Folgender -nicht fiktiver Fall:
Von einem Kulturzentrum wird ein Mischpult gemietet.
Da der Eigentümer keine Lust hat das Teil hin und her zu fahren wird es für ein paar Tage dort abgestellt um beim nächsten Termin wieder benutzt zu werden.
Die Putzfrau wirft das Pult( im Case) um und wird darunter 'begraben'- Bein gebrochen.
Pult defekt.
Wer haftet nun für was?
Variante 1:
Die Haftpflicht des Vermieters, da das Pult einen Personenschaden verursacht hat
Variante 2: Die Bertriebshaftpflicht der Putzfrau, da sie einen Sachschaden verursacht hat
Variante 3: Das Kulturzentrum , da es das Material gemietet hat
oder irgendeine andere Variante?