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  2. Everell

Beiträge von Everell

  • Synq Audio DIGIT

    • Everell
    • 21. September 2008 um 01:13
    Zitat von "Carsten Schmitt"

    @ Everell

    Kannst Du feststellen in welcher Richtung die eingebauten Lüfter saugen bzw. blasen? Back to front - oder - front to back. Wie laut sind die Lüftergeräusche im Vergleich zu anderen gängigen Endstufen? Hast Du die Endstufe in den Protect-Modus bringen können? Schaltet die Endstufe danach wieder in den normalen Wiedergabe-Betrieb oder muß man aus- und wieder einschalten. Oder ist der Clip-Limiter so ausgelegt, dass es im normalem Betrieb nicht zum Protect-Modus kommt?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Bin nämlich sehr an den Synq-Endstufen interessiert.

    Gruss
    Carsten

    Wegen der Lüfterrichtung schaue ich mal morgen, sie sind aber relativ leise. Zum Limiterbetrieb kann ich nichts sagen, es sei denn ich will mir im Lager einen Gehörschaden und eine aufgebrachte Nachbarschaft einfangen. Da die Endstufe aber einen Limiter hat, sollte bei vernünftiger Belastung kein Protect-Mode einsetzen. Keine Ahnung, wie du vorhast, die Endstufe zu knüppeln ;)

    fladdi: Kommentar check ich net :?:

  • Synq Audio DIGIT

    • Everell
    • 18. September 2008 um 19:55

    Hab die 3k6 gestern bekommen und heute im Lager mal probegehört.

    Im Leerlauf höre ich ganz leises "Digitalrauschen", was mich vom Einsatz der snq bei "leisen" Jobs erst einmal abschrecken würde - aber dafür stellt man sich diese Endstufe nicht sinnvoll ins Lager.

    Dann habe ich auf einem Kanal eine TSM 12 und auf dem anderen einen TSE Infra angeschlossen und aktuelle Discomucke drüber laufen lassen. In einem 40qm Raum ist zum einen natürlich nur weniger Aussagekräftiges zum Kang zu sagen und die maximale Lautstärke auch begrenzt.
    Das Top hat sich aber vernünftig und klanglich ausgewogen angehört. Interessanter fand ich, dass es bei dem Infra richtig gut zur Sache ging; ich habe es - die erste Clip-LED hat kaum geblinkt - jedenfalls nur etwas mehr als 5 Minuten ausgehalten. Hat schön trocken geklungen und in den tiefen Bässen richtig geschoben.
    Also als Infrabassantrieb darf sich das georderte Testgerät jedenfalls bei uns bewähren. Bei mehr Erfahrungen werde ich wieder posten, allerdings sind nach dem Ende der Open Air Saison unsere Infras nicht mehr so oft unterwegs :(

  • Warum Movinghead`s???

    • Everell
    • 8. Juli 2008 um 21:30

    Warum MHs?

    1. Es gibt MHs auch als Wash, Scanner nicht (wenn man mal die suboptimale Lösung mit Frost beseite lässt).
    2. Gerade jetzt liefen die Abibälle, für die MHs geradezu prädestiniert sind: Hier brauche ich Licht auf der Bühne, auf der Tanzfläche und meist mangels vernünftiger Saalbeleuchtung auch ein Ambilight für Einlass, Pausen usw.
    3. Gerade bei solchen kleinen VAs ist weder vom Platz noch vom Budget her die Möglichkeit gegeben, ohne Ende reinzuhängen. Dann mach ich doch lieber mit weniger mehr.

  • Welches Mischpult mit eingebauten Effekten

    • Everell
    • 6. Juli 2008 um 19:50

    Zwei Anmerkungen:

    1. Ich bin ursprünglich Lichtler und mache heute auch noch ab und an Lichtjobs. Ehrlich gesagt kann ich von Lichtlerseite aus nur müde lachen, was die Vorbehalte gegen Digital in Bezug auf Bedienbarkeit anbetrifft. Die guten potentiellen Mieter der Computergeneration werden sich die Bedienungsanleitung runterladen und schauen, dass sie das Pult vielleicht am Abend vor dem Job schon kriegen. Wer nie auf analog geprägt wurde, wird eure Schwierigkeiten nicht haben. Die schlechten stümpern auf jedem Pult rum, das muss auch nicht meine Sorge als Vermieter sein.
    2. Was soll denn bitte an einem Siderack einfacher sein als an einem Digitalpult? Beim 01V96 ruf ich schnell mal aus der Bibliothek beispielsweise eine Kompressoreinstellung auf und mach damit bestimmt weniger Fehler als ein Laie, der keinen Plan von korrekten Kompressoreinstellungen hat und wild rumschraubt.

    Übrigens habe ich gestern auch endlich einmal den ersten Job mit unserem 01V96 gemacht - und das mit einem Fehler beim Soundcheck und fehlerfrei bei der Performance (was die Bedienung anbetrifft). Vorübung: Bedienungsanleitung und 3 Stunden im Lager. Ich bin allerdings 36 und habe 16 Jahre auf analog gearbeitet...
    Ja, früher musste man mit weniger mehr machen. Aber ob nach diesem Prinzip ein guter Baggerführer mit dem Spaten anfangen sollte... :?:

  • Verifizierte Teilnehmer

    • Everell
    • 20. Juni 2008 um 16:47

    Ich denke, es sollte sich jeder darüber klar sein, wie das "Forum" hier in Zukunft aussehen soll:

    1. Eine geschlossene Benutzergruppe, die auf hohem fachlichen Niveau Austausch pflegt, aber mit stark limitierter Vielfalt.
    2. Ein klassisches Forum (Marktplatzprinzip: Jeder kann teilnehmen, so lange er sich an die Regeln hält) mit breitem und vielfältigen Meinungsaustausch mit der Gefahr von Trittbrettfahrern, Dummschwätzern und zwielichten Gestalten.

    Bin ich für 1, ist die Zertifizierung das geeignete Mittel.
    Bin ich für 2, wäre die Zertifizierung der Tod des Forums. Wie untauglich solche Ausgrenzungsversuche für einen breiten Meinungsaustausch sind, hat ja eine User zuvor in Hinblick auf das Profiforum beschrieben.

    Vielleicht sollte also sich die Diskussion mehr um die Zukunft des Forums als um mögliche Legitimationsvarianten drehen.

    Noch eins zum Datenschutz: Es gilt immer noch die Regel, hinterlasse nur so viele Daten, wie unbedingt nötig. Es geht nicht darum, dass man etwas zu verheimlichen hat, sondern um möglichen Datenmissbrauch. Bei allem Vertrauen zum admin, wer weiß aber, was morgen aus den Ordnern wird, wenn der admin heute von einem Auto überfahren wird (was ihm bitte nie passieren möge)? Und sind wir nicht alle Menschen - siehe die vergessenen Regierungsdaten in den Londoner Zügen? Nicht umsonst haben große Unternehmen extra Beauftragte für Datenschutz.

    Und zum Thema Meinungsmache: Tag für Tag beeinflussen Lobbyisten und Werbestrategen Politik und Medien. Wer nicht die Kompetenz besitzt, das zu durchschauen, hat nicht nur in diesem Forum ein Problem. Offene Strukturen sind, sobald sie eine große Zahl von Menschen betreffen, immer Ziel von Manipulationsversuchen. Ich denke, als User sollte man damit leben können. Eine andere Sache ist natürlich, ob sich der admin antun will, dafür eine Plattform zu bieten und mit dem Ärger umzugehen.

    Ich fände es schade, wenn das Forum zu einer geschlossenen Benutzergruppe wird. Weniger, weil ich mir die Zertifizierung gar nicht vorstellen mag, mehr weil ich an Anhänger offener Strukturen mit all ihren Problemen bin. Und letzteres war für mich der Grund, dem Forum beizutreten.

  • Neue Errungenschafft----> Fehlendscheidung?

    • Everell
    • 15. Juni 2008 um 16:43
    Zitat von "Dominik"


    Wie gesagt, weiß nicht obs wirklich richtig war, lieber doch vom 30 tage Rückgaberecht Gebrauch machen?

    Hm, hast du dir was schriftlich geben lassen? Also die AGBs, die auf der Homepage zu finden sind (und ihrer Formulierung wohl eher nur für Onlinekunden sind), räumen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage ein. Bei Kauf im Ladenlokal gibt es - so nicht freiwillig vom Verkäufer eingeräumt - sogar gar kein gesetzliches Rückgaberecht!

    Ich habe selbst 6 PR:O 15X im Lager und finde sie als "Brot-und-Butter-Boxen" in Ordnung, mehr nicht. Im direkten Vergleich mit der Omni PAS 215 waren sie deutlich überlegen, aber für 15" halte ich sie für ziemlich bassschwach ansonsten fast schon zu unauffällig ausgeglichen.
    Die Verarbeitung ist HK-like auf höchstem Niveau unter der Voraussetzung, dass man Boxen als solche und nicht als Wurfgeschosse verwendet ;)

    Also ich würde sagen, der Kauf ist in Ordnung, mir fällt spontan nichts ein, was in Punkto Klang, Akzeptanz und Wiederverkaufswert in der SUMME so gut dasteht. Mit einzelnen Schwächen muss man in dieser Preisklasse eben leben. Bevor ich Geld für ein digitales LS-Managementsystem ausgeben, würde ich mir einen vernünftigen EQ kaufen, da kann ich schnell auf die gegebene Räumlichkeiten und musikalischen Anforderungen reagieren.

  • Wer kennt "MINI ULTRA-SCAN 2 200 MSD" von TAS ?

    • Everell
    • 9. Juni 2008 um 21:44

    Ich hatte zwei Stück von der 1. Version. Reichlich groß und robust, allerdings auch einfach verarbeitet. Ärger machten Kontaktschwierigkeiten der DMX-Buchsen.
    Die 1er Version ist Stand frühe 90iger, die 2er kam rund drei Jahre später. Arg viel Geld sollte man dafür nicht mehr ausgeben müssen.

    Habe ich da etwas falsch in Erinnerung? Meines Wissens lassen sich die 250er MSD doch problemlos mit dem 200er Vorschaltgerät betreiben...

    Party PA - hm, da waren die Buben doch noch flüssig...

  • Wer kennt "MINI ULTRA-SCAN 2 200 MSD" von TAS ?

    • Everell
    • 9. Juni 2008 um 21:43

    Doppelpost.

  • Acoustic Line TSM 12/Raum Stuttgart/Ludwigsburg/Heilbronn

    • Everell
    • 9. Juni 2008 um 21:29

    Hi,

    suche für Sa., 28.6. aber auch ganz allgemein eine Quelle für obige Lautsprecher im angegebenen Raum.

    Nachricht bitte per pn.

    Danke!

  • -

    • Everell
    • 12. Mai 2008 um 13:48
    Zitat von "Pierre Strubelt"

    War ja auch nicht böse gemeint! :grin:
    Finde nur diese neue Regel der Rechtschreibung sehr witzig! Können ja froh sein dass "Holland" ein Name ist, sonst wäre es wahrscheinlich

    HOLLLAND :lol:

    So, genug OT.

    Also wir haben diverse T-Bars von Botex und sind bisher sehr zufrieden damit! Keine Defekte bisher gehabt! (2 Jahre)

    Kein Problem und zurück zum Thema:

    Wir haben auch seit einiger Zeit 6 Botex T-Bars im Einsatz und damit Null Probleme, auch nicht was die Entstörung angeht. Sehr gut gefällt mir auch, dass man jeden Kanal einzeln patchen oder mittels FB für kleine Partys Lauflicht aufrufen kann.

  • -

    • Everell
    • 12. Mai 2008 um 13:18
    Zitat von "Pierre Strubelt"

    [Besserwissermodus AN]
    Seit der neuen Rechtschreibung heißt es: Volllast.
    [Besserwissenmodus AUS]

    :grin:

    Hast Recht, ist aber lediglich ein Tippfehler. Oder um es als Germanist zu sagen: Es handelt sich um ein Performanz (lange Nacht+Alkohol)- und nicht um ein Kompetenzproblem ;) Trotzdem danke für den Hinweis.

  • -

    • Everell
    • 12. Mai 2008 um 12:43
    Zitat von "LJbigFISH"

    Tach,

    überlege dir mal, ob du 2 6er Bars, oder doch lieber 3 4er Bars nimmst. Mit 3 4er Bars bist du denk ich flexibler, kannst die Bühne / Tanzfläche von 3 Seiten bestrahlen und die 4er Bars bekommt man auch besser in kleinere Autos rein.
    Auch kannst du die 3 Bars dann gleichmäßig auf alle 3 Phasen verteilen.
    Allerdings kannst du nicht 2 mit full on auf einer Phase betreiben.

    Für dein Budget kommen eigentlich nur aktive Dimmerbars in Frage.


    Viele Grüße
    Simon

    Ich würde auch 4er Bars bevorzugen.

    Die Aussage, dass man nicht zwei Bars an eine Phase (16A?) hängen darf, ist so nicht richtig:

    Zwar fließen rund 17,5 A bei 8x 500W Pars. Dies macht aber einer Sicherung nichts aus, so lange man nicht mehrere Stunden Vollast fährt. Die Sicherungscharakteristik ist so, dass sie bei hoher Stromstärke über dem Nennwert sehr schnell auslöst, bei geringer aber teils nach Stunden. Deswegen ist es in der Veranstaltungstechnik durchaus üblich, 16A Phase mit 4000W zu "belasten", da normalerweise nie die volle Leistung über lange Zeit abgerufen wird.

    Zum Nachlesen aus berufenem Munde:
    http://www.caleidoscope.de/seminar/dokumente/sicher.htm

  • Theater die erste

    • Everell
    • 20. April 2008 um 17:43

    Auch hier gilt: Shit in = Shit out... Deswegen kam der wichtigste Tipp schon: Die Kinder müssen aufgefordert werden, Lautstärke zu bringen.

    Dann muss das Anforderungsprofil eindeutig verändert werden: Mindestens 2 Delaylautsprecher (kleine 8 Zöller wie die TS-Mini) schaffen Abhilfe, wenn man sie etwas vor der Hälfte des Saales aufstellt. Das stört nun wirklich weder optisch noch vom Platz.
    Nun kannst du den Pegel vorne stark reduzieren und mit der Delayline für die entfernteren Zuschauer ausreichend Lautstärke bringen, ohne stärkere Probleme mit dem Koppeln zu haben.

  • Wie eine Bühne mit Band einleuchten?

    • Everell
    • 29. Februar 2008 um 16:19
    Zitat von "Pierre Strubelt"

    Hey,

    also es werden diverse Ralights morgen dort noch hingeliefert! Welche genau weiß ich leider bisher auch noch nicht. Muss ich dann morgen mal sehen. Das ich da nicht wirr rumflackern kann ist auch logisch.

    Wenn du nicht wild rumflackerst, hast du da als Einsteiger schon vielen "Buben", die das nicht zum ersten Mal machen, einiges voraus! Sehr gerne wird auch von Fortgeschrittenen bei Konzerten das Lauflicht per Beat synchronisiert und läuft dann über alle PARs --> würg!
    Raylights haben die Charakteristik Very narrow spot, sind für Bühnenbeleuchtung alles andere als geeignet. Falls du Einfluss hast, unbedingt Streufilter ordern (z.B. LEE 216). Wenn der Lieferant den Einsatzzweck kennt, hat er entweder keine Ahnung oder ist schlichtweg unverschämt :roll:

  • Wie eine Bühne mit Band einleuchten?

    • Everell
    • 29. Februar 2008 um 09:36

    Habe ich etwas überlesen? Denn ohne die Abstrahlcharakteristik der PARs zu kennen, sind Tipps schon einmal schwierig.
    Für das Frontlicht sollten es eigentlich CP 62 sein, als absolute Notlösung CP 61/62 bzw. Raylights mit Streufiltern.
    Eine Bühne sollte - auch im Rock'n'Roll-Bereich - erstmal eine Grundausleuchtung haben, dann kann man erst mit freien Scheinwerfern noch am Effektlicht arbeiten. Schließlich sind die Leute gekommen, um die Band zu sehen und nicht die Lightshow auf irgendwelche Punkte der Bühne. Konkret: Die Scheinwerfer so setzen, dass mit allen Farben auf 100% die Bühne komplett ausgeleuchtet ist; besser natürlich, jede Farbe kann die Bühne komplett ausleuchten. Ist der Abstand niedrig, bringt "Überkreuzleuchten" größere Lichtkegel.
    Zwei Macs an die Front und zwei Macs an die Backtruss erlauben es noch, die Macs als Spots für Soli zu benutzen, zumindest so lange die Solisten eher "statisch" sind (Tipp: Beim Drummer auf jeden Fall so :wink: )

    Und bitte, keine Lauflichtorgien wie in der Disse. Bandbeleuchtung eher akzentuiert ändern (schneller Part=heller, langsamer Part=dunkler, Refrain=full+Audienceblinder usw.). Vielleicht einfach davor mal ein paar Livemitschnitte von Bands ähnlicher Stilrichtung reinpfeifen.

  • Maxidrive 3.4 fernsteuern...

    • Everell
    • 25. Januar 2008 um 13:54
    Zitat von "p@"

    Kennt denn keiner nen USB Wandler?

    Im Media Markt/Saturn o.ä. deiner Wahl kannst du USB-Seriell Kabel mit integrierter Elektronik von hama kaufen. Benutze ich auch für mein ultradrive.

  • Traversenlifte und BGV C1

    • Everell
    • 12. Oktober 2007 um 16:28

    Sorry wegen des Edits; da hat sich zeitlich etwas überschnitten.

    Bitte auch keine Spitzfindigkeiten. Meine Prämisse des benkenlosen Einsatzes war, dass die Geräte beim Inverkehrbringen nicht offensichtlich mangelhaft waren.

    Wir sollten uns erstmal fragen, von welchem hypothetischen Richter wir reden:

    1. Ein Produktfehler führt zu einem Personenschaden eines Mitarbeiters im direkten Geltungsbereich der BGV. Der Geschädigte verklagt nun den Unternehmer. Hier muss der Unternehmer allein für den Schaden einstehen. Er kann jedoch seinerseits als Geschädigter Ansprüche an den Hersteller/Importeur geltend machen.

    2. Gleicher Fall, es gilt nicht die BGV. Nun ist die Frage: Gegen wen wendet sich zivilrechtlich der Arbeitnehmer? Gegen den Unternehmer oder gegen den Hersteller. Sinnvoller für den Kläger ist es, den Hersteller als Beklagten zu wählen. Denn nun muss er nicht ein (Mit-)Verschulden des Unternehmers beweisen, sondern lediglich die Fehlerhaftigkeit des Produkts.

    3. Gleicher Fall, Geschädigter ist aber ein Zuschauer. Auch hier scheint es erfolgversprechender, den Hersteller als Beklagten zu wählen. Jetzt muss nämlich bewiesen werden, dass der Unternehmer durch Unterlassen (Nichteinhaltung der BGV) Schuld hat und dass BGVs auch für Zuschauer gelten.

    4. Ein Dienstleister stellt seine Produkte einem Unternehmer nach BGV C1 zur Verfügung. An diesen führt er auch Arbeiten aus. Bei einer sinnvollen Ausgestaltung der AGBs ist der Unternehmer als Mieter Besitzer der Geräte, der Dienstleister setzt diese vermieteten Geräten ein. Nun ist der Unternehmer im obigen Sinne für die Einhaltung der BGV C1 zuständig, denn er hat die Produkte (im Zweifelsfalle) zum Ersten Mal im Geltungsbereich der BGV C1 in Betrieb genommen/nehmen lassen.

    5. Ein Vermieter bringt ein Gerät, das auf Flächen nach BGV C1 eingesetzt werden kann, in Verkehr. Er muss dazu keine BGV C1 Prüfung vorschalten. Dies obliegt analog zu Punkt 4 dem besitzenden Unternehmer.

    Und zuletzt: Die BGV C1 regelt im §1 den Geltungsbereich. Es kann also nicht einfach per Analogieschluss der Geltungsbereich auf beliebig weitere Gebiete ausgedehnt werden. Die Berufsgenossenschaft wird nicht ohne Grund den Geltungsbereich angegeben haben. Hier geht es nämlich um "Räumlichkeiten", in denen viele Produkte

    a) einem verstärkten Verschleiß durch die Art und Häufigkeit der Nutzung unterliegen,
    b) in Verkehr gebracht werden, die speziell auf die Belange der Räumlichkeiten zugeschnitten sind (z.B. Ober-/Untermaschinerie einer Bühne)
    c) und eine gewisse "Mitarbeiterfrequenz" die Unfallwahrscheinlichkeit erhöht.

    Gleiche Rechtsgrundsätze können nur für gleiche Situationen angewendet werden, ansonsten ist kein Analogieschluss möglich: Eine gemeinnützige Einrichtung mit abhängig Beschäftigten, die für ihre 4-5 Diskos im Jahr Equipment nach BGV C1 einsetzt, fällt eben nicht unter diese. Weiters gilt hier auch der rechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Es ist in diesem Fall unverhältnismäßig, den strengen Bestimmungen der BGV C1 buchstabengetreu nachzukommen. Und das ist auch gut so!

    Um es nochmal klar zu sagen:

    1. Ich appelliere ausdrücklich, dass die Einhaltung der BGV C1 im professionellen Bereich - auch außerhalb des §1 - eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
    2. Für Sach- und Personenschäden durch Verschleiß haftet der Eigentümer des Produkts (es sei denn, das Produkt wurde in korrektem Zustand übergeben). Um hier auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich für JEDEN, bei Produkten mit entsprechendem Gefährdungspotential eine dokumentierte Prüfung durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen.
    3. Ich fordere aber auch dazu auf, sach- und rechtlich differenziert zu argumentieren und nicht den HKS, Vereinen oder gemeinnützigen Trägern, die hier mitlesen, ins schlechte Gewissen zu treiben bzw. falsche Verallgemeinerungen zu treffen.
    4. Hersteller und Importeure dürfen nicht einfach aus der Verantwortung entlassen werden. Die Frage des schuldhaften Handelns taucht nämlich bei "Kleinanwendern" auf: Muss eine Band, ein Jugendhaus oder ein Kleingewerbetreibender im Nebenjob sich nach BGV C1 kundig machen und deren analoge Anwendung berücksichtigen und macht sie bei Nichtberücksichtigung zivilrechtlich schuldig? Oder obliegt es nicht vielmehr den Importeuren und Herstellern, hier ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen (Sicherheit und Dokumentation der Produkte)? Wir finden bei seriösen Vertrieben nicht umsonst immer mehr "Steinigke"-Klauseln, die bei gewissen Anwendungen Fachpersonal fordern.

    edit: Sachschäden gehören in der Tat nicht in diese Diskussion, auch nicht nach dem ProdHaftG.

  • Traversenlifte und BGV C1

    • Everell
    • 12. Oktober 2007 um 10:17

    edit@stroti:
    Jetzt verstehe ich dein Problem. Du gehst davon aus, dass Betreiber der szenischen Spielfläche u.ä.und Eigentümer der Geräte identisch sind. Dann könnte in der Tat bei der Haftungsfrage ein Mitverschulden des Betreibers in Frage kommen.
    Die übliche Konstellation für die Forenmitglieder, die hier auch rechtlich diskutiert wurde, ist diese:

    1. Betreiber/Veranstalter, der Produkte und Dienstleistungen bestellt.
    2. Dienstleister, der in der Regel kein Betreiber einer szenischen Spielfläche u.ä. ist.
    3. Geschädigter (Mitarbeiter oder Besucher).

    Bringe ich nun als Dienstleister ein Produkt, wie oben beschrieben, ein, unterliege ich nicht dem Geltungsbereich der BGV C1. Ein Regress kann an mich aber nicht gerichtet werden, da hier allein der Hersteller für die Fehler seines Produktes haftet!
    Völlig außer Beachtung muss die BGV bei Haftungsfragen - wie angenommen - bei Diskotheken u.ä. bleiben.

    Eine andere Diskussion ist die, ob es nicht dem Betreiber einer szenischen Spielfläche u.ä. dringend angeraten ist, die BGV-Konformität der zugemieteten/eingesetzten Geräte von Fremdfirmen zu überprüfen.

    Dass Hinweise zum korrekten Einsatz in die Bedienungsanleitung gehören, ist rechtlich verpflichtend geregelt. Fehler in den Bedienungsanleitungen sind Sach- und Rechtsmängeln gleichgesetzt und können ggf. auch Haftungsgrundlage sein!

    Da bei Party-Pa nicht über Rigging diskutiert werden darf, ist mir wichtig: Ein HKS, der sich nicht im direkten Geltungsbereich aufhält, darf seine neuen Lifte/Stative bedenkenlos ohne zusätzliche Prüfung nach BGV C1 einsetzen. Ich denke, dies sollte im Rahmen einer Beratungskompetenz deutlich gemacht werden.

    Für die Kollegen der professionellen Zunft erübrigt sich diese Diskussion im täglichen Betrieb; wer möchte im Extremfall schon aus der Halle geschmissen werden?

  • Traversenlifte und BGV C1

    • Everell
    • 12. Oktober 2007 um 09:24

    Liebe Kollegen,

    auch wenn die Diskussion etwas älter ist, möchte ich doch etwas hinzufügen. Meines Erachtens ist nämlich etwas durcheinander gegangen: Müssen Produkte beim Inverkehrbringen eine BGV C1-Zertifizierung haben ODER müssen Produkte, die Inverkehr gebracht wurden, regelmäßig nach BGV C1 geprüft werden, um Fehler durch Verschleiß auszuschließen?

    Die Ausführungen hier unterscheiden das nicht oder vermischen es sogar unzulässig.

    Jedes Produkt unterliegt dem Produkthaftungsgesetz. D.h. der Hersteller zeichnet verantwortlich für Personen- und Sachschäden, die bei sach- und fachgerechter Anwendung enststanden sind (§1 ProdHaftG). Ausschließen kann er dies nur, wenn

    Zitat


    [...]
    nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
    3.
    er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
    4.
    der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
    5.
    der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.

    (ProdHaftG §1)

    Alles anzeigen

    Was heißt das konkret? Der Hersteller oder Importeur ist verantwortlich, ein Produkt nach den gängigen Richtlinien (vgl. Punkt 4/5) in den Verkehr zu bringen und NICHT der Käufer. Ob er dazu eine BGV-Zertifizierung anstrebt oder durch interne Qualitätskontrollen den gleichen Standard erreicht (die Dokumentation ist seine Pflicht, um Schadenersatzansprüche abzuwehren), ist rechtlich unbedeutend.
    Ausschließen könnte er die Haftung nur durch Hinweise in der Bedienungsanleitung, dass die Lifte z.B. nur als Hebemittel benutzt werden dürfen. Wenn dies allerdings in der Produktbeschreibung und Werbung verschwiegen wird, kann der Käufer nach § 119 die Willenserklärung zum Kauf anfechten.

    Mein Fazit: Ein nicht BGV zertifizierter Lift kann unbedenklich in Verkehr gebracht werden, wenn er nach den Bedienungshinweisen benutzt wird, es sei denn, Mängel wären offensichtlich. Ein Kontrolle durch einen qualifizierten Sachverständigen/Sachkundigen ist erst nach den entsprechenden Fristen nötig. Sollte dabei festgestellt werden, dass das Produkt bauliche Mängel aufweist, die eine Zertifizierung verhindern, ist dies ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung. Im Übrigen denke ich, dass die Fristen bei Wenignutzern (z.B. HKS) ohne abhängig Beschäftigte auch etwas gedehnt werden dürfen.
    Entlasst nicht die Importeure und Hersteller aus ihrer Verantwortung. Ihr verlangt doch auch nicht bei eurem Neuwagen eine "TÜV-Untersuchung"!

  • Suche Pa T-Shirts

    • Everell
    • 20. August 2007 um 17:40

    Tragt ihr auch die T-Shirts eures Autoherstellers, wenn ihr mit dem unterwegs seid?
    Wollt ihr wirklich noch Geld ZAHLEN, dass ihr für andere Werbung macht?

    Das einzige, was mir wirklich wegen des Inhalts gefällt, aber m.E. auch schon ewig bekannt ist von HK:

    Hier nochmal der Text:

    Wer es meint, kaufen zu müssen:
    http://www.spreadshirt.net/shop.php?article_id=672656&view_id=45

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