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  2. Uwe 1

Beiträge von Uwe 1

  • Veranstaltung ohne Genehmigung??

    • Uwe 1
    • 7. Juli 2004 um 15:11

    Ist jetzt zwar ein a´bisserl off topic, weils in unserem konkreten Beispiel übers Ziel weit hinaus schießt, aber der guten Form halber:

    Zitat

    Ach Leute, wir sind hier doch noch gar nicht bei der Strafverfolgung (da gibt's das mit richterlicher Anordnung....), sondern bei der öffentlichen Sicherheit und Ordnung...

    Richtig, mithin bewegen wir uns im Bereich des OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), welches jedoch bei Einsatz von Zwangsmaßnahmen (die Beschlagnahme ist eine) explizit auf die StPO (Strafprozessordnung) greift (Ermächtigung nach § 46 OWiG). Hier kann nun zwar die Verwaltungsbehörde die Beschlagnahme anordnen. Dies tut sie jedoch allenfalls bei Gefahr im Verzuge. Dieser sicher dehnbare Begriff unterlag in den letzten Jahren einer zunehmend restriktiven Beurteilung durch Verwaltungsgerichte und heißt letztlich nicht anderes, dass der Erfolg der Maßnahme ernsthaft gefährdet sein muss, wenn zunächst der formale Weg beschritten wäre, nämlich die vorhergehende Anrufung des Richters. Dies unterliegt einer genauesten Prüfung mithin wird sich selten eine Verwaltungsbehörde finden, die ohne richterliche Anordnung eine Beschlagnahme verfügt. Genau aus diesem Grund wurden im vergangenen Jahren bei den Amtsgerichten "Bereitschaftsrichter" benannt.
    Verwaltungsbehörde in unserem Fall hier wäre das zuständige Ordnungsamt (deshalb auch das OWiG und nicht die Landespolizeigesetze), welches im Vorfeld die besagte Veranstaltung ja bereits verboten hatte, demnach absehen musste, dass zur Durchsetzung dieses Verbotes u.U. Zwangsmaßnahmen erforderlich sein werden. Gefahr im Verzuge ist so sicher nicht begründbar.

    Everell

    Zitat

    Übermaßverbot heißt, dass man mit dem geringsten Eingriff die erwünschte Wirkung erreichen muss.

    Hatte ich zugegebener Maßen nicht gut ausgedrückt. Erwünschte Wirkung, wie Du schriebst, sprich Zweck der Maßnahme war die Unterbindung der VA. Und dies wird sich nur mit einer Beschlagnahme erreichen lassen. Vollzug einer Beschlagnahme heißt ja nicht, dass da nun eine Horde Spediteure auf die Bühne kommt und dir das Holz unterm Hintern wegzerrt
    Auch die Kenntlichmachung durch amtliche Versiegelung fällt unter diese Maßnahme, wobei die Gegenstände dann bei dem Gewahrsamsinhaber verbleiben können. Nur nützen sie Dir dann nix zu, weil Kabel ab, Rackdeckel zu und Siegel drauf :roll:

    Beste Grüsse aus Oberfranken

    Uwe

  • Veranstaltung ohne Genehmigung??

    • Uwe 1
    • 6. Juli 2004 um 13:36
    Zitat von "Everell"

    Es gilt nämlich auch ein Übermaßverbot. Eine Beschlagnahme der Anlage ist ein weitgehender Eingriff in die persönlichen Rechte des Eigentümers. Schließlich steht das Eigentum unter dem hohen Schutz des GG (Art. 14). Wenn der Eigentümer nach Aufforderung der Polizei die Anlage sofort abbaut oder in einem anderen als dem geschilderten Fall sofort leiser macht, ist eine Beschlagnahme ganz klar unverhältnismäßig.

    Da würde ich mich aber auch nicht drauf verlassen. Das Übermaßverbot greift hier nicht ohne weiteres, da der Polizeieinsatz zur Durchsetzung der öffentlichen Ordnung, mithin einem konkreten Zweck dient. Art. 14(2) sagt nämlich auch deutlichst: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Und diese VA war untersagt, demnach wäre die Durchführung der VA gegen das Wohl der Allgemeinheit gerichtet. Nun ist davon auszugehen, dass eine Beschlagnahme regelmäßig durch richterliche Anordnung erfolgt (nur wenn diese nachweisbar nicht möglich, durch Anordnung von Gefahr im Verzuge durch den Staatsanwalt/"Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft"), so kann diese auch nur durch Beschluss des selbigen ausgesetzt werden. Er wird sich in so einem Fall schwer tun, diese Anordnung mit Weisung, die Musik leiser zu machen, auszusetzen. Seine logische Schlussfolgerung wird sein: "...drehe ich den Rücken, machen die wieder laut..." Man bedenke, Ziel seiner o.a. Anordnung ist hier die Unterbindung der VA, ergo er wird die Anlage mitnehmen lassen. Zumindest würde ich im konkreten Fall so handeln :twisted:

    kind regards from Pianosa

    Uwe

    p.s. Noch ein Nachtrag: Man weiß ja nie, was der VA für´n Kerbholz bei Gericht liegen hat, so kann es auch noch passieren, dass die Anlage bzw. wesentliche Teile davon zu Beweismitteln werden. Da hilft dann nur noch der Beschwerdeweg und das Holz ist zumindest für´ne Weile blockiert. Das kann wohl niemand hier gebrauchen. Ergo war die Absage der VA (Kündigung des Mietvertrages i.O.), nur sollte so etwas explizit in den AGB benannt sein.

  • I don´t need THAT!!!

    • Uwe 1
    • 6. Juli 2004 um 08:26
    Zitat von "Oliver"

    Hehe, so ein Platzregen auf Sprühregen Adapter in Form eines grünen Pavillions haben wir auch im Lager. :mrgreen:

    Ha!!! Ich habs gewusst, diese elenden Schirme waren auch grün. Das liegt bestimmt an der Farbe :shock:

    kind regards from Pianosa

  • I don´t need THAT!!!

    • Uwe 1
    • 6. Juli 2004 um 08:26
    Zitat von "Oliver"

    Hehe, so ein Platzregen auf Sprühregen Adapter in Form eines grünen Pavillions haben wir auch im Lager. :mrgreen:

    Ha!!! Ich habs gewusst, diese elenden Schirme waren auch grün. Das liegt bestimmt an der Farbe :shock:

    kind regards from Pianosa

  • I don´t need THAT!!!

    • Uwe 1
    • 5. Juli 2004 um 09:25

    ... Gaffa - eine heile Welt... zumindest für meinen letzten Veranstalter, der sich mal schnell etwas Gaffa borgte und nach einer Weile mit nem kläglichen Rest von ehemals fast 50 Metern wieder kommt :evil: . ich fragte ihn nur noch, ob er sich sein Büro vorgerichtet hat! Es war, Gott dank der Eingebung, nur das häßlich gelbe :twisted:

    ... Sonnabend gegen Abend einen Wolkenbruch unterm Biergartenschirm zu erleben, dass es den Regen feinst zerstäubt durch den Schirm drückt. VA sagte im Vorfeld die seien nagelneu. In der Not mussten Müllsäcke herhalten, ging aber auch ganz gut.

    Beste Grüsse aus Oberfranken

    Uwe

  • I don´t need THAT!!!

    • Uwe 1
    • 5. Juli 2004 um 09:25

    ... Gaffa - eine heile Welt... zumindest für meinen letzten Veranstalter, der sich mal schnell etwas Gaffa borgte und nach einer Weile mit nem kläglichen Rest von ehemals fast 50 Metern wieder kommt :evil: . ich fragte ihn nur noch, ob er sich sein Büro vorgerichtet hat! Es war, Gott dank der Eingebung, nur das häßlich gelbe :twisted:

    ... Sonnabend gegen Abend einen Wolkenbruch unterm Biergartenschirm zu erleben, dass es den Regen feinst zerstäubt durch den Schirm drückt. VA sagte im Vorfeld die seien nagelneu. In der Not mussten Müllsäcke herhalten, ging aber auch ganz gut.

    Beste Grüsse aus Oberfranken

    Uwe

  • tontech ersteigert versehentlich tram

    • Uwe 1
    • 1. Juli 2004 um 16:35

    Der iss aber böse...

    Uwe, dem der Toni irgendwie leid tut

  • DJ-Führerschein in NRW gefordert...

    • Uwe 1
    • 1. Juli 2004 um 16:15

    Wieso schränken ein paar Stunden Unterricht und ein Kolloquium (Prüfung will ich es nicht nennen) Deine Kreativität ein?

    Uwe

  • DJ-Führerschein in NRW gefordert...

    • Uwe 1
    • 1. Juli 2004 um 16:15

    Wieso schränken ein paar Stunden Unterricht und ein Kolloquium (Prüfung will ich es nicht nennen) Deine Kreativität ein?

    Uwe

  • GEMA???

    • Uwe 1
    • 1. Juli 2004 um 15:54
    Zitat von "AlexAudio"


    Jetzt können sich die Spießer unter Euch über mich den Mund zerreissen....... Ich halte die Gema trotzdem für arrogant, selbstgefällig und inkompetent.

    Alex

    :mrgreen: nix für ungut. Für arrogant halte ich diese Einrichtung auch, dennoch hat sie einen eigentlich ehrenvollen Job zu erfüllen. Und das Vorschriften in Deutschland nach der "Kaninchenmethode" geradezu inflationär ausgeweitet werden, dass man irgendwann vor lauter Ausnahmeregelungen und Durchführungsverordnungen kein KLand mehr sieht ist doch nicht nur bei der Gema so... ich denke nur ans Steuerrecht :evil:
    Nur deshalb die Pauschalaussage "GEMA ist sche..." in den Raum zu stellen finde ich immer noch nicht richtig. Auch meine VA´s wurden schon mehrfach geprüft, nur interessiert mich das regelmäßig nicht. Ich bin kein Veranstalter sondern gebuchter DJ und mein Veranstalter weiß, dass ich keine MP3 verwende. Mal so nebenbei gesagt, der viel gefürchtete Blick in die Koffer des DJs hat ohne Beschluss des Amtsgerichts eigentlich keine Rechtsgrundlage und Gefahr im Verzuge wird es hier nicht geben! Nur mal zum Nachdenken.

    Mit freundlichen Grüssen aus... zZt. Oberfranken

    Uwe

  • DJ-Führerschein in NRW gefordert...

    • Uwe 1
    • 1. Juli 2004 um 15:39

    ... genau das hatte weiter oben der schallereignissortierer schonmal geschrieben. Vor 1989 ging bei uns "Drüben" :D ohne "KGD-Einstufung" (Konzert- und Gastspieldirektion) überhaupt nix richtig los. Ich fand das damals schon vernünftig und es sollte heute so etwas auch wieder geben.

    Beste Grüße aus zZt. Oberfranken

    Uwe

  • DJ-Führerschein in NRW gefordert...

    • Uwe 1
    • 1. Juli 2004 um 15:39

    ... genau das hatte weiter oben der schallereignissortierer schonmal geschrieben. Vor 1989 ging bei uns "Drüben" :D ohne "KGD-Einstufung" (Konzert- und Gastspieldirektion) überhaupt nix richtig los. Ich fand das damals schon vernünftig und es sollte heute so etwas auch wieder geben.

    Beste Grüße aus zZt. Oberfranken

    Uwe

  • CDs polieren... Was nehmt Ihr?

    • Uwe 1
    • 29. Juni 2004 um 09:19

    Hallo ans Forum,

    ich habe einige zerkratzte CDs rumliegen, die ich jetzt im Urlaub nochmal zum Brennen lauffähig machen wollte. Was, außer diversen Fertigpaketen nimmt man zum Auspolieren der Kratzer? Gibts da irgendwelche "Geheimtipps"?
    Ja und in diesem Zusammenhang um das stundenlange Lesen allermöglichen Tests zu vermeiden, welches Brennprogramm hat die beste Fehlerkorrektur? Mir stehen derzeit Nero, Clone-CD und Alcohol 120% zur Verfügung. Ich habe, um das deutlich zu machen, keine große Erfahrung mit solchen Sachen.

    Für Tipps immer dankbar

    Uwe

  • CDs polieren... Was nehmt Ihr?

    • Uwe 1
    • 29. Juni 2004 um 09:19

    Hallo ans Forum,

    ich habe einige zerkratzte CDs rumliegen, die ich jetzt im Urlaub nochmal zum Brennen lauffähig machen wollte. Was, außer diversen Fertigpaketen nimmt man zum Auspolieren der Kratzer? Gibts da irgendwelche "Geheimtipps"?
    Ja und in diesem Zusammenhang um das stundenlange Lesen allermöglichen Tests zu vermeiden, welches Brennprogramm hat die beste Fehlerkorrektur? Mir stehen derzeit Nero, Clone-CD und Alcohol 120% zur Verfügung. Ich habe, um das deutlich zu machen, keine große Erfahrung mit solchen Sachen.

    Für Tipps immer dankbar

    Uwe

  • Gehäusevorschläge für EVM 15B proline

    • Uwe 1
    • 28. Mai 2004 um 09:20

    Moin,

    Erfahrungsbericht, EVM15 B proline in MTL 15 ala aw: Das Konstrukt wurde von mir leicht modifiziert (rearvolumen um ca. 30 % verkleinert. Der EVM fühlt sich in dem MTL einfach nicht wohl. Er ist zwar deutlich pegelstärker als der original vorgesehene Kappa LF , ist aber auch mechanisch deutlich gefährdet. Aus meiner Sicht nicht zu empfehlen.

    Erfahrungsbericht, EVM15B proline in 140 Liter br (Bauplan von W.Geiger original EV, liegt mir vor): Der EVM in normaler br Konstruktion ergibt einen recht lauten Bass, dem es jedoch deutlich an Tiefgang fehlt. Die Abstimmung wurde von W.Geiger deutlich unter der reso gewählt, um so auf Kosten von Pegel etwas Teifbass zu erkaufen. Ich hatte einen Proto gebaut. Fazit: Es geht schon ordentlich, aber es gibt besseres.

    Im Ergebnis dieser Versuche habe ich einen EVM behalten (aus nostalgischen Gründen :roll: ) und zwei bei Ebay verscherbelt. Der EVM 15B proline gehört in die Eli, woanders geht er nicht so gut.

    Beste Grüsse aus Oberfranken

    Uwe

  • Gehäusevorschläge für EVM 15B proline

    • Uwe 1
    • 28. Mai 2004 um 09:20

    Moin,

    Erfahrungsbericht, EVM15 B proline in MTL 15 ala aw: Das Konstrukt wurde von mir leicht modifiziert (rearvolumen um ca. 30 % verkleinert. Der EVM fühlt sich in dem MTL einfach nicht wohl. Er ist zwar deutlich pegelstärker als der original vorgesehene Kappa LF , ist aber auch mechanisch deutlich gefährdet. Aus meiner Sicht nicht zu empfehlen.

    Erfahrungsbericht, EVM15B proline in 140 Liter br (Bauplan von W.Geiger original EV, liegt mir vor): Der EVM in normaler br Konstruktion ergibt einen recht lauten Bass, dem es jedoch deutlich an Tiefgang fehlt. Die Abstimmung wurde von W.Geiger deutlich unter der reso gewählt, um so auf Kosten von Pegel etwas Teifbass zu erkaufen. Ich hatte einen Proto gebaut. Fazit: Es geht schon ordentlich, aber es gibt besseres.

    Im Ergebnis dieser Versuche habe ich einen EVM behalten (aus nostalgischen Gründen :roll: ) und zwei bei Ebay verscherbelt. Der EVM 15B proline gehört in die Eli, woanders geht er nicht so gut.

    Beste Grüsse aus Oberfranken

    Uwe

  • wer hat im raum franken einen arls/mtl selbstbau zum test?

    • Uwe 1
    • 25. Mai 2004 um 22:43

    Na, bin ja grad erst angekommen und immer noch auf Wohnungssuche (4-Zimmer, DSL zwingend erforderlich :mrgreen: ).
    lini bin übrigens in Krötenbruck, kann man sich ja mal zwecks Bierchen und Austausch treffen. Nach Pfingsten hatts doch irgendein Schützenfest???

    Beste Grüße aus Oberfranken

    Uwe

  • wer hat im raum franken einen arls/mtl selbstbau zum test?

    • Uwe 1
    • 25. Mai 2004 um 15:31

    Moin Moin,

    ich könnte so ab Anfang August zwei MTL´s zur Verfügung stellen. Nagelt mich jetzt wegens eines genauen Datums fest. Im Moment stehen die noch in Ostsachsen, da ich dort noch eine ganze Reihe fester VA abzuwickeln habe. Standort wäre dann Hof 8)

    Beste grüße aus Oberfranken

    Uwe

  • Frequenzweiche für 15"/1" Fullrange

    • Uwe 1
    • 3. Mai 2004 um 13:16

    Hi Thomas,

    den APT 150 halte ich in Verbindung mit´nem 15" für nicht so günstig. Den trennst Du spätestens bei 3 kHz wenn es laut sein soll, das schafft ein 15" definitiv nicht. Habe diese EMi-Hörner in Verbindung mit Beta 10 als Sprachbox/Kleintop und es geht grad so :?

    Beste Grüse aus Oberfranken

    Uwe

  • Frequenzweiche für 15"/1" Fullrange

    • Uwe 1
    • 3. Mai 2004 um 13:16

    Hi Thomas,

    den APT 150 halte ich in Verbindung mit´nem 15" für nicht so günstig. Den trennst Du spätestens bei 3 kHz wenn es laut sein soll, das schafft ein 15" definitiv nicht. Habe diese EMi-Hörner in Verbindung mit Beta 10 als Sprachbox/Kleintop und es geht grad so :?

    Beste Grüse aus Oberfranken

    Uwe

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