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Absage einer Veranstaltung

  • discomen
  • 25. Juni 2016 um 17:56
  • discomen
    Beiträge
    49
    • 25. Juni 2016 um 17:56
    • #1

    Hallo liebes PA-forum Team

    Ich habe da mal eine frage. Hatte bisher noch nie so einen Fall
    Wie rechnet ihr ausgefallene Veranstaltungen ab ?

    In Meinem Fall war es eine Wetterbedingte Absage wegen Unwetterwarnung.
    Technik war bereits geladen wollten quasi gerade losfahren durch zufall E-mails nochmal abgerufen und da war die Absage der Veranstaltung
    per Mail dabei.

    PS: Es war ein Stadtteilfest

    Danke im Vorraus

  • skyworker
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    2
    • 25. Juni 2016 um 18:12
    • #2

    Was steht denn im Vertrag? Was sagen die AGB?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • discomen
    Beiträge
    49
    • 25. Juni 2016 um 18:31
    • #3

    Es gibt quasi keinen Richtigen Vertrag nur das Unser Angebot schriftlich bestätigt wurden und wir eine Auftragsbestätigung geschickt haben.

  • mringhoff
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 25. Juni 2016 um 18:46
    • #4

    Vertrag ist Vertrag, vor allem zwischen Kaufleuten, sofern keine Ausstiegsklausel vereinbart wurde. Also rein rechtlich schickst Du deinem Kunden die Rechnung. Aber wie es immer in der Praxis so ist, will man seinen Kunden ja nicht verprellen...

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    Einmal editiert, zuletzt von mringhoff (25. Juni 2016 um 22:15)

  • Marian Humann
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    1.679
    • 25. Juni 2016 um 21:30
    • #5
    Zitat von "discomen"

    Es gibt quasi keinen Richtigen Vertrag nur das Unser Angebot schriftlich bestätigt wurden und wir eine Auftragsbestätigung geschickt haben.


    damit wurde das Angebot angenommen, der Vertrag ist damit zustande gekommen und es gelten die AGB von dir. Steht in jenem nichts zum Thema kurzfristige Absage solltest du vielleicht draus lernen.
    Sinnvoll finde ich, entstandene Kosten weiter zu berechnen (LKW Miete, zugemietetes Material) und den Ausfall des eigenen Materials anteilig einzurechnen (wenn das Material kurzfristig noch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann vielleicht 10%, sonst 50%)
    Arbeitszeit so, wie sie angefallen ist (vorbereiten, LKW laden) Auf- und Abbau sowie Betreuung entfällt ja entsprechend.
    Wenn man den Kunden allerdings wieder sehen möchte sollte man vielleicht ein Auge zudrücken und wirklich nurbereits entstandene Kosten berechnen.

  • madmax
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    5.380
    • 25. Juni 2016 um 21:31
    • #6

    Seltsam finde ich da eher die Informationspolitik des Veranstalters...

    Never stop a running System

  • discomen
    Beiträge
    49
    • 26. Juni 2016 um 10:17
    • #7
    Zitat von "madmax"

    Seltsam finde ich da eher die Informationspolitik des Veranstalters...


    Na ja angeblich war ich telefonisch nicht zu erreichen wobei hatte telefon bei mir und hatte auch noch andere telefonate empfangen so 2 Stunden nach der E-mail wurde ich dann doch noch angerufen

  • mringhoff
    Profi
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    6
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    5.262
    • 26. Juni 2016 um 16:47
    • #8

    Ist doch vollkommen egal, ob Du erreichbar warst oder nicht. "Pacta sunt servanda" wie der Franzose so schön sagt...

    Wo kommen wir denn da hin, wenn das Veranstalterrisiko - hier das Wetterrisiko - auf uns Dienstleister abgewälzt wird?
    Der Kunde geht ja auch ganz selbstverständlich davon aus, daß der Vertrag von Deiner Seite eingehalten wird. Du kannst ja nicht auch einfach hergehen und einen Tag vorher anrufen und sagen, Du hast jetzt keine Zeit, findest Deinen Lagerschlüssel nicht mehr oder hast einen besser bezahlten Job gefunden.

    Gerade in der Sommerzeit ist Hochsaison in der Veranstaltungsbranche. Ein Sommerfest jagt das andere, ein Festival das nächste. Will man da wirklich mit einem Veranstalter zusammenarbeiten, der die Option hat, einfach anzurufen und abzusagen, weil das Wetter schlecht sein wird? Will man dann nicht lieber einen anderen Kunden zusagen?
    Man reserviert auf Wochen im voraus Technik, Personal und Transporter, plant und organisiert etc. und dann soll mit einem Anruf alles vorbei sein?
    Nein, so läuft das nicht!

    Wenn ein Veranstalter das Wetterrisiko nicht komplett alleine tragen will, dann wird das vorher vereinbart, welche Möglichkeiten man hat, nicht nachher. Wenn nichts vereinbart ist, ist der Vertrag einzuhalten ohne wenn und aber.

    Und ich würde auch nichts vereinbaren, was in irgendeiner Form ein Nachteil für uns wäre. Ein paar Euros über nachweislich ersparte Kosten wie z.b. Treibstoff etc. sind drin, aber die Technik muss genauso bezahlt werden wie die Techniker, die dann zwar rumsitzen, aber sonst bei einem anderen Job "normal" verdient hätten.

    Das gleiche gilt für sog. "Verschiebeoptionen", also wenn diesen Samstag regnet, dann verschieben wir es auf nächsten Samstag. Da müssen wir ja zwei Tage reservieren/planen/disponieren und es fällt garantiert einer aus. So etwas kann nicht die Technikfirma tragen.

    Für Wetterrisiken und andere Unwägbarkeiten gibts spezielle Veranstalterversicherungen.

    Als Dienstleister will man natürlich seinen Kunden gewinnen und kann durchaus Verständnis zeigen, aber außer einem kleinen Entgegenkommen dürfen wir hier als normal kalkulierender Kaufmann uns nicht zum Deppen machen. Wenn man dem Kunden das erklärt, was da dahinter steht, versteht er das vielleicht und kann sich entscheiden: mache ich es überhaupt, suche ich mir einen anderen Deppen, überlege mir eine wetterfeste Variante oder schließe ich eine Versicherung ab....

    Wer bei dem Spiel "Wetterroulette" mitmacht nur weil er Angst hat, es könnte ein anderer seinen Job wegnehmen, der dürfte auch beim Dumpingspiel ganz vor dabei sein. Meistens sind es immer die gleichen. Aber die Erfahrung zeigt, daß Firmen, die so kalkulieren nicht allzulange auf dem Markt dabei sind. Irgendwann reicht das Taschengeld einfach nicht mehr...

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  • mringhoff
    Profi
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    Beiträge
    5.262
    • 26. Juni 2016 um 16:49
    • #9
    Zitat von "Marian Humann"

    Steht in jenem nichts zum Thema kurzfristige Absage solltest du vielleicht draus lernen.


    wenn nichts von einer Absagemöglichkeit drin steht, dann gibt es auch keine.
    Der, der daraus lernen wird, ist der Kunde ;)

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