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  2. else

Beiträge von else

  • Kompakte

    • else
    • 6. April 2013 um 17:34

    ich hab mir jetzt die verlinkten teile nochmal angesehen. die 4kw sind ja peakleistung. :D wie kann man da von einem 4kw system sprechen? is ja wie bei ebay. man lernt nie aus...

    und noch was Dimension

    ich hab mir mal gerade eben die mühe gemacht deinen nicknamen hier unter suchen zu bedienen. das hat schon eine ganz gehörige dimension - deine werbung hier. ich meine auf deiner internetseite steht ja nicht mal welche gesellschaftsform euer "verein" hat, zu den treibern findet man auch nichts und die blumige verschleierung in den leistungsangaben, geschenkt- aber hier so unverblümt ohne den kleinsten hinweis auf webetour zu gehen.... ist nicht die feine art. die leute sollten zumindest wissen welche interessen dahinter stehen da einige doch eine unvoreingenommene wenn nicht neutrale beratung vermuten. unter anderem dazu gibt es signaturen.

    ick bin dann mal weg.

  • Kompakte

    • else
    • 6. April 2013 um 17:05

    verlangen kann sie viel... nur mit dem bekommen wird das hapern! na mir solls egal sein. schönen sonntag noch. :D

  • Kompakte

    • else
    • 6. April 2013 um 13:30

    Dimension - Nette Werbung. Und wat soll sonen Dingens kosten?

    @all
    Falls ich den "Fred" richtig verstanden hab, gehts hier um Hochzeiten bis max 120 pax? Meist tanzen davon zu Stoßzeiten max. die Hälfte, andere wollen sich nett unterhalten. Wie da einige mit 4kw-Teilen aufwarten können ist mir echt ein Rätsel. Ich hab in diesem Fred jetzt Vorschläge gelesen von subs mit Einzelpreis um die 3.000 Euro und je Top noch mal so um die 2.500,-
    Da muss man schon einige Hochzeiten beschallen um wenigstens die Anschaffung halbwegs wieder raus zu bekommen. Von Gewinn mag ich da gar nicht reden. Teures Hobby könnte das werden.

    Von den im Themenstart vorgeschlagenen Systemen kenn ich das von KME. Das ist sehr gut!

    (und nein - KME vertreibe ich leider nicht)

  • 4x B&C 15PZB100 - Gehäuseempfehlung/Erfahrungen

    • else
    • 4. April 2013 um 16:40

    schau mal hier:

    http://www.teamaudio.fr/en/b-c-sub15.html

    http://www.teamaudio.fr/en/b-c-sub215.html

    else

  • Digipro Ampmodule

    • else
    • 2. April 2013 um 14:13

    um mal zur ausgangsfrage zurück zu kommen. digipro werden genauso wie powersoftmodule nicht als modul an endkunden verkauft. (soweit mir bekannt)
    die module gibts nur als ersatzteil und/oder für hersteller in mindestens kleinserie. die händler sind angehalten die module nicht zu bewerben und auch nur - siehe oben - zu verkaufen. nicht immer halten sich alle daran. wie man digipros mit hypex "kontern" kann... bleibt mir ein rätsel.

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 31. März 2013 um 16:39

    danke... man lernt nie aus.

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 31. März 2013 um 09:49

    zitat: " Bei Verlusten wird auch kein IHK Beitrag erhoben..."

    halte ich für ein Gerücht

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 31. März 2013 um 00:26

    ne 20.000 euro schwelle ist mir unbekannt...

  • Prolight + Sound Mittags-Forenstammtisch Halle 8 A 51

    • else
    • 30. März 2013 um 18:46

    ich bin nur am mittwoch da. zeitlich könnte es eng werden da ich den ersten termin um 10.00 uhr hab und der ausdauernd sein könnte... na mal sehen. hab mirs auf alle fälle mal eingetragen.

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 30. März 2013 um 18:40

    na ja, das eine ist ein muss, das andere ein kann...

    aber helldunkel, ick hab das mal geändert - aus sicherheitsgründen. dank für den hinweis

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 30. März 2013 um 13:33

    weil wir gerade bei gesetzlichen anforderungn sind...
    auf deiner i-seite mrspeaker erkennt man im impressum schwerlich die gesellschaftsform deiner firma. dat solltest du ma ändern... nur so als tip

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 30. März 2013 um 12:58
    Zitat von "MarioEberle"

    könntest du es mir bitte nochmal erklären?

    der amtliche vordruck EÜR wird höchstwahrscheinlich eh von dir gefordert werden, gibt da auch schon neuere gerichtsentscheidungen, und zweitens bedeutet "formlos" in diesem fall nichts anderes als die selben angaben auf einem blatt papier. faktisch musst du ja iregend eine form der gewinnermittlung machen. dies ist in deinem fall die vereinfachte gewinnermittlung, einnahme-überschuß-rechnung. (mit anlage bzw. afa)

    das ist keine hexerei. bei der afa gibt es wieder einmal verschiedene möglichkeiten. (da ändert sich mal immer wieder die gesetzeslage) die einfachste variante ist die lineare abschreibung über einen definierten zeitraum. faktisch buchst du bei der anschaffung eines gerätes - je nach kosten (ich gehe jetzt mal von höheren kosten als 150,- bzw. 410,- und auch höher als 1.000,- euro aus) in betriebliche anlagen. das mindert erst einmal nicht deinen gewinn. am jahresende buchst du dann je nach abschreibungsdauer den entsprechenden teil in die afa. das mindert dann deinen gewinn. beim sammelposten - also geräte über 150,- euro (410,-) aber auch nicht über 1.000 euro buchst du der einfachheit halber direkt in sammelposten. dieser sammelposten wird am jahresende unabhängig von wirklichem verschleiß, veräußerung oder verlust der geräte - zu 20% abgeschrieben.

    eine EÜR ist:

    einnahmen
    - ausgaben
    - abschreibungen (sammelposten und/oder normale afa)
    =überschuß (positiv oder negativ) rechtlich = gewinn

    edit. buchen bedeutet in deinem fall notieren (dazu musst du nicht kontieren da du wenn als kleingewerbe gemeldet nicht buchführungspflichtig bist - irgendwie aber natürlich "kaufmännisch" eine gewinnermittlung machen musst. - faktisch doch buchst

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 30. März 2013 um 12:10
    Zitat von "MarioEberle"

    Ja, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet.
    Da ich unter 17.500 EUR Umsatz befinde, muss ich keine UST Ausweisen.

    Wir reden hier von ca. 1000 EUR Einnahmen und 8000 EUR Ausgaben.
    Das Gewerbe ist noch im Aufbau, aus diesem Grund wurden auch in diesem Jahr viele Investitionen getätigt.

    Nächstes Jahr soll das ganze natürlich anders ausschauen, sodass ich auch einen Gewinn ausweisen kann.
    => Nein, Kammerbeträge zahle ich nicht.

    Mit einer formlosen Übersicht sollte das Finanzamt doch zufrieden sein?
    Rechnungen habe ich selbstverständlich alle aufgehoben und die Einnahmen / Ausgaben wurden auch immer vollständig dokumentiert.

    da du nicht bilanzpflichtig bist musst du dir auch keine noch so billligen buchhaltungsprogramme anschaffen, die dich eh überfordern würden da du dann halbwegs kontieren können musst. das dir schon von anderer seite vorgeschlagene kostenlose easy cash & tax reicht da vollkommen aus. dat mit der formlosen EÜR haste scheinbar noch immer nicht verstanden, was mich allerdings bedenklich stimmt. der einwurf mit den kammerbeiträgen unterstützt diesen eindruck noch. warte ma ab. :D

    ich klink mich hier jetzt aus... reicht denke ich

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 30. März 2013 um 00:12

    auch zwangsweise kammerbeiträge sind kammerbeiträge...

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 29. März 2013 um 21:33
    Zitat von "MarioEberle"

    Siehe Quelle von DJ JAJA:


    Da ich unter diesem Betrag bin, brauche ich scheinbar nur einen Übersicht zu erstellen, die mir alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres auflisten? Ist das so korrekt?
    D.h. die Anlage von Elster brauche ich nicht auszufüllen?

    bist du als kleinunternehmer gemeldet? ich gehe mal davon aus. obiges sagt vieles und nichts. über solche allgemeinheiten setzt sich die finanzverwaltung in verschiedenen bundesländern hinweg. faktisch kommt es auf die nase an.

    bei deinem wissensstand empfehle ich dir mal ein existenzgründerseminar - kammerbeiträge wirste ja zahlen, ist also preiswert.

    ansonsten, die formlose übersicht die da oben angesprochen ist, ist auch eine EÜR - eben nur nicht auf amtlichen vordruck.

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 29. März 2013 um 21:02

    sorry

    aber ich bin der meinung, wer als selbständiger nicht in der lage ist, nach einer entsprechenden kurzen einarbeitung, eine EÜR nebst Anlageverzeichnis zu erstellen, sollte seine selbständigkeit nochmals überdenken. das ist jetzt ganz neutral und ohne wertung. der beitragsstarter informiert sich ja gerade und wird auch mit hilfe des internet und/oder fachartikel zur wirklich einfachen lösung kommen.

  • Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

    • else
    • 29. März 2013 um 19:37

    Eine Einnahmeüberschußrechnung benötigt keine steuerberatende Hilfe.
    Zur Abschreibung gibt es als Hilfe so genannte AfA-Tabellen. Wenn du allerdings glaubhaft machen kannst das deine PA nicht 9 Jahre sondern nur 6 Jahre durchhält, kannste auch schneller abschreiben. Anschaffunngen bei denen einzelnde Geräte keine nur zusammen betreibbare Einheit bilden und Netto max. 150 Euro kosten, kannst du im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben. Für diese Geräte musst du (wenn sie über 150,- Euro kosten) ein Anlageverzeichnis führen. Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungswert sind zu notieren. In Sammelposten werden alle Geräte eingetragen die zwischen 150,- Euro und 1.000,- Euro kosten. Dieser Sammelposten wird über 5 Jahre abgeschrieben. Alls über 1.000 Euro ist nach AfA-Tabelle oder nachweisbarer früherer Abnutzung abzuschreiben. PA bspw. 9 Jahre, Audiogeräte 6 Jahre usw.

    Wenn das ein Hobby ist, wird das Finanzamt dies nach ein paar Jahren genauso sehen und dir eiunen Strich durch die Rechnung machen. Eventuell die Einkommensteuer mindernde Abschreibungen könnten dir dann auf die Füße fallen. Ein Gewerbe setzt Gewinnerziehlungsabsicht voraus.

    Seit 2010 gibt es auch wieder ein anderes Abschreibungsmodell mit einer Zwischenstufe von 410,- Euro, aber das führt jetzt zu weit.

    keine Rechtsberatung

  • Ersatzspeaker für HK PR 112 M

    • else
    • 13. März 2013 um 20:16

    gibts direkt bei HK für wenig Geld. Ansonsten überall wo es Eminence Speaker gibt!

  • Firmengründung

    • else
    • 16. Januar 2013 um 17:01

    Mechwerkandi

    wenn das ganze hier kindergartenniveau haben soll...

    ich jedenfalls tituliere keinen meiner besucher tante oder onkel... schon gar nicht im geschäft.

    aber hier scheint ja vieles anders zu sein.

  • Firmengründung

    • else
    • 16. Januar 2013 um 15:16

    jetzt hab ich mal google bemüht und das hier gefunden:

    http://www.gruenderlexikon.de/magazin/existe…hes-unternehmen

    es muss also noch das vormundschaftsgericht zustimmen. dann ist es wohl so wie ich es vorher beschrieben hab.

    ist wohl auch nicht so selten wie man denkt. na dann mal viel spass

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