BGVC 1 für Festinstallation

  • Stimmt es, daß die BGVC 1 nur für bewegte Lasten gilt?
    Was muss ich für folgende zwei Fälle an Vorschriften beachten. Es geht um Festinstallationen in Mehrzweckhallen ( mit internationaler Sportnutzung ). Es sind Vstätt in NRW.
    Fall 1:
    Lautsprecher mit Querbügel an Doppel T-Träger in 9m Höhe über Publikum. Die Lautsprecher mit Querbügel sind baumustergeprüft und wiegen ca. 15kg. Sie sollen an C-Profilschienen, die mit Trägerklemmen an die Oberseite der T-Träger angeschraubt sind fest angeschraubt werden. Muss hier dann noch ein Safety eingesetzt werden. Wenn ja, wievielfache Sicherheit und um den T-Träger herumgeschlungen und direkt am Lautsprecher befestigt, oder am Bügel oder wie?


    Fall 2:
    Lautsprecher mit 2 zölligen Gewindeeinsätzen über 2 Seile abgependelt von gleicher C-Profil / T-Träger Konstruktion wie Fall 1. Gewicht ca. 18kg.
    Geht das mit Ringösen in die Gewindeeinsätze und reichen dann 2 Seile mit 10-facher Sicherheit.


    Muss für die Berechnung der Last auch das Thema Ballwurfsicherheit bedacht werden?

    bongo mit Sicherheit

  • Der Geltungsbereich der BGV C1 ergiebt sich aus dem §1


    Zitat:"


    § 1
    Geltungsbereich
    (1) Diese Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und
    Gesundheit bei der Arbeit (BG-Vorschrift) gilt für
    1. den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Ver-anstaltungsstätten,
    2. den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von
    Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotogra-fie.
    (2) Diese BG-Vorschrift gilt nicht für Filmtheater ohne Szenenfläche,
    Schausteller- und Zirkusunternehmen.


    "Zitat Ende


    Ich denke im Zweifel gilt die C1 in einer Mehrzweckhalle mit Sicherheit.


    Den Teil den du ansprichst "Sicherungsseil" ergibt sich aus dem §7 abs. 6


    Zitat:"
    § 7
    Schutz gegen herabfallende Gegenstände
    (6) Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte
    müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen
    gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende
    Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.

    "Zitat Ende


    Bei einer Festinstallation ist somit ein Sicherungsseil nicht zwingend Vorgeschrieben. Schaden kann es aber nicht. Zur Dimensionierung gibt es Hinweise in der SP 25.1/2-3


    Zum Thema der Aufhängung gibt es Infos in der SP 25.1/2-3


    Beide Schriften kannst du unter http://www.vbg.de finden.


    Bei den Aufhängungen gelten die im Baubereich üblichen Vorschriften. Die kenn ich nicht im einzelnen aber die Arbeiten so im Bereich von 3facher - 5 facher Sicherheit. Bei den Lasten die du hast ist das ja auch nicht so ein Problem da kann du sicher auch mit der 10fachen rechnen ohne direkt mit den Kosten und Dimensionen aus dem Ruder zu laufen.


    Zum Thema Baumusterprüfung hege ich Zweifel. Meist ist es irgend eine Vorschrift zum Thema EMV oder anderer Blödsinn der Geprüft wurde und mit einem "Siegel" beworben wird. Lass dir in jedem Fall mal den Prüfbericht senden.


    Bei der Lastannahme solltest du das Thema Bälle mit Sicherheit nicht ausser acht lassen. Zu den Größenordnungen die hier in Frage kommen hab ich jedoch keine Infos.