Ganz kurz:
Jede Leitung eigene Prüfung mit eigenem Protokoll.
Plakette ist das Geld nicht wert, das sie kostet. Einzig gerichtsverwertbarer Beweis ist das Protokoll. Sollet tunlichst in zweifacher Ausfertigung, einmal auf der Baustelle und einmal im Büro vorliegen...
Es gab dazu schon einen Thread, in dem exakt diese Problematik durchgekaut wurde, muss mal kurz suchen...
...und da isser schon.
Ich meine jedoch, dass es auch noch weitere Threads zu dem Thema hier im Strombrett gibt.
Einfach mal nach BGVA3, VDE0701 VDE 0702 oder dgl. suchen...
Gruß aus Nürnberg
buzz