laser - taugt das was?

  • Doch 20 mW sind schon sehr viel...zumindest würde ich mich erstmal erkundigen ob Du dieses Gerät überhaupt nuten darfst. Bei Lasern gibts da eine Menge an Vorschriften. Ohne TÜV-Abnahme ist meines Wissens nach schon mal garnix bei der Leistung und die haut voll ins Geld.
    Habe mich mal nach nem Spooky mit 10mW erkundigt und habs besser sein lassen,obwohl der schon von der Sicherheit recht gut ist.Kostet aber auch schon rund 630€ in der 10mW Version.Das was Du da meinst scheint mir recht Abentheuerlich zu sein...vorallem bei dem Preis.

  • Man kann auch mit kleinen Lasern ganz witzige Effekte erzielen. Es muss allerdings recht dunkel und neblig sein und man sollte mehrere Laser gleichzeitig einsetzen. Dann reichen sogar die 5mW-Billigheimer. Mit stärkeren Teilen wäre ich vorsichtig, wenn kein Schutzbeauftragter in der Nähe ist.

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    (Chris Adamson)


    Blog: Optinal Mittelgrund

  • das mit den sicherheitsbestimmungen hab ich auch schon befürchtet. brauch ich da wirklich einen sicherheitstechniker oder wie? daß ich die laser nicht auf augenhöhe projezieren lasse, ist mir schon klar

    mfg


    andreas

  • Ich meine bei dem Spooky 10mW waren es 2,8m Mindesthöhe und 4m :!: Abstand zu Personen. Bei noch mehr Leistung erhöht sich das dann noch.Kommt alles auch auf die Laserklasse an.Dazu bin ich dann aber schon Überfragt.Mit Laser hatte ich selbst noch nicht zu tun,wie gesagt hatte ich mich nur mal selbst etwas drüber infomiert.
    Auf der 2. Seite hier im Anfängerbrett ist noch der Beitrag zu finden

  • Zitat von "ddt"

    das mit den sicherheitsbestimmungen hab ich auch schon befürchtet. brauch ich da wirklich einen sicherheitstechniker oder wie? daß ich die laser nicht auf augenhöhe projezieren lasse, ist mir schon klar


    Bei der Leistung brauchtst Du nicht nur einen Laserschutzbeauftragten, sondern vor allem eine Abnahme durch den TÜV.
    Lass Dich da nicht volllabern von wegen ist ungefährlich, passiert schon nix und "ich mach das immer so".
    Wenn was passiert bist Du haftbar, also lass es lieber.

  • Das wäre mal gut zu wissen. Mal sehen ob Du da ne Fachberatung bekommst oder er nur $-Zeichen in den Augen hat und verkaufen will.
    Vielleicht kann man ja irgentwo im Netz die passende Bedienungsanleitung finden und so evtl. noch an Infos kommen.
    :!: In Bezug auf die Musikmesse letzte Woche wurde vor Billiglasern gewarnt. :!:
    Das war glaube auch irgentwo hier im Forum...begebe mich mal auf die Suche

  • Zitat von "Meisterlampe"

    Vielleicht kann man ja irgentwo im Netz die passende Bedienungsanleitung finden und so evtl. noch an Infos kommen.
    :!: In Bezug auf die Musikmesse letzte Woche wurde vor Billiglasern gewarnt. :!:


    Ich bezweifle, dass in der Bedienungsanleitung so was steht (obwohl das natürlich schön wäre). In der BA für Dein Auto stehen ja auch nicht die Verkehrsregeln.


    Und ich muss sagen, dass ich bei solchen Preisen auch nicht glaube, dass so ein Ding z.B. eine Bewegungsüberwachung für den Scanner hat.
    Kann also durchaus sein, dass das Ding bei der Abnahme glatt durchfällt und Du es gar nicht in Betrieb nehmen darfst, weil es nicht sicher ist.
    Und das ist auch gut so, denn ein Volltreffer im Auge mit einen stehenden 20mW Beam kann auch schon ernsthaft Schaden anrichten.
    Und selbst wenn der TÜV das zulässt bist trotzdem DU hastbar.


    Ich sag´s also noch mal: Laser schön, sicher UND billig - GIBT´S NICHT!

  • Zitat von "slaytalix"


    Größere Systeme nur mit Laserschutzbeauftragtem


    Den LSB brauchst Du bei allem >5mW - also auch beim Spooky Blue!!
    Und auch der muss bei jeder Veranstaltung beim Amt angemeldet werden!!


    Die Abnahme entfällt aber dank des Gutachtens normalerweise.

  • Zitat von "slaytalix"

    Laut Media Las eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung, wonach man diesen Spooky mit Tüv auch ohne LBA betreiben darf


    Woher hast Du denn diese Aussage? Schriftlich von Medialas?
    Oder steht das so in der Unbedenklichkeitsbescheinigung?


    Das würde nämlich den Forderungen in der BGV B2 (Unfallverhütungsvorschrift) ganz klar widersprechen.


    Ich möchte nicht 100%ig ausschließen, dass so was möglich wäre (Anmelden beim Amt muss man aber auf jeden Fall), aber da würde ich mich nicht auf Hörensagen oder mündliche Aussagen verlassen.


    Zumindest kann man davon ausgehen, dass die Spookies sicher sind, so lange man sich an die Auflagen hält, denn die haben eine Bewegungsüberwachung.

  • ACHTUNG SICHERHEITSHINWEIS: Prinziell muß jede Laseinrichtung über einer Leistung von 1 mW sowohl den Behörden gemeldet als auch vom TÜV oder einer anderen Institution abgenommen werden.


    Bei dem Spooky ist dies anders, solange eine Leistung von 10mW am Laser nicht überschritten wird. Sämtliche Effekte, gekoppelt mit der frequenzgetriggerten Sicherheitsüberwachung, sind einzeln berechnet und entsprechen vollständig den Forderungen der DIN-Vorschrift.


    Es müßen lediglich ein paar wenige Eigenschaften bei der Montage eingahlten werden, wie Mindesthöhe, Mindestabstand zum Publikum , etc. eingehalten werden. Genaue Technische Daten können über die Anleitung oder über einen Laserbeauftragten erteilt werden. [Info]