Frage zur Mvstättv

  • Ja.


    wenn Versammlungsräume mit INSGESAMT >200 Besucher da sind UND diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben, gilt die MVStättV.


    Im Übrigen wäre zu prüfen, ob es nicht auch Veranstaltungen mit Stehplätzen geben wird, dann sind 2 Personen auf den (für Besucher zugänglichen) Quadratmeter zu rechnen.


    M. Koeppen
    Brandschutzfachplaner