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Mängelhaftungsrecht Lieferant > Unternehmer > priv. Endkunde

  • e-on
  • 30. Juli 2016 um 12:08
  • e-on
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    • 30. Juli 2016 um 12:08
    • #1

    Also ich kaufe als Unternehmer bei einem Lieferanten Geräte und bekomme die ges. Mängelhaftung von einem Jahr.
    Diese Geräte werden von mir sofort an einen priv. Endkunden weiter verkauft.
    Dem muss ich dann die ges. Mängelhaftung von 2 Jahren geben.

    Wie soll das funktionieren, soll ich mir das 2. Jahr Mängelhaftung aus den Rippen schneiden ?

    Kennt sich jemand damit aus ?

    :?:

  • MRspeaker
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    • 30. Juli 2016 um 23:41
    • #2

    Wenn der Hersteller eine Garantie auf seine Produkte gibt, wandert die zum Endkunden weiter.

    Als Händler und Gewerbe betreibender ist man als Verkäufer direkter Ansprechpartner für Garantie und Gewährleistung.
    Wieso aus den Rippen schneiden?

    Du verkaufst doch als Händler in großen Mengen mit Gewinn.
    Das federt doch den ein oder anderen Fall ab.
    Ich kenne auch kaum Hersteller oder Vertriebe die sich quer stellen.
    Sommercable hat für uns auch schon Kabel kostenlos getauscht.
    Die meisten sind da kulant. Siehe VW lol.....

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • ThoSchu
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    • 30. Juli 2016 um 23:49
    • #3

    Achtung, völliger Sarkasmus:

    Kaufe bei Thoman mit 3 Jahren Garantie! Chinaböller und gebe nur 2 Jahre weiter...

  • e-on
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    • 31. Juli 2016 um 02:12
    • #4
    Zitat von "MRspeaker"

    Wenn der Hersteller eine Garantie auf seine Produkte gibt, wandert die zum Endkunden weiter.


    Der Hersteller ist nicht der Lieferant.
    Garantie ist keine Mängelhaftung.
    Garantie ist freiwillig.
    Mängelhaftung ist gesetzlich festgelegt auf 1 Jahr zwischen Gewerbetreibenden.
    Mängelhaftung ist gesetzlich festgelegt auf 2 Jahre für nichtgewerbliche Endverbraucher.

    Der Lieferant gibt keine Garantie.
    Der Lieferant gibt nur das was er muss. Das gesetzliche Jahr Mängelhaftung.

    Also nochmal, wo soll ich mir das 2. Jahr Mängelhaftung für den Endkunden herholen ?

    :?:

  • MRspeaker
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    • 31. Juli 2016 um 09:23
    • #5

    Daher schrieb ich auch "wenn".

    Wo du das her holst schrieb ich auch.
    Über die Masse der Waren die du verkaufst.

    Um direkt beim Hersteller zu kaufen musst du ja schon was durchsetzen an Ware die du ja auch wesentlich günstiger einkaufst. Somit liegt dort deine Kapital Rücklage.

    In Zeiten von Mini Einzel unternehmen die ohne Ladengeschäft die Paletten in Opas kostenlose Scheune stellen und über Ebay und Amazon tausende Kunden mit exzellenten Preisen erreichen ist das natürlich nicht mehr so einfach für normale Fach Firmen genügend Kapital zur Seite zu legen.
    Diese diversen Ebay Verkäufer schicken auch nur stumpf ein neues Gerät. Bei Amazon hab ich für unsere Kinder schon 4* einen CD Player reklamiert und einfach einen neuen bekommen. Das Juckt doch Amazon nicht.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • madmax
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    • 31. Juli 2016 um 09:51
    • #6

    Vielleicht sollte man's anders ausdrücken:
    Es ist unternehmerisches Risiko.

    Das hat der Hersteller natürlich auch.
    Wenn z.B. eine ganze Charge fehlerhaft ist und nachgebessert werden muss. Oder gar reif für den Container ist.

    Das setzt sich ja immer weiter nach unten fort; z.B. dem Lieferanten fehlerhafter Transistoren, Elkos mit falschem Datenaufdruck.

    Der muss sich wiederum mit dem Hersteller auseinandersetzen bis hinunter zum Rohstoff oder Halbzeug.

    Und jeder kann "Pech" haben und muss sehen; wie er solche Sachen mit seinen jeweiligen Lieferanten rechtlich, wirtschaftlich & finanziell auseinanderdividiert.
    Bishin zur Pleite....

    Never stop a running System

  • simonstpauli
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    • 31. Juli 2016 um 19:36
    • #7

    Ich denke, das ist jetzt einfach mal das unternehmerische Risiko.

    1. Jeder Händler kann theoretisch mit Herstellern jegliche Art von Mängelhaftung vereinbaren, die über das gesetzliche Maß hinausgeht. Andererseits stehen Händler natürlich auch im Wettbewerb zueinander, so daß Hersteller darauf nicht eingehen müssen.

    2. Verlagert sich nach 6 Monaten die Beweislast in Richtung des Endkunden. Andererseits stehen natürlich auch im Verhältnis zum Endkunden die Händler im Wettbewerb, also wird Kulanz hier zum Kundenbindungsinstrument.

    Am Ende kommt die Formulierung "Gewinn und Risiko" zu Ehren, denn aus diesem Topf kommt letztlich die Leistung des Händlers, wenn er sich das Geld nicht vom Hersteller wiederholen kann.

    Noch ein Gedanke: Wie oft kommt ein Mangel nach mehr als einem Jahr vor? Einer, der tatsächlich auf ein bereits beim Verkauf mangelhaftes Produkt zurückzuführen ist?

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • e-on
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    • 1. August 2016 um 00:13
    • #8

    also ich bin kein Händler der Stückzahlen macht, von daher gibts auch keinen Topf.
    Ich mache u.a. auch Installationen, auch bei Privatleuten. Ansonsten stehe ich hinter
    Mischpulten. Im konkreten Fall möchte Dr. Pillermann ein Großbild Heimkino mit Dolby Atmos 7:2:4.
    An der Beweislastumkehr von 6 Monaten ändert sich ja nix, weder bei mir gegenüber dem Lieferanten,
    noch beim Doc gegenüber mir. Dennoch stehen ihm 2 Jahre Mängelhaftung zu, ich bekomme aber nur eins.

    :?:

  • simonstpauli
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    • 1. August 2016 um 08:57
    • #9
    Zitat von "e-on"

    also ich bin kein Händler der Stückzahlen macht, von daher gibts auch keinen Topf.
    Ich mache u.a. auch Installationen, auch bei Privatleuten. Ansonsten stehe ich hinter
    Mischpulten. Im konkreten Fall möchte Dr. Pillermann ein Großbild Heimkino mit Dolby Atmos 7:2:4.
    An der Beweislastumkehr von 6 Monaten ändert sich ja nix, weder bei mir gegenüber dem Lieferanten,
    noch beim Doc gegenüber mir. Dennoch stehen ihm 2 Jahre Mängelhaftung zu, ich bekomme aber nur eins.


    Dann ist das Risiko vielleicht zu hoch, um als Händler für private Endkunden zu agieren? Du brauchst den Topf. Gewinn und Risiko, immer dran denken. Es wird auch Wagnis und Gewinn genannt. Wenn die Kalkulation seriös ist und dann der Preis zu hoch ist, oder bei einem für den Endkunden akzeptablen Preis der Wagnis-Anteil zu niedrig ist, kann man den Verkauf oder die Installation eben nicht machen.
    Der Wagnis-Anteil beinhaltet sowohl die Gewährleistung / Mängelhaftung, als auch weitere, noch unbekannte Kosten.

    Es gibt übrigens noch den Unternehmerregress, ein Einstieg findet sich hier:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrl…l?page=8#sect_0

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
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  • madmax
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    • 1. August 2016 um 20:39
    • #10

    Genau so.

    Deshalb trete ich maximal als Vermittler auf, habe mit der Ware nix zu tun und "lebe" von der technischen Dienstleistung.
    Die kann ich kalkulieren; d.h.; wenn ich Mist baue, bin ich selbst Schuld.

    Ich glaube nicht; das sich alle, die mal schnell einen Internetshop gründen, sich aller rechtlichen Verpflichtungen bewusst sind und ihre Preise entsprechend kalkulieren.
    Vor allem, wenn man Waren zweifelhafter Herkunft & Qualität verkauft.

    Der Kunde ist am Ende trotzdem auch mit der Dumme; geht der Händler pleite und die Herstellerhaftung abgelaufen.
    Dessen sollte sich "Kunde" immer bewusst sein, kauft er ein besonders günstiges Gerät.
    Aber "No Risk, No Fun... :wink:

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  • mringhoff
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    • 2. August 2016 um 14:48
    • #11
    Zitat von "e-on"

    Also ich kaufe als Unternehmer bei einem Lieferanten Geräte und bekomme die ges. Mängelhaftung von einem Jahr.
    Diese Geräte werden von mir sofort an einen priv. Endkunden weiter verkauft.
    Dem muss ich dann die ges. Mängelhaftung von 2 Jahren geben.

    Wie soll das funktionieren, soll ich mir das 2. Jahr Mängelhaftung aus den Rippen schneiden ?

    leider ja. Ein bekanntes Problem. Aber nicht jeder Großhändler/Lieferant gewährt nur die zwischen Kaufleuten vorgeschriebene Mindesthaftung von einem Jahr. Entweder einen anderen Händler auftreiben, der zwei Jahre Mängelhaftung bietet oder nachfragen, ob es gegen einen kleinen Aufpreis möglich ist.

    Oder man verabschiedet sich grundsätzlich aus dem Privatkundengeschäft und macht nur noch B2B mit entsprechend verkürzter Gewährleistungspflicht.

    Da die meisten Privatkunden mehr auf den Preis sehen als die gewerblichen Kunden und die privaten auch lieber in jedem x-beliebige Onlineshop kaufen, weil es dort 10ct billiger ist als anderswo, wird es wohl kaum eine vernünftige Marge mehr geben, von dem man dieses eine Jahr Risiko der fehlenden Absicherung der Mängelhaftung abdecken kann... Hinzu kommen ja dann noch die Abwicklungs- und Rücksendekosten, die man auch bei vorhandener Mängelhaftung des Lieferanten hat.
    Bietet man teurer an, als der Straßenpreis im Internet, dann wird es zu 99% nichts mit dem Geschäft. Wenn ein Privatkunde übliche "Internetware" bei uns anfragt, den empfehle ich gleich mal online einzukaufen. Da ist nichts mehr daran verdient.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • e-on
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    • 3. August 2016 um 01:53
    • #12
    Zitat von "mringhoff"

    einen anderen Händler auftreiben, der zwei Jahre Mängelhaftung bietet

    genau das werde ich tun.

    :?:

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