Frage zu Notausgängen (Mvstättv)

  • Hallo! Habe nochmal eine Frage zu Notausgängen. Falls es fünf Notausgänge in einer Versammlungsstätte geben sollte, also 2 auf der Bühne (Bühne=ca. 100qm2) und drei im Saal. Dürfte man den einen Notausgang auf der Bühne schließen? D.h. Sachen vorstellen und die Kennzeichnung "Notausgang" abhängen? Es handelt sich hier um eine kleine Bühne eines Landestheaters (Zuschauerplätze 198). Im Übrigen zählt der Raum in die Mvstätv, weil es eine zweite Bühne gibt, die mit dieser Bühne gemeinsame Rettungswege durch ein gemeinsames Foyer hat.


    Grüße,


    DenJag

  • Hallo,


    hier wäre es hilfreich, einfach im Vorfeld der VA die Kollegen der örtlichen Feuerwehr zu konsultieren, was diese tolerieren würden. Wenn die es erlauben, einen Notausgang zuzubauen und das im Abnahmeprotokoll steht, ist alles in Butter.


    Gruß Jörg

  • Also, laut VStättVo muß die Bühne zwei seperate Fluchtwege haben und das nicht in Richtung Zuschauerraum.


    Davon abgesehen ist garnix in Butter wenn es im Abnahme Protokol steht und dann was passiert. OK für euch schon, aber nicht für den der das Unterschrieben hat.
    Selbst wenn ihr rein rechnerisch diesen Fluchtweg nicht braucht, also Anzahl und gesamt Breite reichen dürft ihr den nicht ausser Betrieb nehmen, da sonst u.A. alle vorhandenen Bestuhlungspläne neu gemacht werden müssen.

    Es grüßt der Stephan

  • Mit 198 Besucherplätzen fallt Ihr erst mal nicht unter die VStättV.


    Allerdings gibt es (vielleicht) eine baurchtliche Nutzungsgenehmigung, die ein Rettungswegkonzept beinhalten sollte. Wenn da zwei Notausgänge auf der Bühne vorgesehen sind, dann gilt das erst mal. Dann kann man mit der genehmigten Behörde über Erleichterungen, Befreiungen etc. verhandeln.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    Mit 198 Besucherplätzen fallt Ihr erst mal nicht unter die VStättV.


    .


    Doch tuen sie. Er hat doch geschrieben das noch eine Bühne mit im Foyer angeschlossen ist und Rettungswege gemeinsam genutz werden => somit gilt die VStättVo.


    P.S. ohne spießig wirken zu wollen: das Ding heißt VStättVo
    ohne das "Muster" davor und mit "ordnung" dahinter.

    Es grüßt der Stephan