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Beiträge von buzz

  • Fragen zur BGV A3 Prüfung

    • buzz
    • 27. Dezember 2008 um 17:09

    So, da Tobias ja explizit die Erst- und Wiederholungsprüfung von Verlängerungsleitungen angesprochen hat, hier mal ein paar wenige ketzerische Fragen, die jeweils für Erst- und Wiederholungsprüfung zu beantworten sind.
    Diese Fragen richten sich nicht explizit nur an Tobias, sondern viel mehr an jeden, der sich als "befähigte Person zur Weiderholungsprüfung" nach VDE 0702 sieht!

    1. Welche Prüfschritte würdest Du an der Verlängerungleitung alle durchführen?

    2. Wo befindet sich das Typenschild an der Verlängerungsleitung und welche Daten stehen da drauf?

    3. Was gehört für Dich zur Sichtkontrolle an so einer Verlängerung?
    Stecker, Kupplung, Aussenmantel (Stichprobe oder ganze Länge), Leitungsqualität, Querschnitt, Aderisolierungsfarben, Aderanzahl, Zugentlastungen, Aderendhülsen (sowie deren korrekte Pressung), Anzugsdrehmoment der Kontaktschrauben oder noch etwas mehr oder gar viel weniger..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Fragen zur BGV A3 Prüfung

    • buzz
    • 25. Dezember 2008 um 19:05

    So, mal ein ausführliches Statement zum Thema Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten und zur Auswahl der prüfenden Person... (Achtung, länger, bitte um Rückfragen, falls einzelne Teile unverständlich sein sollten). Ich freue mich auf eine auführliche Diskussion, sofern hierzu Bedarf besteht!

    Jeder Unternehmer in Deutschland ist laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und konkretisierend laut Technischen Regeln zur Betriebssicherheit ( TRBS) dazu verpflichtet, Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel regelmässig auf sicheren Zustand hin zu überprüfen. Dies bezieht ich ausdrücklich nicht ausschliesslich auf elektrische Geräte, sondern auf alle Arbeitsmittel! Auf welche Weise das bei elektrischen Geräten zu geschehen hat, legt der Unternehmer (bzw. dessen verantwortliche Elektrofachkraft vEfk) nach einer Gefährdungsbeurteilung fest.

    Im Falle von Elektrogeräten ist vor Inverkehrbringung bzw.erster Nutzung z.B. eine Erstprüfung, später dann z.B. eine regelmässige Wiederholungsprüfung nach VDE 0702 durchzuführen. Nach jeder Änderung hat eine Prüfung nach VDE 0701 zu erfolgen.

    Die vEfk legt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sowohl Prüffristen, als auch Prüfschritte fest, welche durchzuführen sind. Diese Verantwortung kann imho auch nicht rechtssicher auf Laien oder (unerfahrene) Elektrofachkräfte (Efk) delegiert werden.


    Es gibt nun viele Wege, die vermeintlich alle nach Rom führen. Zunächst mal der einfachste Weg:

    Man beschäftigt einen Laien, dem man ein Prüfgerät mit eindeutiger Gut-/Schlechtanzeige in die Hand drückt. Da steht er nun, der Laie, in der Hand ein Prüfgerät, unter dem Arm den (die) Ordner mit den Gefährdungsbeurteilungen / Prüfvorschriften und vor Augen ein Haufen Arbeitsmittel, die geprüft werden sollen...

    Dieser Laie jagt nun ein Gerät nach dem Anderen durch den automatischen Prüfablauf und hofft, dass es möglichst wenige Geräte mit Ergebnis „schlecht“ gibt... Ob dabei alle wichtigen Schritte richtig durchgeführt werden, interessiert den Laien nicht, er ist schliesslich laie udn hat nur bedingte Erfahrung, was z.B. eine Sichtkontrolle so alles zu umfassen hat. Die Geräte, die durchfallen, werden dann von einer Efk in Stand gesetzt oder entsorgt. Formell könnte man meinen, dass diese Vorgehensweise ausreicht...

    Der Laie wird dabei aber auf schier unüberwindliche Hindernisse stossen, die Sonderbehandlungen erforden. Beispielsweise seien da Geräte genannt, die zwar SKI sind, aber keinen erreichbaren Messpunkt auf Schutzleiterpotential haben (z.B. Kaffeemaschinen mit beschichteter Warmhalteplatte) oder Geräte, die zwar SKII sind, aber über einen Schukostecker verfügen (Pumpen, Laptopnetzteile etc.), oder Geräte, die gar keinen Schuko- bzw. CEE-Stecker haben (Lastmulticores, Splitboxen etc) und schlieslich auch Geräte, die sich ohne Netzspannung gar nicht einschalten lassen (moderne Dimmer, Maschinen mit Unterspannungsauslöser etc.).
    Ob ein Laie beurteilen kann, wa zu einer Sichtprüfung gehört, setht dann noch auf einem ganz anderen Blatt...
    Letztendlich wird auf diese Weise ein Grossteil der Geräte falsch bzw. nicht vollumfänglich geprüft, was weder im Sinne der BetrSichV ist, noch einen Unternehmer zufriedenstellen kann. Die entstehenden Kosten wegen vermeintlich defekter Geräte, die nur auf Grund von "Nichtbesserwissen" als defekt deklariert werden, stehen dann nochmal auf einem anderen Blatt.

    Der etwas steinigere Weg:
    Die vEfk beauftragt eine Efk mit den Prüfungen und stattet den Prüfer mit mehr Hardware aus, als nur dem Gerät mit Gut-/ Schlechtanzeige. Hier ist dann das know how der Efk gefragt. Eine „Musterlösung“ gibt es für alle möglicherweise auftretenden Sonderfälle nicht.
    Es bleibt der vEfk überlassen, einen Prüfer ("befähigte Person") auszuwählen, der sich mit der Materie so intensiv auskennt, dass die Prüfungen mit einem verwertbaren Ergebnis abgeschlossen werden.

    Was heisst das nun für den einzelnen Prüfer..?
    Der Prüfer muss möglichst fit sein in Bezug auf aktuelle Normen und Vorschriften und über einen grossen aktuellen Erfahrungsschatz der Prüferei verfügen. Sind diese beiden Punkte nicht abgedeckt, werden die zentralen Punkte der Wiederholungsprüfung schlicht und ergreifend nicht erfüllt und die Prüfungen sind das Papier nicht wert, auf dem Sie (hoffentlich) dokumentiert wurden.

    In meinen Augen gibt es nur einen Weg, um wirklich ernstzunehmende Wiederholungsprüfungen durchführen zu könnnen:

    1. Richtige Auswahl des qualifizierten Prüfers („befähigte Person“) durch die vEfk / den Unternehmer.
    2. Richtige Auswahl der Prüfgeräte für den jeweiligen Prüfablauf.
    3. Schulung des Prüfers auf die entsprechenden Prüfgeräte.
    4. Schulung des Prüfers in Bezug auf relevante Normen und Vorschriften.

    Nach diesen ersten Schritten kann man davon ausgehen, dass die Prüfungen zu einem hohen Prozentsatz „richtig“ durchgeführt werden und im Fall des Falles eine rechtliche Sicherheit erreicht wird.

    Alle anderen Wege sind imho reines Wunschdenken, welches im Zweifelsfall hohe Kosten verursacht, jedoch keine rechtliche Absicherung erzielt.

    Ich persönlich mache jährlich tausende Prüfungen und stehe immer wieder vor dem Punkt, dass mir Geräte unter die Finger kommen, bei denen meine bisherige Erfahrung einfach überfordert ist. Da ist dann der Punkt, wo mein Fachwissen gefragt ist, um eine möglichst hohe Sicherheit zu erreichen. Dieses Fachwissen habe ich mir durch Bücher und Seminare, sowie durch den Austausch mit Fachkollegen angeeignet. Ich käme keinesfalls auf die Idee, in diesem Aufgabenbereich eine bis dato im Bereich Wiederholungsprüfungen „unbeleckte“ Efk zu beschäftigen. Das notwendige Normen- und Sachverständnis ist so vielschichtig, dass die korrekte Durchführung dieser Prüfungen ein absolutes Spezialthema ist. Weder in der Berufsausbildung, noch in der Meisterschule wurde dieses Thema auch nur annähernd erschöpfend behandelt.


    Das Thema „Erstprüfungen“ ist ungleich vielschichtiger. Es ist ein grosser Unterschied, ob man eine Erstprüfung z.B. an einem einfachen Gerät wie einer Schuko-Verlängerung durchführt, oder an einem komplexen Elektrogerät. Es gibt wesentlich mehr zu beachten, als die VDE 0701 alleine (die strenggenommen nur für die Prüfung nach Intsnadsetzung Gültigkeit hat, nicht jedoch für Erstprüfungen durch den Hersteller), man haftet als Hersteller für viel mehr, als nur für die augenscheinliche Sicherheit gegen elektrischen Schlag. Beispielsweise sei hier das Thema EMV genannt.
    Nur mal als Gedanke: Man gilt als Hersteller, sobald man einen Par-Scheinwerfer mit einem Schuko-Stecker versieht...

    Was heisst das alles nun für den durchschnittlichen veranstaltungstechnischen Betrieb..?

    1. Eine falsch durchgeführte Prüfung ist genausoviel wert, wie keine Prüfung!
    2. Bevor ich Geld in ein teures Prüfgerät investiere, muss ich mich fragen, ob ich einen Mitarbeiter habe, der fachlich geeignet ist, um damit richtig umzugehen.
    3. Eine Prüfung durch Laien mittels geeignetem Prüfgerät ist eine Gratwanderung. Ich hafte als Unternehmer bzw. vEfk dafür, dass der Laie alle Prüfungen richtig durchführt und bin verpflichtet, die Arbeit des Laien fachlich zu überwachen.
    4. Wenn ich mich auf der rechtlich sicheren Seite befinden möchte, führt kein Weg daran vorbei, einen Spezialisten zu konsultieren.

    Aus oben genannten Gründen wählen viele Unternehmer eine externe Fachkraft für die Wiederhoungsprüfungen. Doch bitte ich zu bedenken, dass der Unternehmer auch hier für den ausgewählten externen Prüfer eine gewisse Haftung übernimmt. Es reicht also nicht, den Dorfelektriker zu beauftragen, der vorher noch nie eine Wiederholungsprüfung gemacht hat. Auch hier muss eine sorgfältige Auswahl erfolgen, es gibt leider viel zu viele Elektriker, die einfach keine Erfahrung auf diesem Spezialgebiet haben.


    Um wieder auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen:

    Tobias, siehst Du Dich als „befähigte Person“ im Sinne der TRBS 1203/3?
    Ich empfehle Dir dringend, einschlägige Fachliteratur zu studieren. Hier seien mal folgende „Standardwerke“ genannt:
    - DIN VDE 0701 (aktuelle Fassung!)
    - DIN VDE 0702 (aktuelle Fassung)
    - BetrSichG
    - TRBS
    - VDE Schriftenreihe, Band 120 (Kapitel 9)
    - „Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte“ ISBN 978-3-341-01546-9

    Die beiden VDEs z.B. müssen in Eurem Betrieb sowieso vorhanden sein - wenn dem nicht so sein sollte: dringend beschaffen lassen!

    Im übrigen würde ich dir dringend dazu raten, eine / mehrere Schulung/en bei einem seriösen Träger zu besuchen, um das Thema „Wiederholungsprüfungen“ von unabhängigen Profis nahegebracht zu bekommen. Beispielsweise sei hier die Firma Mebedo http://www.mebedo.de genannt.

    Das Thema "Erstprüfungen" ist so komplex, dass es hier nicht ausführlich und allgemein behandelt werden kann. Soviel kann ich aber sagen: eine korrekte Erstprüfung kann in Anlehnung an die VDE 0701 erfolgen, wenngleich bei jedem zu prüfenden Produkt weitreichendere Vorschriften zum Tragen kommen können. Dies ist in jedem Einzelfall ausführlich zu prüfen und zu dokumentieren.


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    edit: Tippfehler & kleine Ergänzung

  • Fragen zur BGV A3 Prüfung

    • buzz
    • 24. Dezember 2008 um 23:52

    Ohne Dich entmutigen zu wollen: wenn Du hier von der Differenzstrommessung zum ersten Mal gehört hast, dann solltest Du keinesfalls eigenverantwortlich Geräte prüfen! Die Wiederholungsprüferei ist ein wirklich komplexes Thema, was erhebliches praktisches und theoretisches Wissen erfordert. Neben den einschlägigen VDEs auch z.B. BetrSichG.
    Sind Dir die Risiken und Probleme der Differenzstrommessung denn bekannt..?

    Und was das Thema Erstprüfung / Wiederholungsprüfung betrifft:

    Grob gesagt muss die Erstprüfung erfolgen, bevor das Gerät zum ersten Mal gewerblich genutzt wird. Und dann kommen erst die Wiederholungsprüfungen in regelmässigen Abständen.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • An die werten Kollegen, die morgen arbeiten *dürfen*...

    • buzz
    • 23. Dezember 2008 um 18:19

    *Brüll*

    Ja, ich denke, ich hab's morgen auch leicht und flockig...

    In diesem Sinne: fröhliche Festtage!

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Lampenrätsel - 1200MSR zündet, brennt aber nicht

    • buzz
    • 14. Dezember 2008 um 18:45

    Wackelkontakt, oxidierte Klemmverbindung, oxidierte Fassung, Aderbruch.
    Bei allen dieser Urschen kann der Zündfunken "durchbrechen", aber für einen geregelten Betrieb langt's dann eben nimmer...

    Gruß aus Nürnerg,

    buzz

  • Glühbirnenverbot ab 2010 ???

    • buzz
    • 9. Dezember 2008 um 11:40

    Grusliger Gedanke...

    Ich habe gerade mal mein Lager aufgefüllt, wenn mein derzeitiger Jahresverbauch an Allgebrauchslampen etwa gleich bleibt, dann reicht mein Vorrat auch noch für meine Erben...

    Alleine die Vorstellung, alle stinknormale Illu-Ketten auf Energiesparleuchtmittel umzurüsten, dreht mir den Magen schon deutlich um...

    Klar gibt es auch farbige EnergiesparLM, aber die Preisdifferenz ist doch beträchtlich, zumal es gerade in diesem Bereich deutlichen Materialschwund / Bruch gibt...


    OT: Die Lobbyisten der Leuchtmittelhersteller haben mit dieser Verordnung ja mal wieder ganze Arbeit geleistet. Alle bewährten, in der Herstellung und Entsorgung wenig umweltbelastenden Dinge werden auf kurz oder lang durch ein teureres (bzw. gewinnmaximierendes) Alternativprodukt ersetzt, dessen "Umweltfreundlichkeit", im Gegensatz zur Erlössteigerung bei den Herstellern, sehr fraglich ist...
    Die CO2-Hysterie treibt schon langsam irrsinnige Stilblüten und wir Idioten machen da kommentarlos mit...
    /OT


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Alle Jahre wieder .... Weihnachtsgeschenke für Frauen

    • buzz
    • 5. Dezember 2008 um 17:50

    @Schütti: Welches Budget steht denn zur Verfügung..?
    Es ist ein Unterschied, ob Du 5€, 50€, 500€ oder 5000€ ausgeben möchtest...

    Meine Frau bekommt heuer ein paar sehr schöne Platin-Ohrringe mit so etwa einem Halbkaräter pro Ring. Die fand sie auf einer Ausstellung toll und Geschmeide jedweder Art wird immer gerne unterm (nichtvorhandenen) Christbaum gesehen...

    Alternativ dazu würde ich auch zu "Zeit" tendieren. So ein Wellness-Wochenende ggf. kombiniert mit Sport das wird auch regelmässig gerne genommen. Oder die Städtereise (gerne mit Shopping, je nach Figur z.B. Mailand), Konzerttickets für ausverkaufte Tourneen des Lieblingskünstlers oder Musicals in einer anderen Stadt, verbunden mit einer Übernachtung im chicken Hotel - damit gewinnt man das Herz vieler Frauen...

    Und kommt mir nicht mit "Weihnachten ist das Fest der Liebe" und "Wir schenken uns heuer garnichts" und "Denkt doch an die armen Kinder in Afrika"...

    Insbesondere mit dem "Wir schenken uns heuer garnichts" kann man ganz böse auf die Schnauze fallen... :shock:


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Boden für Festinstalation

    • buzz
    • 3. Dezember 2008 um 19:55

    So wird da auch eher ein Schuh draus...
    "Normalen" Estrich zum Niveauausgleich und eine eingefärbte Kunstharzbeschichtung als Finish. Wobei ich dennoch der Meinung bin, das Tamaris doch besser einen Profi 'ranlassen sollte, auch Kunstharz ist nicht sooo einfach zu verarbeiten, dass es nacher ein homogenes Bild gibt.
    Es sei denn, der Anspruch an die Optik des fertigen Projekts ist ähnlich niedrig, wei seinerzeit bei den pinken Boxen... :D SCNR.

    Mein Fazit: Entweder Profi befragen (so teuer sind die zumeist nämlich gar nicht) und zum Kostensparen mithelfen oder eben wirklich selber machen mit entsprechendem Baumarkt-Material (Coelan ist z.B. widerwärtig bei der Verarbeitung und bestenfalls grenzwertig im optischen Ergbnis - aber wenn's schee macht...)
    Ich bitte jedoch davon abstand zu nehmen, uns nach getanem Sebstversuch die Ohren vollzujammern, dass das Ergebnis fürchterlich ist.

    Man verzeihe mir den polemischen Unterton, aber gut (bzw. bilig) gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht.

    P.S. wenn es tatsächlich ein Feuchteproblem gibt (z.B. aufsteigende Feuchte aus dem Erdreich), verbietet sich ein Bodenaufbau mit Kunstharzdeckschicht ohne vorherige Isolierung. Aber manche Fehler muss man auch selber machen um daraus zu lernen :wink:

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Wassertanks vor Frost schützen

    • buzz
    • 2. Dezember 2008 um 07:41

    Wo liegt denn der Unterschied zwischen 0° kaltem Wasser und Eis mit 0°C..? :D

    SCNR...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Boden für Festinstalation

    • buzz
    • 30. November 2008 um 18:02

    Wie wollt Ihr denn mit "normalem Estrich" eine 10mm starke Estrichschicht hinbekommen - ich meine so, dass es hält..?
    Selbstnivelierende Ausgleichsmasse in 50mm Stärke ist ja auch kein Brüller...
    Gerade wenn der Raum "leicht feucht" ist, wäre ich da mit Experimenten sehr vorsichtig, da kann man richtig viel Geld "in den Sand setzen"...

    Daher nochmal die Frage nach dem Budget. Um Wieviele m² geht es denn überhaupt..?

    Und zwischen "Estrich haben wir schon öfters verlegt" und einem Oberflächenfinish, welches als Sichtbodenbelag verbleiben kann und soll, liegen Welten! Habt Ihr denn einen Flügelglätter bzw. Jemanden, der so ein Gerät bedienen kann..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Boden für Festinstalation

    • buzz
    • 30. November 2008 um 16:19

    Um welche Schichtdicke geht es denn..?
    Wollt Ihr einen kompleten Estrich neu einbauen, oder eine (in Grenzen) selbstnivellierende Ausgleichsschicht auf einen vorhandenen Estrich aufbringen?
    Habt Ihr Infos über den Aufbau des vorhandenen Bodens? Hat der vorhandene Boden Berührung zum Erdreich? Gibt es Probleme mit Bodenfeuchtigkeit / aufsteigendem bzw. drückendem Wasser?

    Habt Ihr schonmal selbst Estrich verlegt? So einfach, wie es beim Profi aussieht, ist das nämlich nicht, einen glatten und ebenen Estrich zu verlegen, auch die selbstnielierenden Ausgleichsmassen brauchen etwas KnowHow bei der Verarbeitung. Einfach hinschütten und warten ergibt alles mögliche, aber definitv keinen glatten und ebenen Boden...

    Auf den blanken Estrich / Beton (Portlandzementgebundene Estrichsysteme) muss in jedem Fall noch eine vergütete Deckschicht aufgebracht werden, anonsten reibt sich die Oberfläche immer weiter ab und man hat viel sehr feinen Staub überall in der Luft (und natürlich in den Geräten).

    Von einer einfachen Beschichtung mit Fussbodenfarbe rate ich ab - das Zeuch löst sich in der Regel sehr leicht, sofern nicht vorher richtig vorbereitet (z.B. kugelgestrahlt) wurde.

    Wende Dich einfach an einen Estrichleger Deines Vertrauen (gelbeSeiten) und lass Dir mal erklären, was in Frage kommt.

    Es gibt natürlich auch kunstharzgebundene Estrich-Verbundsysteme, ob sowas bei Euch in Frage kommt, entscheidet u.A. das Budget.

    Letztlich kann ich nur dazu raten, einen örtlichen Profi ins Boot zu holen, ansonsten versenkt Ihr unnötig viel Geld in Material, was später nicht funktioniert.

    Hier mal ein Link zu einem Hersteller für wirklich hochwertige Estrichkomponenten, dort gibt es auch ein paar Basisinfos zum Thema...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Wassertanks vor Frost schützen

    • buzz
    • 25. November 2008 um 18:32

    Einfach ein paar Meter selbstregelndes Heizband 'rumwickeln, etwas Isolierung und gut isses...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Neuer OnlineShop für Casebau Online

    • buzz
    • 27. Oktober 2008 um 17:52

    hell&dunkel: Nö, benutze 17"tft ...Gibt es noch Leute mit 15"ern..? Ich habe nebenan schon den neuen 24"er, aber noch nicht dazugekommen, auszupacken...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Edit: Ja, edzerdla bassds...

  • Neuer OnlineShop für Casebau Online

    • buzz
    • 27. Oktober 2008 um 17:07

    Windows XP Pro
    Version 5.1.2600 SP3
    IE 7.0

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Neuer OnlineShop für Casebau Online

    • buzz
    • 27. Oktober 2008 um 16:06

    Die Website lässt sich bei mir auf'm Rechner nicht seitlich scrollen, d.h. ich habe zwar alles am rechten Rand, aber die Naviagtionsleiste links wird nur in Fragmenten Angezeigt. Quais rechtsbündig angeordnet und Scrollbalken unten fehlt (jedenfalls bei mir)...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Messprotokoll VDE 702

    • buzz
    • 27. Oktober 2008 um 11:30
    Zitat von "mringhoff"


    Im Schadensfall können wir genauso die regelmässige Prüfungen gem. BGV A3 nachweisen und ein Protokoll vorlegen, das bestätigt, daß alle gemessenen Kabel dieser Gruppe in Ordnung gewesen sind.

    Und genau daran habe ich (und die mir bekannten Sachverständigen bzw. Gutachter, ebenso wie eine Reihe von Fachautoren und VDE-Gremienmitglieder) in der praktizierten Art und Weise massive Zweifel!
    Deine "Dokumentation" beweist maximal, dass Ihr Irgendwelche Leitungen geprüft habt, aber keinesfalls, dass Ihr wisst, welche Leitungen genau geprüft wurden udn welche Ergebnisse bei den Prüfungen herausgekommen sind. Wie sorgt Ihr dafür, dass nicht versehentlich (z.B. nach einer kurzen Arbeitspause) eine Plakette auf eine nicht zu ende geprüfte Leitung geklebt wurde? Wie sorgt Ihr dafür, dass nicht einfach eine mangelhafte Leitung doch mit der Plakette versehen wird, weil der Prüfer der Meinung war "das passt schon"..?

    Wenn Ihr dieses unternehmerische Risiko eingehen wollt - es ist Eure Entscheidung!
    Die Lehrmeinung (die im Fall der Fälle vor Gericht Gehör finden wird) ist eine Abweichende.
    Wie der Richter dann entscheiden wird, kommt unter Anderem auf die Fähigkeit des Euch vertretenden Anwalts an - allzuviel Hoffnung hätte ich persönlich allerdings nicht, da mit einem blauen Auge herauszukommen...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Messprotokoll VDE 702

    • buzz
    • 26. Oktober 2008 um 16:12

    @Basfan: Ich sehe das ähnlich...

    @All: Wer sich als Verantwortlicher eines Unternehmens in Deutschland wirklich und ausführlich mit dem Thema Arbeitschutz und Sicherheit auseinandersetzt, wird schnell feststellen, dass es nicht reicht, eine einzelne Vorschrift herauszupicken, nach Gutdünken zu interpretieren und sich stur an selbige Vorschrift zu halten. So ist die BGV A3 ja nur eine unter vielen Richtlinien, die zu erfüllen sind.
    Bevor man sich also "blind" auf diese einzelne Richtlinie stürzt, sollte man sich einen umfassenden Überblick verschaffen, was es im Bereich Sicherheit so alles an zutreffenden Regelwerken gibt.

    Allen voran empfehle ich dringend das Studium der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
    Diese BetrSichV ist seit 2002 geltendes deutsches Recht und umfasst die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.
    Hier gibt es ein nettes Merkblatt zur BetrSichV.

    Zum Thema, ob überhaupt eine Dokumentation gemacht werden muss, möge sich der geneigte Leser bitte mal folgenden Auszug verinnerlichen:

    Zitat von "BetrSichV:§11"

    Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung.

    Werden Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung, die § 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, außerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen.

    Wenn man also nach reiflicher (schriftlicher) Abwägung aller Punkte eigenverantwortlich zu der Erkenntnis kommt, die Prüfplakette als geeignete Dokumentation anzusehen, dürfen logischerweise Arbeitsmittel (z.B. Schukoverlängerung) ohne oder mit nicht mehr leserlicher Plakette nicht zum Einsatz kommen, bevor eine neuerliche Prüfung mit Dokumentation derselben (Plakette) durchgeführt wurde.

    Hier gibt es den Text der BetrSichV komplett einzusehen.
    Wer nach dem Studium dieser Verordnung noch spezifische Fragen hat, der darf sich gerne melden...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Bachkippe

    • buzz
    • 26. Oktober 2008 um 15:11

    *Ichhabdageradeeineleckertischkanteindieichreibeiss!*

    Rofl!!!

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Messprotokoll VDE 702

    • buzz
    • 25. Oktober 2008 um 16:42

    Jetzt meine ich zu verstehen, worauf Du mit "Sammelprotokoll" hinauswillst...

    Du musst im Betrieb organisieren, dass alle elektrischen Geräte innerhalb festgelegter Fristen geprüft werden. Das steht so in der BGV A3.
    Frage: Wie kannst Du gerichtsfest beweisen, dass Du dieser Pflicht nachgekommen bist?
    Mit einem Blatt, auf dem steht:
    "Wir haben am 01.03.2008 50 Schukoleitungen geprüft, dabei wurden keine Mängel festgestellt."..?
    Und dann noch ein Blatt, auf dem steht
    "Wir haben am 01.04.2008 50 andere Schukoleitungen geprüft, als am 01.03.2008 und haben dabei keine Mängel festgestellt."..?

    Ich denke nicht, dass ein Richter zu Deinen Gunsten entscheiden wird, wenn Du nicht etwas mehr zu bieten hast...

    Natürlich kann man eine Liste anfertigen, auf der für jede Leitung die gemessenen Werte dokumentiert werden und so auf einem DN-A4 Blatt z.B. 20 Messungen dokumentiert sind.

    Wenn aus dem Protokoll hervorgeht, welche Leitungen wann geprüft wurden, dann ist es o.k.

    Ich z.B. habe den Secutest von GMC und die zugehörige Software PS3. Hier wird für jeden Prüflin automatisch ein Kartikartenset erstellt, welches bis zum Exczess detailiert ausgefüllt werden kann. Das sind dann ausgedruckt ca. fünf Seiten pro Prüfling.

    Zumeist bekomt der Kunde davon eine Kurzfassung in Tabellenform, auf der die GeräteID, die wichtigsten Meswerte, Prüfungsdatum sowie der Name des Prüfers ausgegeben wird. Dieses Blatt wird dann auch vom Prüfer und mir unterschrieben.
    Für den Fall, dass die BG damit icht einverstanden ist, bekommt der Kunde die kompletten Datensätze noch zusätzlich als CD (oder auf Wunsch auf Papier).

    Somit habe ich zwar für jeden Prüfling ein eigenes Protokoll, jedoch vereinfacht die Listendarstellung die Aufbewahrung deutlich.

    Wenn Du nur zur internen Information wissen möchtest, ob alle Deine Leitungen und Geräte in Ordnung sind, dann reicht es, die Dinger unnummeriert zu prüfen und gut ist's.
    Wenn Du jedoch gegenüber der BG rechtssicher sein willst, muss jeder Prüfling (von dessen Sorte mehrere in Deinem Bestand sind oder sein werden) eine eigene, unverwechselbare Nummer haben, die den jeweiligen Prüfergebnissen zugeordnet werden kann.

    Wenn also ein berufsgenossenschaftlich versicherter Nutzer Deiner Geräte durch einen (nicht selbstverursachten) Defekt am Gerät zu Schaden kommt, wirst Du in die Pflicht genommen, nachzuweisen, wann genau dieses Gerät zuletzt nach BGV A3 geprüft worden ist, und welche Messwerte dabei festgestellt wurden.
    Wenn Du deine Prüfungen also nicht exakt zuordenbar dokumentiert hast, wird die Luft recht dünn, d.h. die BG geht dann davon aus, dass Du keine Prüfung durchgeführt hast.

    Fazit: Sammelprüflisten sind in Ordnung, sofern die einzelnen Prüfergebnisse den Prüflingen eindeutig zugeordnet werden können.

    Wer führt denn bei Euch die Prüfungen durch..?
    Eigentlich sollte die verantwortliche Elektrofachkraft des Betriebs wissen, was wie zu prüfen und zu dokumentieren ist...

    Unabhängig davon werde ich mal meine schlauen Bücher bemühen, um die angefragte Durchführungsanweisung zu finden.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Messprotokoll VDE 702

    • buzz
    • 25. Oktober 2008 um 07:35

    Stefan Graeske: Prüfplakette und Identitätsträger ist bei dir das gleiche..?
    Hmmm, ich inventarisiere immer separat,d.h. jedes Betriebsmittel bekommt ene eindeutige Nummer (möglichst dauerhaft angebracht) und wenn es der Kunde wünscht auch noch eine zusätzliche Prüfplakette.


    mringhoff:
    Die Anzahl spielt doch gar keine Rolle. Wenn ich schon alle Leitungen in die Hand nehme und prüfe, dann kann ich die Ergebnisse doch auch gleich mit abspeichern und auf einer CD sichern. Der Mehraufwand für die Archivierung ist imho nicht so extrem. Einmalig steht die Inventarisierung an, das war es aber auch mit dem Aufwand.

    Anders herum betrachtet: Wenn Du nicht für jedes Betriebsmittel ein Protokoll sicherst, kannst Du die ganze Prüferei auch gleich sein lassen. Eine Plakette alleine wird defnitiv nicht als Beweis einer bestandenen Prüfung anerkannt - nirgendwo!

    Sammelpostenbildung mag im Buchhalterischen Bereich funktionieren, aber bei Wiederholungsprüfungen eben nicht. Oder prüfst du jede Leitung sofort nach, wenn sich die Prüfplakette gelöst hat, nur um sicher zu gehen..? Das mact doch kein Mensch. Bei dauerhaft markierten Leitungen und Protokoll in der Hinterhand ist es ein Leichtes zu sehen, wann zuletzt geprüft wurde.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  2. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  3. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  4. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  5. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  6. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  7. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  8. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  9. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  10. DSP Preset für The Box Pro TP218 MKIII

    dxnny074
    18. September 2026 um 15:16
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