitfahrender Beschäftigter zwischen Teilen des Arbeitsmittels und dem Boden eingequetscht werden kann, muss ein Rückhaltesystem für den mitfahrenden Beschäftigten vorhanden sein."

    Bin heute ein paar Minuten hinter einem kommunalen Müllsammelfahrzeug im Einsatz her gefahren.
    :shock:
    Das ist das endgültige Aus für den Berufsstand des auf dem Tritt mitfahrenden und sich lässig mit einer halben Hand (andere Hand Kippe) am Fahrzeug festhaltenden Mülltonnenleerers. Der Traumberuf meiner frühen Kindheit – für immer Geschichte... :?

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • nojunk
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    • 12. Mai 2015 um 08:31
    • #9
    Zitat von "billbo"

    Und etwas später, so nach dem 3. oder 4. Bier: "Ich bläue mittlerweile jedem meiner Azubis, Praktikanten und Angestellten ein, dass es bei sämtlichen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen, Prüfungen, Zertifizierungen, usw. einzig und allein auf deren Dokumentation ankommt – die Maßnahme selbst ist ja so gut wie immer Kinderkacke". Sorry - Zitat.


    noicht umsont gibt's den spruch: "wer schreibt, der bleibt"

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)

    vu.gif

  • djobi
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    • 12. Mai 2015 um 12:25
    • #10
    Zitat von "billbo"

    bei Befolgung sämtlicher Vorschriften und strikter Einhaltung sämtlicher Auflagen gäbe es in seiner Stadt schon lange keine einzige Veranstaltung mehr.


    Danke - Mein Reden.
    Gilt aber nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für viele andere Bereiche des Wirtschaftslebens.

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    • 15. Mai 2015 um 19:30
    • #11
    Zitat von "billbo"

    dient u. a. dazu, dass im Falle einer echten (im Zweifel auch wirtschaftlichen) Katastrophe 'nur' die GmbH platt ist und nicht die Kommune unbegrenzt haften muss. Auch eine Form von Sicherheitsverständnis :roll: )

    Aber nur, wenn der gegnerische Anwalt noch nie was von Durchgriffshaftung gehört hat.

    Und vor der strafrechtlichen Haftung schützt das schon gleich gar nicht.


    Zu dem Thema habe ich neulich auch was im ProductionPartner veröffentlich. Das Fazit will ich Euch nicht vorenthalten:

    Zitat

    Eine buchstabengetreue Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung wird in unserer Branche ein durchaus "sportliches" Unterfangen, insbesondere, wenn der Betrieb gleichzeitig noch wirtschaftlich arbeiten soll. Es wird spannend werden, in wieweit sich diese neuen Regeln in der Praxis durchsetzen, aber auch, welche Maßstäbe z.B. die Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik (DPVT) als unabhängige Zertifizierungsstelle anlegen wird.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • billbo
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    • 16. Mai 2015 um 13:10
    • #12

    Wir nähern uns (nicht nur im Veranstaltungswesen) fliegenden Schrittes einer zweigeteilten Welt. Einer offiziellen (Schein-) Welt, in der alles perfekt bis ins Kleinste geprüft/ verordnet/ zertifiziert/ normiert/ geregelt ist. In der allerdings niemand mehr irgendetwas 'unternimmt' – insofern konsequent und erfolgreich zu Tode perfektioniert.
    Und einer (realen) Schattenwelt, in der 99% aller real existierenden Protagonisten agieren, und in der sämtliche Regeln und Normen (leider auch die sinnvollen/ essentiellen/ notwendigen) in der Praxis völlig selbstverständlich ignoriert werden. Nicht (nur) versehentlich oder fahrlässig, sondern vorsätzlich. "Können wir eh nicht erfüllen, also versuchen wir’s auch erst gar nicht".

    Beide Welten werden unter ein und dem selben Dach existieren. Tun sie vielerorts schon heute.
    ADMIN: darf ich dich ausnahmsweise (ich weiß, ist eigentlich schlechter Stil) aus einem anderen Thread zitieren?

    Zitat

    Ergänzend möchte ich jetzt mal die Rechtslage darstellen - nicht in dem Irrglauben, Ihr würdet jetzt sofort alle Eure Arbeitsweise dahingehend umstellen, aber vielleicht hat ja der eine oder andere *hust* akademisches Interesse daran, was er nach Vorstellung des Gesetzgebers alles zu beachten hat.

    Auch dir ist also offenbar vollkommen bewusst, dass sich an all die gut gemeinten Regelwerke (die, die es bereits gibt; und erst recht die, die alle paar Tage neu dazuerfunden werden) in der Praxis niemand hält. Auch dein Fazit im PP deutet das zumindest an. Und nun?
    Ziehen wir eine Gefängnismauer um die Welt der Bösen? Dann wird’s für die Guten aber verdammt eng in ihrer Enklave.

    Brennspiritusfeuer in Kölner Disco? Ist doch ganz einfach: da muss eine Verordnung her, die Dummheit, Leichtsinn und Verantwortungslosigkeit in Discos explizit untersagt. Incl. Verpflichtung zur Stellung eines Flüssigkeitenbeauftragten. Dann passiert so etwas in Zukunft nicht mehr. Ganz sicher!

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • ADMIN
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    • 25. Mai 2015 um 14:33
    • #13
    Zitat von "billbo"

    ADMIN: darf ich dich ausnahmsweise (ich weiß, ist eigentlich schlechter Stil) aus einem anderen Thread zitieren?

    Gerne

    Zitat von "billbo"

    Auch dir ist also offenbar vollkommen bewusst, dass sich an all die gut gemeinten Regelwerke (die, die es bereits gibt; und erst recht die, die alle paar Tage neu dazuerfunden werden) in der Praxis niemand hält. Auch dein Fazit im PP deutet das zumindest an. Und nun?

    Und nun haben wir den Zustand "wo kein Kläger, da kein Richter".

    Und einen Kläger gibt es dort, wo wirklich etwas passiert (siehe LoveParade), oder unterbeschäftigte Anwälte auf der Suche nach neuen Einnahmequellen fündig werden (im Moment heisst die CashCow da noch FileSharing).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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