Haftung für Veranstaltungszelt?

  • Hi,
    da ich demnächst vor meiner Kneipe ein Zelt(5m*15m) aufstellen möchte, würde ich gerne wissen wie es hierbei mit der Haftung zB bei Beschädigung von Besuchern, Schneeschaden, Brandschäden durch warme Scheinwerfer/Lichteffekte oä aussieht. Das Zelt wird für drei Tage von einer Firma geliehen, Verleiher meint er übernimmt keine Haftung...
    Wer ist hierfür zuständig, bzw über wen wird es versichert?


    Zusätzlich würde es mich interessieren, was man beachten muss, wenn man in dem Zelt Lichteffekte montiert (zB Derby oder Flower und Par-Kannen)


    Vielen Dank schon im voraus.

    NJoy the Night!

  • Bin kein Versicherungsverkäufer, aber Du könntest das als dreitägige VA laufen lassen und eine Veranstalterhaftpflicht abschliessen. Ob die allerdings nach bei unbewachtem Zelt greift, ist schwer anzuzweifeln. Eher nicht. Solche Haftpflichten gibt es auch gegen Vandalismus.


    Was Geräte betrifft, Sicherheitsabstand zur Zeltplane einhalten und nur mit doppelter Sicherung (z.B. Haken und Safety) dort hin hängen, wo das Zelt dafür gebaut ist.


    Zusätzlich Stromzufuhr nach gültigen Vorschriften für fliegende Bauten, was (Halbwissen!) fast wie ein Open-Air angesehen wird.


    Auf jeden Fall ein Zelt mit genügend Ballast buchen. Evtl. brauchst Du auch eine Genehmigung zum Aufstellen. 75qm bedarf meines Erachtens je nach Bundesland einer Genehmigung.