ultraschall: Hadder nich! Das Problem ist, daß nach 6 Monaten der Käufer verpflichtet ist, nachzuweisen, daß der Mangel durch einen Defekt hervorgerufen wurde, der bereits innerhalb von 6 Monaten ab Kauf der Ware oder vorhanden war! (Was natürlich völlig unmöglich ist). Ausserdem ist das keine Garantie (die wird vom Hersteller oder Händler freiwillig eingeräumt) sondern die gesetzliche Gewährleistungspflicht!
Letztendlich hat sich für den Verbraucher also garnix geändert; wichtiger ist, daß man bei einem vernünftigen Händler kauft, der im Zweifelsfall auch mal kulant ist.
Gruss
Moehre
@zum Thema: Was ist denn von diesen BST Digital Amps zu halten? Sind doch auch recht preiswert (und leicht !!)