Feuerschutz und Band-Banner auf der Bühne

  • Zitat von "Spleener"

    aber sowie man als Rettungsassistent oder Arzt eine Garantenpflicht hat existier diese auch für Fachleute in der VAT. So ist unser zwieter Bandtechniker immer sehr unruhig, das er als Fachkraft immer die volle Verantwortung trägt. (.....) Es ist bis heute nicht einmal sicher auszuschließen, dass man als Gast einer VA mit entsprechender Ausbildung nicht auch handeln muss. Wie gesagt, das betrifft nur die anerkannt Ausgebildeten.


    Dieses wird den Meistern so vermittelt, das ist richtig. Inwieweit sich bei Lichte betrachtet dieses in der Realität umsetzen lässt, kann man länger diskutieren und derartige Debatten haben mich meine ureigenste Meinung von diversen "Meistern" des Fachs bilden lassen.... 8)


    Als Pragmatiker sehe ich die Dinge eher so wie Gert.


    Das man wenn Gefahr im Verzug ist bzw. Hilfe vonnöten SELBSTVERSTÄNDLICH eingreift bzw die Hilfe leistet, ist für mich keine Frage eines Meisterbriefes, sondern des gesunden Menschenverstandes....

  • Um auch hier meinen Standpunkt klar zu stellen, es ist niemals eine Frage das wenn geholfen werden muß, geholfen wird, habe selbst eine sehr gute Ersthelferausbildung, ausgehend vom Jugendrotkreuz über den großen Ersthelferschein. Mein 1st Hand, den ich eigentlich fast immer dabei habe wenn es etwas umfangreicher wird ist sowohl ausgelernter Elektriker als auch Rettungssanitäter und sehr aktiv im Roten Kreuz.
    Wir im allgemeinen probieren sehr peniebel so sicher und gut wie möglich zu arbeiten, und muckieren schon das ein oder andere was uns dabei stört, aber und nun kommt der andere Part, ich führe allerhöchstens einen Feuerlöscher im fahrzeug sowie dort einen großen Verbandskasten mit, der DIN Kasten bleibt wo er ist und ist nur Polizeishow. Hiermit hört dann aber meine Verantwortlichkeit auf.
    Anderst ist es wenn ich vom Veranstalter gebeten werde die Location zu planen und zu überwachen, in dem Moment achte ich sehr gut darauf wo Fluchtwege sind, was Technisch nicht ok ist und ob die Vorgeschriebene Ausstattung der Location vollständig und ok ist. Das ist aber ein anderer Part der ehr in Vorarbeit läuft. Trozdem finde ich es absolut übertrieben wie mancher sich selber in eine Verantwortung hebt die er absolut nicht hat. Für Brandbekämpfung vor Ort ist die Location im normalfall ausreichend ausgestattet, bei größeren Veranstaltungen ist meißt sogar die Feuerwehr vor Ort, so das ich nun nicht wirklich das Case mit zwei Riesenpulverlöschern dabei haben muß. Auch bin ich vor Ort nicht der Sanitäter, ich habe eine Grundversorgung in meißt aussreichender Nähe, alles was diese Grundversorgung überschreitet, ist einen schnellstmöglichen Telefonanruf wert.
    Ansonsten sage ich nur noch, die Augen auf und den Verstand beisammen, das sollte wohl jeder in unserer Brache hinbekommen.


    Edit - Absätze - Besser?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

    Einmal editiert, zuletzt von Kracky ()

  • Kracky, mach mal bitte einen Absatz in deine Sätze rein, das kann man ja überhauptnicht lesen.


    Als Elektrofachkraft muss man auch geradestehen, wenn man einen Konstruktion sieht die nicht mal annähernd mit 2 zugedrückten Augen zu ertragen ist. Wenn man sich dann nicht drum kümmert...


    Genauso ist es bei der Feuerwehr, du wirst nicht glauben können das ein Feuerwehrmann nicht zumindest seine Kollegen zu hilfe ruft.


    Bei einem Verkehrsunfall ist es genauso. Wenn du da dran vorbeifährst und nicht mal die Rettungskräfte rufst (es sei denn es sind schon genügend vorort) und jemand schreibt dein Kennzeichen auf, bist du der gef...te wegen unterlassener Hilfeleistung.


    Also zumindest den Verantwortlichen der Veranstaltung darauf aufmerksam machen, das er das ändern sollte, macht vieleicht nen besserwissereindruck, aber wenn es Sicherheitsrelevant ist, kannst du wenigstens sagen der Veranstalter hat es gewust.
    so noch ein paar







    absätze für kracky dazu

    Ich bin verrückt, aber was manche hier sagen ist richtig verrückt.

  • Zitat von "DasIch"

    Aber uns hat man in der Schule auch immer eingebläut:
    Bist du als ausgebildeter Meister auf einer Veranstaltung tätig, egal als was, ob Ton oder Licht oder sonstwas, steht man mit in der Verantwortung.
    Wie weit das rechtlich dann haltbar ist, sei mal dahin gestellt.
    P.S. auch als Gast sei man verpflichtet einzugreifen.
    Ich halte das aber auch für ziemlichen Blödsinn.
    Natürlich, wenn ich was lebensbedrohliches sehe, schreite ich ein, das hat aber nix mit meinem Meisterbrief zu tun.


    Ja, das wird sehr oft verbreitet. Wenn man dann nach den Rechtsgrundlagen fragt, bekommt man oft nichts Erhellendes erzählt. Ein paar setzen so eine Behauptung in die Welt, und hunderte plappern sie nach... :roll:


    Wie sieht die Lage nun tatsächlich aus?


    1.) In der MVStättV steht - und das ist ein echter Mangel dieser Verordnung - nichts zum Thema Beauftragung drin. Das heisst nun nicht, dass keine erforderlich ist. Diese kann implizit im Rahmen eines Arbeitsvertrages passieren, dass kann explizit passieren.


    Aber mit "der Lichttechniker der Band ist Beleuchtungsmeister, der Bühnenmeister vom Stadttheater sitzt an der Bar, also habe ich meine beiden Meister" geht das ganz sicher nicht.


    2.) Die Sicherheit der Versammlungsstätte ist eine baurechtliche Betreiberpflicht, der Betreiber hat die nötigen Fachkräfte zu stellen, für deren Vertrautheit mit der Versammlungsstätte zu sorgen und sie mit den erforderlichen Vollmachten auszustatten.


    3.) Die Verfechter von "der Meister ist immer verantwortlich" haben mir auch noch nicht schlüssig darlegen können, wie man ohne Beauftragung in die Garantenpflicht nach § 13 StGB kommt.


    4.) Die unterlassene Hilfeleistung...


    Zitat von "§ 323c StGB"

    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Unglücksfälle oder Not haben wir da ja nicht, man könnte allenfalls die "gemeine Gefahr" sehr weit auslegen. Diese Gefahr müsste ja erst mal offensichtlich sein. Welcher Staatsanwalt möchte bitteschön den Beweis führen, dass man beispielsweise als Bandmischer vom FOH-Platz aus hätte erkennen müssen, dass da auf der Bühne ein Banner hängt, das nicht mindestens schwer entflammbar ist. Also da muss der Unsinn, der gemacht wird, schon sehr, sehr offensichtlich sein, dass da auch nur der Hauch einer Chance besteht, dass man zur Verantwortung gezogen wird. (Und wenn ich mir alleine die möglichen Einreden ansehe: Da war man dann an dem Tag schon etwas angeheitert und hatte auch gerade Probleme mit dem Sehvermögen... nee, jeder auch nur halbwegs erfahrene Staatsanwalt verfolgt das nicht weiter.)


    5.) Aber Vorsicht: Wenn man selbst aktiv tätig wird, also beispielsweise so ein Banner selbst aufhängt, sieht's schon wieder ganz anders aus.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hallo,


    ich wollte kein Öl ins Feuer kippen..
    Hier ist aber auch schon viel Gutes gesagt worden. Einfach die Augen auf.


    Zur Garantenpflicht. Also bei medizinischer Ausbildung ist es wie ich gesagt habe. Zumindest ab dem Rettungsassistenten. Bei der VAT habe ich nur die Aussage meines Freundes aus seiner Schule (weiß nicht wo man FvVT im Mainzer Raum lernt). Als Beispiel, wenn ihr nicht den Gehweg im Winter freiräumt und einer fällt ist das fahrlässige Körperverletzung. Noch kurz ein paar Gründe, wie man Garant wird:
    http://www.juraforum.de/index.php?area=encyclopedia&page=explanation&id=222

    mfG


    Peter