Hallo,
aus gegebenem Anlass (Zelt mit 1200 Pax, Bühne >110 qm) habe ich mich gefragt, ob der Betreiber/Veranstalter einen Verantwortlichen braucht.
In der MVStVO (Hessen) habe ich gelesen (§1,(3)): die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für.... 3. Fliegende Bauten.
Demnach ist ein Verantwortlicher im Zelt nicht notwendig?