na hey...
slaytalix: wie gesagt: das wird nix. Aber wie auch immer ihr das in euren AGBs abgedruckt habt, hast du hier nen Fehler drin (der allerdings bei ebay gang und gäbe ist):
Es gibt kein "neues EU-Recht" und es müssen auch keine 2 Jahre "Garantie" gegeben werden. Es war einfach eine Änderung des Schuldrechts im BGB und bezieht sich auf "Gewährleistung"!
Greetz, der Martin