Seit 2017 gilt ein generelles Überflugverbot von Menschenansammlungen. Das ist zweifelsfrei ohne Ausnahmen verboten. Behörden werden dies vermutlich auf dieser Rechtslage immer ablehnen. Genau das ja der Punkt, wenn es über solche Überflüge bei Veranstaltungen geht. Das hatte durch aus seinen Reiz, ist aber durch die Gesetzgebung fast unmöglich geworden. In der Verordnung steht "seitlicher Sichtabstand von 100m"...
Außer die Behörde benötigt solche Überflüge zur Erfüllung ihrer Aufgaben.