Kurz zu Thema FI:
Für Festinstallationen und Bühnen gilt das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes.
Fliegende Bauten 0100 T.722 mindesten 500mA FI für alle Anschlüsse !!!
Stand der Technik wegen Brandschutz wohl eher 300mA.
Alles ander zu Thema FI und Vorschrift zum 30mA, Speisepunkte, etc. hab ich schon mal sehr ausführlich gepostet nach aktueller VDE.
Frage mich manchmal ob das auch wer ließt?
Zum Thema VDE kein Gesetz hat eigentlich Markus Verza schon das entscheidende gasagt.
Die VDE-Normung ist der sogenannte "Regeln der Technik". Die VDE-Normung ist durch die einzelnen Bundesländer durch unterschiedliche Gesetze eingeführt und somit absolut verbindlich:
Beispiele
-Bauordnungen
-Energiewirtschaftsgesetze
-Gerätesicherheitsgesetze (Inverkehrbringen techn. Anlagen!)
-Gesundheitsschutzgesetze
Verordnungen der BG z.B. Arbeitsstättenrichtlinien, BGV A2, HPVO,Energieversorgungsunternehmen,...
reicht das? Über die BGV C1 verbindlich oder nicht diskutiert hier doch auch keiner oder?
Überwacht wird das ganze auch (z.b. TÜV oder ausführende Firmen duch Leute wie mich) aber man kann sicherlich nicht überall sein.
Mir ist sehr wohl klar das man hin und wieder auch Kompromisse eigehen muss und wenn diese vertretbar sind ist das auch o.k.
Das heißt noch lange nicht dass man auf Mitelbühnen alles richtig macht. Ob vertretbar oder nicht entscheidet nicht nur der CEE16 Stecker.
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: LMS-Daniel am 2002-12-26 18:25 ]</font>