Zitat von "wora"Alles anzeigenSomit gilt das Arbeitszeitgesetz erst mal nicht für Freelancer, es sei denn
a) es sind "Scheinselbständige" und somit Arbeitnehmer
b) es passiert ein Arbeitsunfall. Dann wird mit dem Verweis auf das ArbZG schnell grobe Fahrlässigkeit unterstellt.
...zu b) hätte ich mal eine anmerkung:
da wir ja alle wissen, das in unserem beruf die gesetzlichen arbeitszeiten (zumindest an einem stück) regelmäßig deutlich überschritten werden und auch die überwiegende anzahl der arbeiter sogenannte freelancer sind, können also alle die mal nen unfall hatten "von glück reden" das ihre versicherung bezahlt hat?darf man das so verstehen?
wenn das der fall sein sollte muss sich da aber schnellstmöglich was an den vorschriften ändern, das wäre ja ne unhaltbare situation.
oder sie haben einfach fälschlicherweise NICHT die realen arbeitszeiten angegeben, sondern waren eben genau in ihrer 9. stunde...
getec