"Bestandschutz" für Vor-BGV-C1-Ära

  • Wie ist das eigentlich mit Sachen die heute C1-zertifiziert sein müssen aber noch aus einer Zeit stammen in der es noch gar keine C1-Zertifizierung gab?


    Gibt es Bestandschutz? Wenn ja, wie verhält sich das eigentlich wenn das Zeug den Besitzer wechselt?

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

    Einmal editiert, zuletzt von kater ()

  • vor BGV C1 gab es VBG 70...


    Was es davor gab weiss ich nicht, aber einen Besandsschutz bei Unsicherheit würde mich wundern.
    Ausnahme sind vielleicht Sicherheitsgurte in alten Autos. Aber da gefährdet sich der Fahrer in erster Linie selber und Oldtimer sind üblicherweise auch nicht zum täglichen Gebrauch und für längere Strecken üblich...


    Viele Grüße,
    Volker

  • Zitat von "Volker"

    vor BGV C1 gab es VBG 70...


    Wann war da eigentlich die Änderung?`


    Es geht ja nicht um "einen Bestandschutz bei Unsicherheit" wie du es nennst sondern um Sachen die einfach nicht C1-zertifiziert sind weil es noch keine BGV-C1 gab als die Teile gebaut wurden ...

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  • Jetzt lasst mich doch hier nicht so völlig in der Luft hängen!


    Wann kam BGV-C1?


    Gubts die VBG 70 noch irgendwo zum download?


    Wie war das mit Liften in der Zeit vor BGV-C1 und was war als die BGV-C1 kam?


    Irgendwie bin ich doch ein wenig verwundert über die völlige Stille hier ....

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  • Hi Kater,


    die VBG70 war mit der BGV C1 praktisch inhaltsgleich, die gesetzlichen Unfallversicherungen haben nur irgendwann einmal (so vor sieben, acht Jahren) die Nummerierung ihrer UVVen geändert.
    Wenn ein Gerät nicht ausdrücklich als "BGV C1" gekennzeichnet ist (z. B. Anschlagmittel), so ist die zulässige Nutzlast zu halbieren. Mal davon abgesehen sind ja auch noch ein paar andere Vorschriften zu beachten...
    Mit Bestandsschutz ist da m. E. nix - und da Lifte sowieso regelmäßig zur Sachverständigenprüfung müssen, wird der Dir durch seine Prüfung bestätigen, ob die Teile in Ordnung sind oder nicht.


    MfG Tobias Zw.

  • So,


    das hier


    Zitat

    Wann war da eigentlich die Änderung?


    und die Frage mit der VBG70 hätte sich garnicht gestellt wenn ich von der BGV-C1 auch mal das Deckblatt beachtet hätt.


    Ansonsten war ich zu den Teilen um die es da ging etwas fehlinformiert, von daher hier das ganze mal mit konkretem Problem:


    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=369264#369264

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