Vermietung - Unterschlagung - gutgläubiger Erwerb des Käufers

  • leider hat die Staatsanwaltschaft dann eine Freigabe erteilt an den sog. gutgläubigen Käufer. Nach der Unterschlagung hat der Mieter die Sachen verkauft.


    Das war bis dato in der Asservatenkammer, weil sich der Käufer nach meiner Warnung bei mir gemeldet hat. Die Serials passen zu meinen unterschlagenen Gegenständen.


    Der BGH hat hier mehrere Urteile gefällt zu Ungunsten der ursprünglichen Eigentümer


    a) Probefahrt Autohaus https://www.bundesgerichtshof.…ngen/DE/2020/2020122.html

    b) Leasingauto http://juris.bundesgerichtshof…&Art=pm&pm_nummer=0138/22


    Leider ist das kein üblicher Diebstahl. Durch die vorübergehende Überlassung zur Vermietung etc verliert man offenbar das Eigentum. Ziemlich weltfremde, ungerechte Entscheidung.

    So ist jeder Verleiher, Vermieter oder ein Autohaus in der Gefahr, das Eigentum zu verlieren dagegen*

    Der Ausweis war gestohlen. Der Mieter sah dem Ausweisinhaber natürlich schon sehr ähnlich. Das war Nov 2021 & ich habe den auch nur mit Maske gesehen.

  • naja, ohne den gutgläubigen erwerb könntest du nichts auf ebay kaufen, weil du ja ständig damit rechnen mußt, es wieder abgeben zu müssen. wenn man nichts besitzt und jemanden hat, der das ergaunerte geld verwaltet, kann man auf diese weise schon viel geld machen. ist ja im wesentlichen alles zivilrecht.

  • Ein vor kurzem eröffneter Thread betraf ja u. a. auch gewerbliche Rechtsschutz & Betriebshaftpflicht.


    Die Gewerberechtsschutz wäre hier wohl ganz nett. Diese habe ich natürlich auch nicht. Ich müßte dann einen zivilrechtlichen Titel erwirken.


    Das Prozeßrisiko auf Grund o. g. Urteile sind aber mit über 10.000 € für Anwaltskosten -vermutlich auch den gegnerischen Anwalt & Gerichtskosten hoch.


    Ein Erimittlungsrichter könnte evtl. nach § 162 STPO eine Entscheidung treffen. Die Umstände des Kaufs konnte ich dem Käufer entlocken.


    Gg. mittags waren die Geräte drin. Das hat der Käufer auch gesehen & hatte bei üblichen Gebrauchtpreisen noch kein Interesse.


    Dann mußte der "Verkäufer" die Sachen schnell verkaufen. Senkt innerhalb von 3 h den Preis & daraufhin ist der Käufer gleich los.


    Statt auch bei Corona zumind. beim Verkäufer zu klingeln, war das über Handy & man traf sich nachts auf der Str.


    Der Standort beim Verkauf wich dann ab. Abholort war dann ein völlig anderer.


    Ist das ein gutgläubiger Kauf ? Da sollten beim Käufer doch alle Alarmglocken klingeln !