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Firmenname

  • TechnoFan
  • 2. September 2003 um 17:00
  • TechnoFan
    Beiträge
    923
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    3
    • 2. September 2003 um 17:00
    • #1

    Hi Leute
    Ich bin gerade dabei ein eigene Gewerbe zu gründen, und die Frage, die mich am meisten aufhält, ist, wie mein Gewerbe heißen könnte. Drum wollte ich mal fragen, ob ihr mir hier ein paar beispiele nennen könnt, wie eure Firmen z.B. heißen, damit ich so nen Anhaltspunkt habe.
    So ein Name, wie "Rixen Veranstaltungstechnik" ist irgendwie altmodisch, aber mir fällt halt nichts ein. Danke für Anregungen...

    CU David

  • Throsten
    Beiträge
    832
    • 2. September 2003 um 18:36
    • #2

    Du weißt, dass du einen Firmennamen anmelden musst (kostet), falls du ihn alleinstehend verwenden willst. Sonst muss dein Name im Firmennamen auftauchen. Ich meine so hätte ich es kürzlich gelesen.

  • Wulfson
    Verifiziert
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    1
    • 2. September 2003 um 19:03
    • #3

    personengesellschaften immer den namen in die firmierung (gbr auch!) (z.b. `technofans´ speakercorner , wenn der inhaber technofan heißt))

    kapitalgesellschaften ( gmbh etc.) können ohne namen des geschäftsführers auftauchen (z.b. speakercorner)

  • TechnoFan
    Beiträge
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    • 2. September 2003 um 21:03
    • #4

    und wie ist es mit irgendwelchen abkürzungen.
    EIn Freund von mir macht es auch professionel und der heißt einfach dpvb veranstaltungstechnik (Daniel Peter von Büren)....
    Also seine inizialien...

  • oliver derks_
    Profi
    Beiträge
    596
    • 2. September 2003 um 21:31
    • #5

    Also unsere Bude heißt RODE-Veranstaltungstechnik


    RODE steht für ROgge & DErks. Gab keine Probleme beim eintrage der GbR.

    Gruß Oliver

  • Peter B.
    Beiträge
    177
    • 2. September 2003 um 22:18
    • #6

    Hi !

    Mir sagte man beim anmelden des Einzelunternehmens ich könne "das Kind" nennen wie ich möchte, nur bei relevanten Unterlagen müßte mein Name dann voll mit angegeben sein !

    Sprich:
    Firmenname
    Inhaber: ....

    Nur so am Rande, das ist mein Stand der Dinge, sollte das net stimmen dürft ihr mich gern berichtigen, aber die Info hab ich so von der Stadt.

    Gruß Peter

  • Wulfson
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 2. September 2003 um 22:54
    • #7

    abkürzungen sind offiziell nicht zulässig. meistens sind die ämter aber kulant. nur bei rechnungen und offiziellen schreiben muß der name der/des inhabers direkt bei dem firmennamen stehen. zumindest muß "auf einen blick" erkenntlich sein, wer inhaber ist.

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 3. September 2003 um 10:25
    • #8
    Zitat von "Wulfson"

    abkürzungen sind offiziell nicht zulässig. meistens sind die ämter aber kulant. nur bei rechnungen und offiziellen schreiben muß der name der/des inhabers direkt bei dem firmennamen stehen. zumindest muß "auf einen blick" erkenntlich sein, wer inhaber ist.

    Moin,

    so kenne ich das auch und anderes wurde mir von meinem Steuerberater auf Anfrage auch nicht gesagt. Bei mir sieht das dann auf Visitenkarte, Briefkopf oder Rechnung immer gleich aus.

    Beate Baake
    Diskothek-Kinderanimation-Veranstaltungservice
    Double Impact

    ...ja und dann die Adresse, der Firmenname ist natürlich farblich und nach Größe abgesetzt

    Ja, mein Boss ist eine (meine) Frau :D ... aber auch das hat Vorteile 8)

    Gruß Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • Kracky
    Profi
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    2
    Beiträge
    12.055
    • 3. September 2003 um 15:19
    • #9

    Fantasienamen müssen Eingetragen werden, d.h. Eintragung beim Amtsgericht verbunden mit Kosten! Abkürzungen sind gestattet aber nur mit Inhaber Angabe immer und überall.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • TechnoFan
    Beiträge
    923
    Marktplatz Einträge
    3
    • 3. September 2003 um 15:59
    • #10

    alles klar, dann wäre das ja soweit geklärt, könnt ihr mir denn nun ein paar beispiele bzw. vorschläge geben?

  • Kracky
    Profi
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    2
    Beiträge
    12.055
    • 3. September 2003 um 16:33
    • #11

    Siehe oben RODE oder bei uns z.B. ASR Computer & PA-Technik GbR= (A)ndré - (S)tefan - (R)uhnau

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Peter B.
    Beiträge
    177
    • 3. September 2003 um 16:35
    • #12

    Ich möchte Dir ja jetzt nicht zu Nahe treten, aber wenn es schon am Namen scheitert...
    Ich denke seinen Namen sollte man sich in aller Ruhe überlegen und man sollte ihn nicht an irgendwelche anderen anlehnen oder sonst irgendetwas in der Richtung. Lass Dir Zeit, aber sei SELBST kreativ !! :)

    Irgendwie hört sich das bei dir für mich an wie: Ich verleihe mein Partysystem und jetzt mache ich ne Firma auf.
    Sicher, es ist löblich, dass du das Ganze damit auf legale Art und Weise tun möchtest.

    Bedenke jedoch das es mit dem anmelden beim örtlichen Ordnungsamt/Gewerbeamt/o.ä. nicht getan ist.
    Krankenversicherung, Sozialversicherung, Finanzamt und und und...

    Das ist ein ganzer Stapel Papier - Das Hobby läßt sich leider (oder vielleicht Gott sei Dank?) in Deutschland nicht so einfach zum Beruf machen.

    Fühl Dich aber jetzt bitte nicht angegriffen, das sind einfach einige Stichwörter als Hinweis und nichts anderes !
    Sollte mein Eindruck mich täuschen und deine Situation ist eine völlig andere, dann meinen Beitrag einfach überlesen.

    Ansonsten einfach mal in Ruhe drüber nachdenken, das erspart ggf. ne Menge Arbeit & Ärger :wink:

    Gruß Peter

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