Hallo! Habe nochmal eine Frage zu Notausgängen. Falls es fünf Notausgänge in einer Versammlungsstätte geben sollte, also 2 auf der Bühne (Bühne=ca. 100qm2) und drei im Saal. Dürfte man den einen Notausgang auf der Bühne schließen? D.h. Sachen vorstellen und die Kennzeichnung "Notausgang" abhängen? Es handelt sich hier um eine kleine Bühne eines Landestheaters (Zuschauerplätze 198). Im Übrigen zählt der Raum in die Mvstätv, weil es eine zweite Bühne gibt, die mit dieser Bühne gemeinsame Rettungswege durch ein gemeinsames Foyer hat.
Grüße,
DenJag