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  2. billbo

Beiträge von billbo

  • monitorrack mit split einrichten

    • billbo
    • 27. April 2015 um 16:13
    Zitat

    In der Größenordnung wird es in der Regel so sein, dass Du Dein Signal für den Bandmonitorplatz aus dem Festivalsplitter bekommst.

    Was man mit einem solchen Setup in genau dieser Situation natürlich nach Möglichkeit vermeidet. Denn dann fängt man wieder an, beim Linecheck die Gains des Bandsetups erst mal an das anzupassen, was der örtliche (Aktiv-) Splitter so liefert. Und der Vorteil des autarken Monitorings ist zum Teil bereits im Ansatz verspielt.

    Wie im verlinkten Thread weiter oben beschrieben: kein Splitter! Lediglich eine qualitativ hochwertige 19"- Stagebox mit 2 Abgängen. Einer fest verdrahtet zum Monitorpult, der andere auf Multipin plus 15m Auflösung auf 32x XLR. Ggfs. noch ein paar sinnvoll verteilte 8er Substageboxen, sodass man vor Ort lediglich auf ein paar Standard- NF- Kabel angewiesen ist.
    Ich kenne diese Lösung seit mehr als 30 Jahren, und habe noch nie erlebt, dass es damit je zu Problemen gekommen wäre. Wenn überhaupt gibt/ gab es die immer nur dann wenn jemand meint(e), es mit zusätzlichem eigenem Trafo-/ Aktiv- Hightechgedöns besonders toll machen zu müssen.

    Jeden zur Verfügung stehenden Euro in die Qualität der Verkabelung investieren. Und gut.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Audio-Technika System 10

    • billbo
    • 22. April 2015 um 01:19

    Da hat aber entweder das Datenblatt oder Du gerade einen Druckfehler... :D

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Ablehnung örtlicher Technik wg. Qualität?

    • billbo
    • 22. April 2015 um 01:14

    Da ich sowohl den Veranstalter als auch G. A. als auch seinen Tonler H. P. ganz gut kenne eröffne ich einfach ausnahmsweise mal die Gerüchteküche: wenn es wirklich ein explizit von der Produktion bestelltes Pult war, wird es sich vermutlich :D um ein britisches Fabrikat mit 'S' als erstem Buchstaben vorne dran gehandelt haben.
    Und was lernen wir daraus? Es nützt nichts, wenn man Hightech bestellt oder sich zuliefern lässt ohne den vor-Ort-Support von jemandem, der sich wirklich damit auskennt - und zwar auch und gerade dann, wenn's mal nicht auf Anhieb so läuft, wie man sich das vorher gedacht hat.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • PLS 2015 - Rückblick und so...

    • billbo
    • 20. April 2015 um 17:13

    Von meinem letzten Messebesuch hab' ich sogar die Tickets noch. 1991 :D
    Nächstes Jahr 25 Jahre abstinent! 8)

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • I want more of...

    • billbo
    • 18. April 2015 um 09:40

    Klar waren die originalgetreu kostümiert! :D (das ist i. Ü. ein prima Langzeitkonzept - bei den Originalen weiß man ja auch nie 100%ig sicher, wer da jetzt tatsächlich drunter steckt :roll: )
    Und jepp, ihr Kunstblut haben sie selbst wieder weggewischt. Und ihre Konfettikanone (nach kurzer Rücksprache mit dem VA bzgl. potentieller Reinigungskosten) blutenden Herzens wieder eingepackt...

  • I want more of...

    • billbo
    • 17. April 2015 um 23:52

    IWMO: unvorhergesehen nette Gigs wie den heutigen.
    Überraschend gute ungarische Kiss – Tributekapelle. Ohne eigenen Soundmann... :D
    Also weg mit dem ganzen neumodisch- filigranen Pussygedöns. SM57, SM58, in die Kicks 421. 1x Schepperhall für die Drums, 1x 2 Sek. 'Stage Reverb' für die Vocals, 1x Slapback- Delay getapped. Und fertig, ab dafür, gib ihm!
    Rappelvolle Halle, Bombenstimmung, vier richtig gute Shouter auf der Bühne. War zwar nie wirklich mein Ding, die (Original-)Band. Und dieses klitzekleine Pfeifen in den Ohren nach dem Gig hatte ich schon echt lange nicht mehr. Aber scheee war’s! :D

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Komplettumstieg auf Waves/Multirack

    • billbo
    • 14. April 2015 um 23:48
    Zitat

    Männers, das nützt live genau nada !!! .... denn die Mailänder Skala ist nun mal der Bochumer Zeche schlicht egal. :D..

    In der 'Clubspielstätte des Jahres' 2015 8) tut es bei entsprechend kompetentem Bedienpersonal selbstverständlich auch ein DRS 78.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Was für ein tierischer Formatkonverter

    • billbo
    • 13. April 2015 um 19:52
    Zitat

    Here are only a few examples what the multibridge can do for you:
    …
    Hook up your Yamaha® desk to inexpansive Behringer® equipment (e.g. S16 stageboxes!)
    …

    :lol:

    WOLLT IHR DEN TOTALEN ... äh ... Datenaustausch?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Dante Rio RSio64-D für Mini-YGDAI Karten

    • billbo
    • 13. April 2015 um 16:19
    Zitat von "guma"

    Das liest sich für mich so, dass eben alle XYZ, die m-YGDAI Teilnehmer sein können, damit auch Anschluß ans DANTE Netzwerk bekommen. Damit kann man alle möglichen tollen Sachen machen nur bitte, bitte keinen Monitorsplit für ein Herstellerfremdes Mischpult! :roll:

    Dir ist doch sicherlich klar, dass genau das als nächstes passieren wird? Pandora ist nun mal ein raffiniertes Luder.
    Die Hardcorepragmatiker unter den Tourtonlern werden demnächst also kein eigenes Notwehrpult (FOH oder Monitor) mehr im Gepäck haben, sondern eine eigene 64er Danteuniversalstagebox incl. Schublade mit 64 Y- Stücken drin. :D

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • KV2 Audio VDH5.0

    • billbo
    • 13. April 2015 um 14:08

    Aber Martin Modular würde ich in manch einer Location trotzdem allem vorziehen, was dort heutzutage so hängt oder gestapelt ist. :D

  • KV2 Audio VDH5.0

    • billbo
    • 13. April 2015 um 14:04
    Zitat

    Schreit nach viel Masse im HF, da hilft auch Beryllium nicht wirklich mehr.... oder wird da der Durchmesser addiert?

    Zitat

    Klar; Pegel im HT durch Fläche, wie auch anders. Mehr Hub is schlecht.
    Wie hoch mag das (zugegeben leichte) 4" Diaphragma mit nennenswert Druck laufen? Im Link steht was von 20kHz...


    Der Hersteller propagiert 'ab 10.000 Pax'. Das ist Abteilung Stadionrock. Beryllium? 20kHz? :)
    Macht euch doch bitte endlich mal von der romantischen Vorstellung frei, dass Beschallung in dieser Größenordnung irgendetwas mit Höhen zu tun haben kann. Die kommen dort schlicht nicht vor. Im Prinzip reicht hier auch ein 2482 oder so was.
    Probiert’s aus. Baut eure feinstauflösenden Lieblingsboxen auf einen freien Platz. Spielt eure detailreichste und höhenfreudigste Lieblingsmukke als WAV in angemessener Lautstärke darüber ab. Hört euch das aus 70m Entfernung an und lasst dabei den Azubi in zufälliger Reihenfolge einen Tiefpass bei 20kHz, 10kHz und 5kHz schalten.
    10kHz wird niemand bemerken, nicht mal euer Hund. 5kHz werden die Jüngeren bei voller Konzentration vielleicht erahnen. Zumindest bei absolut idealen Voraussetzungen (völlige Windstille, null Thermik, keinerlei Luftverwirbelungen, linealglatte ebene Geländeoberfläche, keinerlei Ablenkung/ Überlagerungen durch sonstige Umweltgeräusche). Die es so natürlich nirgendwo gibt; im Zweifel wird der Durchschnittshörer in der Praxis daher das 5kHz Ergebnis als konstanter/ weniger phasend und damit tendenziell sogar eher als angenehmer empfinden.

    Als bekennender Fan großer Schallwände finde ich das Ding auf den ersten Blick natürlich erst mal großartig. Eine Art Megabreitbänder in Männerphantasieformat.
    Wer sich schon mal ernsthaft mit Musik hören über Breitbänder beschäftigt hat weiß, dass es dabei erstaunliche Hörerlebnisse geben kann. Die Teile können eigentlich weder Bässe noch Höhen, und die bewegte Masse ist für 100Hz die selbe wie für 10 kHz. Sie überzeugen aber als einziges Lautsprecherkonzept mit nahezu perfekter Phasenkohärenz über den gesamten Hörbereich. Und bohren sich damit quasi auf direktem Weg ins Hörzentrum; man vergisst selbst als Tonler innerhalb kürzester Zeit, dass man eigentlich nur unvollkommenen Lautsprechern zuhört. Ist schwer zu beschreiben, muss man einfach mal ausprobieren.
    Die Krux an der Sache: die Angelegenheit funktioniert nur bei penibel genauer Ausrichtung auf eine ganz bestimmte, eng begrenzte Hörposition. Schon wenige Zentimeter oder Grad daneben ist’s sofort vorbei mit der Herrlichkeit.
    Ich würde die Kisten daher gerne mal hören, kann mir allerdings nur schwer vorstellen, was ein Beschaller (der heutzutage in allererster Linie variabel skalieren können muss) damit anfangen könnte. Vierpunkt- Tanzflächenbeschallung in einer Riesendisko, vielleicht. Oder Drumfill bei Motörhead?

    Die Aussagen im Reklameblättchen sind in der Tat allerdings eher fragwürdig; insbesondere auch die Bildchen. Bei einem 'richtigen' Linearray (Bild 1) höre ich eben genau nicht 'Multipoint', sondern exakt das Mid/ High- Element, welches in meine Richtung zeigt (und alle anderen darunter/ drüber um so viel leiser, dass das für den Höreindruck keine Rolle spielt). Der Kompromiss zu tieferen Frequenzen hin (destruktive Interferenz) ist bei beiden Systemen ähnlich – beim LA immerhin auf die vertikale Ebene beschränkt, beim Flächenstrahler leider nicht. Und das, was 'Listener 1' (oder gar ein fiktiver 'Listener 0') bei 30° nominaler vertkaler Abstrahlung der Horneinheit hört, möchte ich eigentlich lieber nicht hören.
    Der Glaube von KV2 ("definition equals distance") indes wird, fürchte ich, spätestens dort an seine Grenzen stoßen, wo in 50m Entfernung ein Mindestschalldruck gefordert wird und in 5m Entfernung ein Höchstschalldruck nicht überschritten werden darf. (Glaube ist auch bei Breitbandpuristen- Diskussionen für meinen Geschmack immer mindestens einen Tacken zu viel am Start).

    Für mich daher zunächst mal ein (zugegeben höchst interessantes) Experiment. Nicht mehr, nicht weniger.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • GLD 80 Fragen / Tipps and Tricks

    • billbo
    • 9. April 2015 um 17:53

    Juchhu, der 160X ist wieder da!
    Ob seiner genial – unmissverständlichen Funktionsanzeige für Generationen wackerer Livetonler der einzige halbwegs unfallfrei bedienbare Kanalkompressor. Obwohl die wegen des nach längerem unregelmäßigem Gebrauch gern mal hängenden (mitsamt Anzeige- LED!) Bypass- Schalters da mitunter auch Dinge suggerierte, welche sich auf der Audioseite strenggenommen so nicht wirklich verifizieren ... ähm ... ach, lassen wir doch die Vergangenheit lieber ruhen.
    Und Roland Space Echo! Wobei hier offensichtlich geschlampt wurde. Wtf, wo ist die Hallspirale? Anstandshalber vielleicht doch noch mal eine Restchance für externe Plugin- Anbieter?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Monacor LTR-110 Verschaltung/Frequenzganz

    • billbo
    • 4. April 2015 um 23:11

    Unter welchen Quell-/ Lastimpedanzverhältnissen hast du gemessen?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • billbo
    • 4. April 2015 um 22:58
    Zitat

    Freu...

    Ja, danke. Genau diese Art von Freude meinte ich.

    Ich versuch’ mich zwecks besseren persönlichen Verständnisses mal an einer vorläufigen Zusammenfassung:

    Fahrpersonalgesetz/ -Verordnung: definiert, wer unter welchen Voraussetzungen in gewerblichem Kontext Kfz über 2,8t zGG. im Straßenverkehr führen darf.
    Güterkraftverkehrsgesetz: regelt Transporte im Straßenverkehr über 3,5t zGG. Incl. eines unverhofften Kuriosums (Abschnitt1/ §2 (1)8.) Zumindest für uns, denn wir betreiben, wenn überhaupt, immer "im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke". (Falco, streich das da sofort raus! Andernfalls akute Anarchiegefahr!)
    Gewerblicher Güterkraftverkehr: betreiben Speditionen. Incl. Erlaubnispflicht, Versicherungspflicht, aller sonstigen (umfangreichen!) gesetzlichen Auflagen.
    Werkverkehr: ist genehmigungsfreier Güterkraftverkehr, den Unternehmer für eigene (Transport-)Zwecke unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen betreiben (dürfen).
    Handwerkerregelung: befreit innerhalb bestimmter Entfernungs- und Gewichtsgrenzen bei gleichzeitig unwesentlicher Fahrtätigkeit von Auflagen/ Pflichten (insbesondere Aufzeichnungspflicht), welche sich andernfalls aus der Fahrpersonalverordnung ergäben. (Früher wurde an dieser Stelle gerne mal behauptet, dass etwa Kontrollgeräte, sofern eingebaut, trotzdem in jedem Fall benutzt werden müssten. Dem ist offenbar nicht (mehr) so.)

    Nehmen wir mal an, das oben zitierte Kuriosum ist ein Scherz, und wir unterliegen am Ende doch noch :D den Vorschriften dieses Gesetzes. Springender Punkt ist dann Abschnitt1/ §1 (2)3. / 'zur Verfügung gestelltes Personal'. Und hier halte ich die derzeit vertretene Auslegung durch das BAG für rechtlich kaum haltbar.
    Vorausgesetzt es gibt den Veranstaltungstechniker (Bühnenbauer/ Messebauer/ Dachdecker/ Zimmermann/ ...) auch in der Form als Selbständigen/ freien (Einzel-)Unternehmer (wie es an anderer Stelle http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Dow…publicationFile/ Zitat "Als weiteres Indiz kommt die Branchenzugehörigkeit (z.B. bei selbständigen Handwerkern) und eine besondere über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation in Betracht." Zitat Ende/ von eben der gleichen Institution zumindest in Erwägung gezogen/ nicht ausgeschlossen wird). Dann wird er sicher nicht automatisch in dem Moment zum Scheinselbständigen, in dem er sich selbst als sein eigenes Personal zwecks Auftragsausführung hinters Steuer setzt. Oder es gibt ihn eben nicht.
    Gewerbefreiheit ist dabei m. W. sogar Bestandteil des Grundgesetzes – und das hebelt auch ein Bundesamt für irgendwas nicht mal so eben aus.

    Wahrscheinlich läuft die Sache (sofern da nicht nachgebessert wird) früher oder später tatsächlich auf eine grundsätzliche gerichtliche Klärung hinaus. M. E. geht es da um Grundrechte; falls dem tatsächlich so ist könnten motivierte Juristen dazu vermutlich ein ziemliches Fass aufmachen. Beim einfachen Landgericht wäre also sicherlich nicht Schluss.

    Bis dahin müssen 'A', 'B' und 'C' halt weiter Streichhölzchen ziehen.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • billbo
    • 3. April 2015 um 21:13

    hell&dunkel: irgendwas ist ja immer. :D Okay, ich ergänze auf "Nix Fahrtätigkeit, für die es zwingend gesonderten Fahrpersonals bedürfte".
    Apropos Gesetze – kleines Rätsel: in welchem Bundesgesetz findet sich in diesem Zusammenhang u. a. folgender bemerkenswerter Satz:

    Zitat

    (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf
    1. …
    .
    .
    .
    8. die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke
    9. …

    Alles anzeigen

    (das ist ziemlich eindeutig; da wäre ich fast schon geneigt zu sagen 'wen interessiert für unsere Belange dann überhaupt noch die Handwerkerregelung?') ?

    FAB: danke für die sachlich unaufgeregte Darstellung. Studierst du Jura?
    Ein, zwei Seiten vorher wollte ich schon mal schreiben "welche Bewandtnis hat in diesem Zusammenhang eigentlich die Meinung eines IHK- Schreibers einer süddeutschen Provinzhauptstadt zu diesem Thema?" Aber aus Gründen der P. C. hab ich's mir verkniffen; werd' ich auch nicht tun.

    presonus: das Schreiben haben sich inzwischen vermutlich auch schon andere ausgedruckt. Kann ja (auch ohne Dienststempel) zumindest nicht schaden...
    Bemerkenswert finde ich es auch deshalb, weil hier gerade nicht versucht wird – wie hin und wieder angeblich in Internetforen anzutreffen – nach dem FUD- Prinzip aus allen möglichen Verordnungen/ Gesetzen/ Normen/ Paragraphen/ Vorschriften/ Straf- und Bußgeldbeträgen/ usw. nach Belieben Einzelteile zu einer Art Drohkulisse zusammenzubauen. 'Macht ruhig, ihr werdet schon sehen. Wenn das eine Verbot hier nicht zieht, dann eben ein anderes. Alles illegal!' Stattdessen hat man sich hier offenbar außer mit dem Text auch mit dem Sinn von GüKG, Fahrpersonalverordung & Co. auseinandergesetzt und erstaunlich konkrete Antworten gegeben. Letzteres tun Behördenvertreter imho nicht leichtfertig (und auch nicht besonders gerne).
    Dennoch ist das natürlich kein Richterspruch, und wohlweislich steht da auch ganz zu Anfang "In ihrem Fall … Tatbestand Veranstaltungstechniker :lol: … kommt Freistellung von … in Betracht".

    Zusammen mit der Aufweitung der Handwerkerregel auf 100km seit März (wusste ich bisher nicht, m. E. überfällige und pragmatisch- logische Reaktion auf die Lebenswirklichkeit) ist das dennoch geeignet, eine BillBo'sche Vermutung ('die Berufsverordner und -Verbieter dieser Welt werden nicht aufhören, bevor nicht das gesamte gesellschaftliche Leben vollständig damit zubetoniert ist') ein wenig ins Wanken zu bringen.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • "Unfuckingmessbar! Aber verflixt hörbar..."

    • billbo
    • 2. April 2015 um 13:59
    Zitat

    ...Wenn einem die klanglichen Eigenschaften des Netzkabels entscheidend sind, verweise ich auf dieses hier:
    http://www.auditorium.de/Kabel-Sortimen ... -2m.html...

    Speziell an diesem Punkt denke ich gerne auch schon mal darüber nach, über welche Kabel der Strom denn wohl bis zur Steckdose gelangt ist. :D

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • billbo
    • 2. April 2015 um 13:26

    Wenn du sowohl der Unternehmer als auch der Fahrer bist – klar, warum auch nicht? Auf'm Hotelmeldeschein unterschreib' ich - sofern gewünscht - auch gerne zweimal; einmal als Firma und einmal unter 'Ständiger Wohnsitz'.

    Ich komme noch immer nicht ganz darüber hinweg :D, dass es offenbar tatsächlich genau so sinnvoll und einfach geregelt ist, wie es meinem zugegeben unmaßgeblichen (Rechts-)Verständnis nach auch geregelt sein sollte. Klar, auch Polizeihauptkommissarinnen können irren. Falls jedoch nicht:
    < 7,5t und < 100km und Transport von Ausrüstung zur Baustelle zwecks Berufsausübung = nix Fahrtätigkeit. Kein Fahrpersonal, keine Aufzeichnungspflicht, kein Fahrtenschreiber, keine Ladepapiere, kein Klärungsbedarf bzgl. irgendwelcher Besitz- oder Eigentumsverhältnisse. Im Fall einer Kontrolle sollte man plausibel darlegen können (mittels z. B. Gewerbeschein/ Auftragsbestätigung/ Ladeliste/ Terminkalender/ o.ä.) was man da gerade tut und warum man das tut.
    > 7,5t oder > 100km oder Fahrtätigkeit (also beispielsweise auch wer mit dem Viertonner regelmäßig beruflich ganztags 30km entfernte Baustellen mit Ausrüstung oder Hausfrauen mit Joghurtbecherabos beliefert) = Fahrpersonal; mit allem, was dazugehört.

    Ist mir eigentlich fast schon wieder zu einfach. Dafür gibt’s tatsächlich kostenpflichtige Schulungen?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    p.s.: mit dem Glauben an die Welt (oder die Gesellschaft) ist das so 'ne Sache: die Einen gehen davon aus, dass grundsätzlich erst mal alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Anderen davon, dass grundsätzlich erst mal alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • billbo
    • 2. April 2015 um 00:16

    :shock: Das liest sich erschreckend vernünftig, kooperativ und praxisgerecht. Und (mit Verlaub) ein bisschen wie das Gegenteil von dem, was hier seit Jahren von der Fraktion 'Vorauseilender Gehorsam' gebetsmühlenartig behauptet wird.
    Wenn ich das richtig verstehe: Aufweitung der Handwerkerregel auf 100km. Bis 7,5t keine Aufzeichnungspflicht (konkret ist ein Schaublatttachograph abgehandelt; logisch wäre es, wenn Fahrerkarte in diesem Fall ebenfalls entfallen würde).
    Wer hingegen mit schwerem (Fahr-) Gerät anrückt oder Langstrecke fährt/ Tourneen bedient/ etc. braucht Fahrpersonal, ohne wenn und aber.
    Wenn das wirklich so ist, gibt das Ganze für mich einen nachvollziehbaren Sinn, und ich werde nie wieder meckern.

    Aber noch ist ja 1. April. Was trinken Sie, Frau Hauptkommissarin? :D

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • billbo
    • 1. April 2015 um 00:24

    Zum Glück gibt’s unter freien Menschen so etwas wie Vertragsfreiheit. Ein hohes Gut - auch wenn's dem BAG nicht passt.


    'A', 'B' und 'C' sind befreundete selbständige Unternehmer im Bereich Veranstaltungstechnik und wirtschaften in benachbarten Zellen eines gemeinsamen Hallenkomplexes. 'A' hat sich auf hochwertige Tonanlagen spezialisiert, 'B' auf Beleuchtung und Deko, 'C' auf Backlineservice. Nicht immer, aber regelmäßig wiederkehrend bearbeiten sie als Arbeitsgemeinschaft auch gemeinsame Projekte. Dafür nutzen sie je nach Bedarf u. a. einen 7,5Tonner, dessen Kosten sie sich teilen.
    So auch dieses Mal: kleine, aber edle Galaveranstaltung; Mitarbeiterfest einer größeren staatlichen Einrichtung/ Behörde, zwei Stadtteile weiter.
    'A' hat den Auftrag an Land gezogen, tritt gegenüber dem Endkunden (nennen wir ihn 'Bundesamt für Gemüsetransport') als Generalunternehmer auf, und hat ihm dafür u. a. seine schöne Boseanlage vermietet. 'B' stellt den größten Teil der für das Fest erforderlichen technischen Gerätschaften. 'C', auf dessen Name der LKW angemeldet ist, betreut mit Teilen seines Firmeninventars den eigens engagierten Stargast. Zu dritt planen sie den Ablauf, stellen die Produktion zusammen, beladen den LKW; noch kurz über die Waage im Hof (7485 – passt locker!), und ...
    Um Himmels Willen! Stopp! Was nun? Wer fährt das Ding jetzt zum Veranstaltungsort?
    'A' darf nicht (ist ja nicht 'sein' LKW).
    'B' darf nicht (ist ja nicht 'sein' Auftrag).
    'C' darf nicht (ist ja größtenteils nicht 'sein' Inventar).

    Als gesetzestreue Bilderbuchunternehmer sehen sie 3 Möglichkeiten:
    a) Sie laden wieder aus, mieten 2 zusätzliche LKW, und jeder transportiert 'seins'. Weil mit dem Kunden aber nur ein Stellplatz vereinbart ist fahren sie nach dem Entladen dort alle drei zurück zum Firmengelände, und anschließend zu dritt mit einem der (nun leeren) LKW nunmehr völlig legal wieder zum Kunden.
    b) Sie laden wieder aus, beauftragen 'D' (einen befreundeten Kleinspediteur aus dem 50km entfernten Nachbarort) mit dem Transport zur 5km entfernten Einsatzstelle und laden alles in dessen Siebenhalber. 'D' mietet im Gegenzug ihren LKW; denn seiner ist zur Zeit ja vorübergehend ausgelastet.
    c) Sie laden wieder aus, denken über die potentielle Sinnlosigkeit von schlecht gemachten Verordnungen nach, und wie man (Unternehmerpersönlichkeiten halt) damit Geld verdienen könnte, wenn's denn mit Arbeit offenbar nicht geht. Anschließend studieren sie Jura und gründen eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrechtsfragen.

    Und nur weil heute der 1. April ist darf ich das hier alles auch einfach so schreiben.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Behringer X und XR Mischgeräte

    • billbo
    • 31. März 2015 um 23:34

    Alle Menschen die ich kenne, und die einen Tablet- PC o. ä. unfallfrei einschalten können, haben ständig Stress mit WLAN und unfertigen Apps. Was hat das jetzt speziell mit Music Group zu tun?

    S.c.n.r.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

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