Du musst für dein Unternehmen eine Gefährdungsanalyse durchführen. Ob du dies selbst machst oder durch eine externe Kraft durchführen lässt ist dir überlassen.
Auf jeden Fall bist du dazu gesetzlich verpflichtet.
Danach hast du für alle auftretenden Gefährdungen entsprechende Verhaltensmaßnahmen abzuleiten. Darüber hast du alle deine Mitarbeiter zu unterweisen. Dies ist zu dokumentieren. Diese Unterweisungen müssen jährlich wiederholt werden.
Mit der neuen, ab 01.06.2015 geltenden, Betriebssicherheitsverordnung wird es noch viel spannender. Dann erweitert sich diese Unterweisung auf alle einzusetzenden Geräte. In dieser neuen Verordnung taucht jetzt auch der Begriff "Straftat" auf, damit wird es dann ganz spannend.