Hygienebeauftragte/r in öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Gemeinschaftseinrichtungen (AVB-Akademie) - Webinar

Anmeldung unter https://avb-akademie.edudip.com/w/366054


Zahlung auf Rechnung: Kommunen, Behörden und andere öffentliche Institutionen erhalten gerne die Möglichkeit Webinare via E-Mail zu bestellen und per Rechnung zu bezahlen. (Kontakt: seminare@avb-akademie.de)


Preis: 618,80 € inkl. MwSt.


Webinarzeiten:

Donnerstag, 18.06.2020, 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag, 19.06.2020, 09:00 - 17:00 Uhr

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Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus öffentlichen Verwaltungen (insbesondere Rathäuser, Jugendämter und andere Behörden mit Besucherverkehr), Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heimen, Ferienlager, Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Justizvollzugsanstalten, sonstige Massenunterkünften. Ausübung eines nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Berufes in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz.

Die Einhaltung von Hygienestandards ist auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Asyl- und sonstige Massenunterkünften eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen. Darüber hinaus ist in der aktuellen Situation mit der Pandemie bzgl. Covid-19 die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen zwingend erforderlich. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden. Die hygienebeauftragte Person in diesen Einrichtungen soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlernen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber und Arbeitgeber.

Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen (IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 sowie
- Anforderungen nach Biostoffverordnung - Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung
- Organisation / Verantwortung / Pflichten und Aufgaben
- Basishygiene, Hygienemanagement, Hygieneplan
- Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen (Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze, etc.)

Voraussetzungen:
Abgeschlossenen Berufsausbildung und min. 3 Jahre Berufserfahrung, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte / Leitungsfunktionen mit Personalverantwortung, o.ä.

Teilnahmebescheinigung:
Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Zertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt.