Zitat von "sven"Also diese verdeckten Messungen sind ja pfiffig.
Mich würden ja mal die Qualität der Aufzeichungen (also Pegel und Recording Signal) und deren Auswertung interessieren.
Wie wird denn in CH vorgegangen wenn so eine "Mantelmessung" als Grundlage für einen Bescheid dienen soll oder gar vor Gericht vorgezeigt werden muß ?
Wenn die Messung von den Behörden Gesetzeskonform gemacht wurde, (Vor und Nach der Messung Kalibriert, Kontrolliert und Dokumentiert) dann ist das für den Gesetzgeber so gültig! Mögliche Messfehler, Publikum usw interessiert niemanden mehr!
Zitat von "F.A.Bi.A.N."den spaß würde ich mir machen und alle rechtsmittel ausschöpfen.
"mantelmessungen" mit billigmessgerät von conrad habe ich zwar nur einmal gesehen, da hat aber (zum glück) niemand anspruch auf richtigkeit erhoben.
eben, für solche Fälle habe ich den Gesetzestext dabei!
Wenn die Behörden selber das Gesetz, und die darin enthaltenen Forderungen, nicht einhalten und man das auch relativ einfach beweisen kann ist relativ schnell Ende mit Diskussionen! Ein iPhone hat auch sein gutes! Es sind wahnsinnig schnell Bilder geknipst! ![]()