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??? Ihr gebt Banken Kredit? (Ich denke mal, das Wort "wir" ist hier zuviel)
Banken geben GmbHs natürlich auch Kredit, warum denn nicht? Eine Bürgschaft des GF für die Verbindlichkeiten der GmbH und schon ist dieser in der Haftung.
Nur, wenn der GF nichts hergibt und die GmbH auch schlecht darsteht, dann haperts an der allgemeinen Kreditwürdigkeit und nicht an Haftungsfragen.
Das "wir" war überflüssig, sorry für den kleinen Fehler ![]()
Natürlich gibt dir eine Bank auch einen Kredit als GmbH, wenn die GF persönlich haften, aber sie tut das nicht gerne!
Vor allem weil das mit der Bürgschaft nicht immer so einfach ist, wie Du dir das Denkst.
Was passiert, wenn Der GF ausscheidet? Dann gibts wieder Papierkrieg! Was passiert im Todesfall? Etcpp.
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Mich wundert Eure Konstellation GbR und GmbH etwas. Wie gesagt, den Banken ist das egal, solange sie Euch in die persönlichen Haftung nehmen können (bei der GmbH halt durch eine Bürgschaft). Hinzu kommt, daß Ihr ja dann für zwei Gesellschaften Buchhaltung und Bilanz erstellen müsst. Und wie ist das mit dem Vermögen? Die Bank gibt eurer GbR Kredit (für Anschaffungen), aber das Equipment wird von der GmbH vermietet? Gibts dann eine Untervermietung GbR an GmbH? Also so etwas wie eine Betriebsgellschaft und eine Besitzgesellschaft. Lohnt sich der ganze Aufwand oder habe ich das nur falsch verstanden?
Das mit der GbR ist wie folgt.
Die GbR wird als Tochtergesellschaft der GmbH im Handelsregister eingetragen, Gesellschafter sind die haftenden Personen aus der GmbH.
So praktizieren das hier einige VA-tech Firmen.
Das gleiche kannst Du aber - auf wie ich zugeben muss etwas schönerem Wege - erreichen, in dem Du aus Deiner GmbH eine GmbH & Co. KG, also eine Kommanditgesellschaft machst, dann haftet der Komplementär. Allerdings kann der Komplementär auch wieder eine juristische Peron sein...erinnert mich irgendwie an das Buch "Der Flowtex Skandal"...da werden nette wirtschaftliche und unternehmerische Verstrickungen aufgezeigt. (Was jetzt nicht heißen soll, dass ich diese befürworte! Meiner Meinung nach sollte ein Unternehmen so klar und einfach wie möglich strukturiert sein...)
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Und was konkret vestehst Du als "Sicherheit", die die GmbH in die ganze Sache bringt? Welche Haftungskonstellation meinst Du denn genau?
Wie gesagt: Bei grober Fahrlässikeit (und Vorsatz, aber den unterstellt man ja jetzt niemandem), bist Du als GF genauso in der Haftung. Und die Anwälte der großen Versicherungen bzw. die Staatsanwälte sind sehr findig im Argumentieren, wenn es um viel Geld geht. Da kann sich schon mal eine vermeintlich leichte Fahrlässigkeit in eine grobe wandeln...
Ich weiss, da hast Du Recht. Aber bei "wirtschaftlichem Totalschaden" haftet die GmbH nur mit ihrem eigenen Kapital, wenn das "out of stock" ist, dann wars das.
Zivilrechtliche Klagen gegen die Geschäftsführer werden dann natürlich von Versicherungen und / oder Geschädigten angestrebt, verlaufen aber in den meisten Fällen im Sand.
Die Grundlage der zivilrechtlichen Klage ist meistens eine "Unterstellung", dass die Geschäftsführer ihr - mir fällt das juristische Wort dazu nicht ein - Unternehmen nicht <gescheit> geführt haben. D.h. es läuft darauf hinaus, dass man den Geschäftsführern "Unfähigkeit" unterstellt...in den meisten Fällen leider nur schwer nachweisbar.
Aber im Regelfall hat man eine gute BHV, einen guten Anwalt und einen guten Steuerberater. Wenn man dann noch sauber arbeitet und gute Leute in der Firma hat, die ebenfalls gute Arbeit abliefern, dann sollten derartige Eventualitäten erst gar nicht aufkommen!
Grüße
Christoph