Bauplan mod.Version ARLS

  • Da sind alle Schutzrechte (Patent oder Muster) gleich: Einmal veröffentlicht --> kein Rechte mehr. Punkt.


    Gruß SRAM

    I watched a snail crawl along the edge of a straight razor. That's my
    dream. That's my nightmare. Crawling, slithering, along the edge of a
    straight razor, and surviving.

  • @ Wood


    Ok das wusst ich nicht :oops: , danke für die Info, gut zu wissen das er es doch aushällt

    Tu immer das Richtige - Das belohnt einige und erstaunt den Rest!

  • Zitat von "SRAM"

    Da sind alle Schutzrechte (Patent oder Muster) gleich: Einmal veröffentlicht --> kein Rechte mehr. Punkt.


    Hmmm... bei der Patentanmeldung _muss_ man die Sache aber veröffentlichen. 8)

    Bis dann... Arno!

  • Genau dafür erhält man das Patent:


    Patent <---> der Allgemeinheit zugänglich machen


    Das ist der Sinn der Ganzen Angelegenheit. Technischer Fortschritt maximal durch Offenlegung aller Entwicklungen zu beschleunigen und dabei doch den Entwickler zu entlohnen.


    Gruß SRAM

    I watched a snail crawl along the edge of a straight razor. That's my
    dream. That's my nightmare. Crawling, slithering, along the edge of a
    straight razor, and surviving.

  • Zitat von &quot;SRAM&quot;

    Genau dafür erhält man das Patent:


    Patent <---> der Allgemeinheit zugänglich machen


    Das ist der Sinn der Ganzen Angelegenheit. Technischer Fortschritt maximal durch Offenlegung aller Entwicklungen zu beschleunigen und dabei doch den Entwickler zu entlohnen.


    Sag ich doch. :D


    Dass das in der Praxis nicht funktioniert, sieht man leider auch. :shock:

    Bis dann... Arno!

  • Zu der Patentsache hab ich doch noch mal ne Frage.
    Also meint ihr, dass wenn ich eine Sache oder ein Musikstück veröffentliche alle Rechte daan verliere? Dann frage ich mich warum Musikverlage eigene Clearingstellen unterhalten, die genau diese Rechte an veröffentlichen Musicstücken abklären, wenn einer ihrer Künstler auch nur winzige Teile als Samples in eigenen Produktionen verwendet. Und weiter frage ich mich warum sie bereit sind, dem Rechteinhaber teilweise die gesamten Rechteeinnahmen abzutreten (GEMA), wenn doch das Stück schon veröffentlicht ist.
    Jede Sache die irgendwie verkauft wird ist doch veröffentlicht. Ich denke jeder kann sein geistiges Eigentum so zur Verfügung stellen wie er will, d.h. er hat das Recht dazu es erst mal der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, und wenn er das nicht mehr will kann er es auch verkaufen oder vernichten. Da kann dem Tthorsten keiner was übel nehmen. Es sagt keiner was wenn man eine Sache für seinen privaten Gebrauch kopiert, erst wenn es um gewerbliche Nutzung geht kommt das Urherberrecht ins Spiel. Und bei uns allen hier geht es ja im gewissen Sinne um eine gewerbliche Nutzung. Sehe ich da was falsch?
    Um zum Musikstück zurückzukommen: Keinen stört es wenn du zum beispiel Madonna so vor dich hinsingst, wenn du es aber öffentlich aufführst hast du das Recht dazu weil du dafür GEMA-Gebüren entrichtest (hoffentlich). Wenn du eine Platte veröffentlichst, kannst du das Stück auch verwenden, wenn es in wesentlichen Teilen unverändert bleibt. Etwaige GEMA Einnahmen fließen dann aber an den Rechteinhaber des Madonnastückes (Den Musikverlag von Madonna, der dann das Geld an den Komponisten, Texter, Bearbeiter und sich selber aufteilt). Wenn man aber das Stück ändert braucht men die Genemigung des Rechteinhabers und die kann teuer werden.


    Soweit soviel ich zu dieser Thematik zu wissen glaube.


    Grüße von einem auch Musiker

  • Zitat von &quot;Schrumpeln&quot;

    Da kann dem Tthorsten keiner was übel nehmen. Es sagt keiner was wenn man eine Sache für seinen privaten Gebrauch kopiert, erst wenn es um gewerbliche Nutzung geht kommt das Urherberrecht ins Spiel. Und bei uns allen hier geht es ja im gewissen Sinne um eine gewerbliche Nutzung. Sehe ich da was falsch?


    Aber nur wenn ich die besagte Box baue und Verkaufe! Nicht wenn
    ich damit öffentliche Party mache!

    MfG Heini


    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • @ DJheini
    da muss ich dir zustimmen, es geht nur darum ob man die gebauten Boxen verkauft. Jeder kann jede Box nachbauen und zur (auch gewerbsmässigen) Beschallung verwenden. Nur darf er nicht vom Entwickler verlangen den Bauplan zu veröffentlichen, damit jeder ganz einfach nachbauen kann. Da muss schon eine Box gekauft werden um diese ordentlich zu vermessen. Man kann ja mal bei Tthorsten anfragen ob er einen ARLSmod verkauft. ;)8)

  • Hmm.... Ihr bringt hier einige Sachen ziemlich durcheinander. Es gibt verschiedene Rechte:
    1) Urheberrecht: Hat man immer automatisch, sobald man etwas erschafft. Kann man in Deutschland auch nicht abgeben, verkaufen, .....
    2) Verwertungsrecht: Hat auch der Erschaffer, kann er aber weitergeben, verkaufen.....
    3) Patentrecht: Greift nur, wenn man ein Patent eintragen lässt. Dafür muss die Sache verschiedene Bedingungen erfüllen (Neuheit, Mindestmaß an Kreativität bzw. Aufwand, ....)
    4) Nutzungsrecht: Ein Recht des Käufers. Kann durch einen direkten (!) Vertrag zwischen dem Käufer und dem Erschaffer (Verwertungsgesellschaft) eingeschränkt werden.
    5) Markenrecht: Eine Marke kann man eintragen lassen. Dann ist sie in Verbindung mit einem Logo/Farbe etc. geschützt gegen Nachmacher. Sehr bekannte Marken sind auch so geschützt (z.B. den http://www.krupps.de -Fall).
    6) Musterschutz: Man kann von einer Sache auch einen Musterschutz eintragen lassen. So darf kein anderer ähnlich aussehende/funktionierende Sachen herstellen.


    Sicher gibt es da noch einige mehr. Das sind nur die, die mir auf die Schnelle eingefallen sind.
    Welche Rechte jetzt in welchem Maß hier konkret anzuwenden sind, darf ein Jurist klären. :lol:

    Bis dann... Arno!

  • Das Patentrecht kennt den Begriff einer "vorbekannten Konstruktion", will sagen, das Konstrukt in in der Gesamtheit oder in Einzelteilen bereits irgendwo bekannt.
    Das bedeutet nicht zwingend, das es auch noch rechtlcih geschützt ist, wenn die Fristen zwischenzeitlich abgelaufen sind.


    Da die Konstruktionsgrundlagen von Lautsprechergehäusen wohl meistenteils seit den 30er Jahren bekannt sind, wäre zunächst mal zu klären, ob an dem Ding überhaupt was schützenswertes dran ist.


    Diese Klärung dürfte aber in sich schon recht teuer werden... :wink:

  • Zitat von &quot;Mechwerkandi&quot;

    Das Patentrecht kennt den Begriff einer "vorbekannten Konstruktion", will sagen, das Konstrukt in in der Gesamtheit oder in Einzelteilen bereits irgendwo bekannt.


    Hmm.. sicher? Das ist mir neu. Ich kenn nur die Sache mit dem "prior art". Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    Bis dann... Arno!

  • Jepp, sicher.
    Hab' selber schon Erfahrungen damit gemacht, allerdings im Bereich Maschinenbau, rechtlich tut sich das aber nichts.


    Wenn Du das Produkt für den Eigen-Gebrauch "nachempfindest", ist da sowieso nix dran zu rütteln.
    Ich möchte sogar mal behaupten, wenn Du vier Stück von den Dingern an irgendwen "für gebraucht" verkaufst und sonst Deine Kohle mit was anderem verdienst, passiert Dir da auch nix.


    Diese ganze Patentgeschichte ist auch ausgesprochen aufwändig und teuer, für ein Lsp. Gehäuse, wo mal ein paar Stück zusammengebastelt werden, das lohnt sich einfach nicht.

  • Hallo


    ich hab mich vor einiger Zeit mal wegen einer anderen sache
    bezüglich patent informiert....
    Die sache ist so, dass bis alle prüfungen abgeschlossen sind und
    du dein patent hast,
    vergehen 1. Jahre,
    und 2. bist du dann 15-18000 € ärmer :shock:


    Das wird sich für eine billig box nie lohnen.
    gruß

  • Hallo habe 4st. Rohgehäuse abzugeben vom arls mod aus OSB
    wenn wer interesse hat
    soll sich einfach melden


    mfg dualflex

    machma konkret druckbass mit Crest 8001