wer kann verbieten selbständige Dienstleistung zu erbringen?

  • Grundsatz ist folgendes:


    In unserem Laden kam die Frage auf, ob es diversen Freelancern überhaupt gestattet sei sich selbst als Ton oder Lichtmann zu "vermieten"?


    Vor dem Hintergrund etwaiger versicherungsrechtlicher Rechtsfragen.


    Meiner Ansicht nach ist es vollkommen egal wie ein gewerblich angemeldeter Freelancer sich versichert. Ich buche XY mit seinem KnowHow für die Durchführung einer VA vor Ort. Wenn ihm auf dem Weg zum VA Ort, während der VA, oder danach was passiert ist es sein Problem.


    Anders ausgedrückt; bestelle ich jemandem zum tapezieren der Bude interessiert mich auch nicht seine berufsrechtliche Versicherung. Vorausgesetzt ich bestelle keinen Schwarzarbeiter, klar oder?



    Falls es stimmt das Freelancer mit eigenem Gewerbe, oder der Inhaber eines anderen Ton & Lichtladens NICHT seine reine Tätigkeit vermieten darf: in welchem Affentheater leben wir denn dann hier?


    Wer sachdienliche Angaben machen kann, nur zu!
    Stefan

  • Der Gesetzgeber hat den Arbeitnehmerbegriff etwas weiter gefasst, als wir uns das gewüscht hätten (zudem ist er in jedem Regelungswerk leicht anders... :roll: ). Da gibt es dann so Konstruktionen wie "Unternehmer ohne eigene Beschäftigte".





    Zitat von "rockline"

    in welchem Affentheater leben wir denn dann hier?


    Die Politik wollen wir mal lieber draußen lassen, schon innerhalb der Branche sind die Umstände depremierend genug.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess