Zitat von "Spleener"aber sowie man als Rettungsassistent oder Arzt eine Garantenpflicht hat existier diese auch für Fachleute in der VAT. So ist unser zwieter Bandtechniker immer sehr unruhig, das er als Fachkraft immer die volle Verantwortung trägt. (.....) Es ist bis heute nicht einmal sicher auszuschließen, dass man als Gast einer VA mit entsprechender Ausbildung nicht auch handeln muss. Wie gesagt, das betrifft nur die anerkannt Ausgebildeten.
Dieses wird den Meistern so vermittelt, das ist richtig. Inwieweit sich bei Lichte betrachtet dieses in der Realität umsetzen lässt, kann man länger diskutieren und derartige Debatten haben mich meine ureigenste Meinung von diversen "Meistern" des Fachs bilden lassen....
Als Pragmatiker sehe ich die Dinge eher so wie Gert.
Das man wenn Gefahr im Verzug ist bzw. Hilfe vonnöten SELBSTVERSTÄNDLICH eingreift bzw die Hilfe leistet, ist für mich keine Frage eines Meisterbriefes, sondern des gesunden Menschenverstandes....