Das wird dir wohl selten gelingen mit synchronem hochkurbeln. Aber wofür eigentlich. Das Material wird ja nur geliftet! Die Genies musst du ja danach eh wieder wegnehmen. Wär mir nämlich neu, das die C1 haben. Korrigier mich, wenn ich mich irre.
Beiträge von Bully
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Zu dieser Diskussion muss ich auch mal was beitragen:
1. Die Baugrößen sind in den Versammlungstättenverordnungen der einzelnen Länder verankert. Hier in Niedersachsen heißt das: bis zu einer überbauten Fläche von 72 m² und einer maximalen Höhe von 5 m (höchste Stelle des Giebels, nicht der Tower) wird kein Baubuch benötigt. Andere Länder andere Sitten.
2. Die Verbindung von Bühnenboden zur Trusskonstruktion ist nicht verboten. Sonst wären die Bühnen von Contac und Ultralite nicht zugelassen. Diese benutzen die Bühnenfläche als Auflast und brauchen dementsprechend weniger Ballast durch Wassertanks oder Erdnägel.
3. Trotzdem versteht es sich von selbst, das natürlich Baurecht für alle Arten fliegender (bei Sturm manchmal wörtlich sogar richtig) Bauten angewendet wird. Aber das ist wie gesagt von BL zu BL verschieden. Ich hab in Niedersachsen schon Bühnen mit einer Schieflage von 5° gesehen und die Jungs vom Ordnungsamt standen da und haben nichts gesagt.
Zum Thema Statik: Jeder gute Hersteller von Traversen hat inzwischen für die verschiedensten Aufbauten Statik und Standsicherheitsnachweise, so das man diese nicht in Einzelverfahren erstellen lassen muss. Baubücher haben hier aber immer noch den Preisfaktor 3-5 !!!
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Veranstaltungshallenbetreiber, die einem erzählen, das der einzige, der die Motorzüge bedienen darf der Bühnenmeister ist und der so besoffen zur Arbeit erscheint, das er sich am Steuerpult festklammern muss, um nicht zusammen zu sacken.