Suchfunktion genutzt... aber so richtig schlau oder wissend bin ich jetzt noch nicht.
Mir stellt sich weiterhin die Frage nach GEMA und Gebühren / Anmeldepflicht. Wobei es mir hier nicht um die VA an sich geht. Sondern um den "Platten- / CD-Aufleger"
Die gekauften CDs haben nach meinem Wissensstand das Recht für die private Vorführung/Abspielung. Veranstaltet man nun irgendein Fest und meldet das bei der GEMA an kommt ne Rechnung die man bezahlt und gut ist.
Man weiß ja nie was genau gespielt wird.
Was ist nun die sachlage bei MP3?
Beispiel (1) - man besitzt die original CD und hat ein MP3 davon erstellt.
Beispiel (2) - man kauft bei iTunes oder wo auch immer ein MP3.
Wie ist das nun ? Muss ich als semi-aktiver 2x im Jahr CD Aussucher und in Player-Leger auf das richtige Knöpfchen-Drücker bei einem Dorffest oder Karnevalsevent mich anmelden bei der GEMA und genau angeben, welche Lieder ich mir aus bequemlichkeit als MP3 codiert habe und die original CD zuhause gelassen habe. Und reicht grundsätzlich die GEMA Anmeldung des Veranstalters?