Stimmt es, daß die BGVC 1 nur für bewegte Lasten gilt?
Was muss ich für folgende zwei Fälle an Vorschriften beachten. Es geht um Festinstallationen in Mehrzweckhallen ( mit internationaler Sportnutzung ). Es sind Vstätt in NRW.
Fall 1:
Lautsprecher mit Querbügel an Doppel T-Träger in 9m Höhe über Publikum. Die Lautsprecher mit Querbügel sind baumustergeprüft und wiegen ca. 15kg. Sie sollen an C-Profilschienen, die mit Trägerklemmen an die Oberseite der T-Träger angeschraubt sind fest angeschraubt werden. Muss hier dann noch ein Safety eingesetzt werden. Wenn ja, wievielfache Sicherheit und um den T-Träger herumgeschlungen und direkt am Lautsprecher befestigt, oder am Bügel oder wie?
Fall 2:
Lautsprecher mit 2 zölligen Gewindeeinsätzen über 2 Seile abgependelt von gleicher C-Profil / T-Träger Konstruktion wie Fall 1. Gewicht ca. 18kg.
Geht das mit Ringösen in die Gewindeeinsätze und reichen dann 2 Seile mit 10-facher Sicherheit.
Muss für die Berechnung der Last auch das Thema Ballwurfsicherheit bedacht werden?