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  5. Messtechnik

122 dB L(C)peak auf dem Balkon

  • F.A.Bi.A.N.
  • 4. März 2017 um 13:47
  • F.A.Bi.A.N.
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    • 4. März 2017 um 13:47
    • #1

    Tach zusammen,


    nachdem ich von Berlin in's etwas beschaulichere Saarland umgezogen bin, brachte ich durchaus die Erwartungshaltung etwas geringerer Lärmbelastung mit. Aber Pustekuchen - hier ging gestern eine Motorsportveranstaltung einmal quer durch die Innenstadt. Schwer erträglich, muss ich schon sagen.

    Die Messwerte (des viel zu spät aufgebauten Messsystems) in 28 m Abstand zur Straße:

    Zitat

    Date:03/03/2017 Time: 020:10:08


    Total Recording Time: 001:30:00


    LAeqT=82.36 dB


    LAFmin=38.67 dB, LAFmax=101.10 dB


    LASmin=39.13 dB, LASmax=96.48 dB


    LAImin=39.61 dB, LAImax=105.75 dB


    LCpk,max=122.41 dB (Fehlzündungen?) 8|

    Alles anzeigen

    Jetzt meine Frage: Fällt das noch unter die Freizeitlärmrichtlinie? Welcher Beurteilungspegel könnte für so eine "Ausnahmeveranstaltung" gelten?


    MfG;

    Fabian

    Einmal editiert, zuletzt von F.A.Bi.A.N. (4. März 2017 um 14:07)

  • billbo
    Profi
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    • 5. März 2017 um 11:24
    • #2

    Keine Ahnung von Beurteilungspegeln. Aber Radau den man selbst macht ist immer weitaus cooler als der Radau den andere machen. :evil:

    Mit freundlichem Gruß

    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • linearray
    Gast
    • 5. März 2017 um 13:12
    • #3

    das Messdiagramm sieht wenigstens nach kräftiger Motorisierung aus. Und nicht so wie die Formel 1 wo die Kisten seit den Turbomotoren viel zu leise sind. 8)8)8)8)8)8)

    Wenn der Event nur 1x im Jahr ist? Denke Du hast dann Deinen jährlichen Tag für den Besuch Deiner Verwandtschaft schon gefunden. :):):):)

  • LC2412
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    • 5. März 2017 um 13:20
    • #4
    Zitat von linearray

    Wenn der Event nur 1x im Jahr ist? Denke Du hast dann Deinen jährlichen


    Tag für den Besuch Deiner Verwandtschaft schon gefunden. :):):):)

    ...falls die leiser sind.
    Im Verwandschaftsbereich gibt es ja auch durchaus Ältere, ich meine die,
    bei denen man immer zu leise redet. Weil eigentlich hören sie ja noch
    gut...

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 5. März 2017 um 13:56
    • #5

    Ey, so alt bin ich noch nicht und meine Verwandschaft ist im Wesentlichen frei von Hörschäden. Das darf gerne so bleiben :)

    Gestern, beim wohl "eigentlichen" Rennen, sind nochmal schlappe 3 dB L(C)peak draufgepackt worden. Bei einem Messabstand von etwa 28 m reden wir also über >150 dB peak am Auspuff.
    Wie bekommt man den Betrieb derartiger Anlagen genehmigt? Das würde mich echt mal interessieren!

    Messung:

    Zitat

    LAeqT=70.82 dB, LAIeq=76.30 dB


    LAE = 118.22 dB (SEL)


    LAFmin=33.63 dB, LAFmax=103.83 dB


    LASmin=32.71 dB, LASmax=97.92 dB


    LAImin=36.08 dB, LAImax=108.06 dB


    LCpk,max =125.15 dB

    Alles anzeigen


    clipboard01l8kxt.png

  • fabio hermann
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    • 5. März 2017 um 14:56
    • #6
    Zitat von F.A.Bi.A.N.

    Wie bekommt man den Betrieb derartiger Anlagen genehmigt?

    Im Straßenverkehr gar nicht, bei Rennveranstaltungen gibt es je nach Veranstaltungen, Stecke und Reglement Auflagen zur zulässigen Lautstärke oder eben nicht.

    Sieh es als Chance den Tag für den Besuch bei der Verwandschaft, einen Kurzurlaub oder einen Auftrag außerhalb der näheren Umgebung zu nutzen.

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • nasi
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    • 5. März 2017 um 16:25
    • #7

    Deutschland ist Autoland. Was interessieren da Grenzwerte, selbst wenn es sie gibt? Egal, ob Lautstärke, Höchstgeschwindigkeit, Schadstoffausstoss,... nicht einmal aktiver Betrug wird ernst genommen, wie man aktuell sehen kann.

    Prinzipiell genehmigt bekommst du doch aber alles, solange zuständige Bürgermeister, Landräte, Minister,... dahinter stehen und der Meinung sind, diese VA bringt was (Bekanntheit, Einnahmen, Tourismus,...). Selbst berechtigte Klagen werden dann von der Staatsanwaltschaft ganz schnell fallengelassen.

    Du kannst dich ja morgen mit einem Demonstrationsschild vor das Rathaus stellen und gegen diesen Auto"sport" demonstrieren. Das ist dein Recht. Zumindest solange du keine Trillerpfeife dabei nutzt, denn dafür brauchst du sicherlich eine Genehmigung während der Ruhezeiten ;)

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • ADMIN
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    • 5. März 2017 um 22:37
    • #8
    Zitat von F.A.Bi.A.N.

    Wie bekommt man den Betrieb derartiger Anlagen genehmigt? Das würde mich echt mal interessieren!

    Wenn das tatsächlich - wie Du vermutest - eine Fehlzündung war, dann wurde die ja nicht vorab genehmigt.

    Die neue Freizeitlärmrichtlinie lässt der Behörde recht hohe Entscheidungsfreiräume, da sind LAeqT=82.36 dB jetzt noch nicht "jenseits von gut und böse"

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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