Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Zelt

  • Hallo,


    aus gegebenem Anlass (Zelt mit 1200 Pax, Bühne >110 qm) habe ich mich gefragt, ob der Betreiber/Veranstalter einen Verantwortlichen braucht.


    In der MVStVO (Hessen) habe ich gelesen (§1,(3)): die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für.... 3. Fliegende Bauten.


    Demnach ist ein Verantwortlicher im Zelt nicht notwendig?

  • Hallo,


    ein Verantwortlicher nach VStättV ist nicht zwingend vorgeschrieben, da Du dich nicht im Geltungsbereich dieser aufhälst, aber:


    Ein Verantwortlicher muss dennoch vorhanden sein, auch wenn dieser dann anders heißt:


    - Befähigte Person (BetrSichV)
    - Bühnen- und Studiofachkraft (BGV C1)


    Lediglich die Qualifikation kann der Betreiber dann anhand einer Gefährdungsbeurteilung selber festlegen.
    Bei 1200 Personen und einer solchen Szenenfläche (vorausgesetzt es ist
    auch dementsprechend Technik vorhanden) ist er gut beraten zumindest
    eine FkV mit 3 Jahren Berufserfahrung einzusetzen.


    Ferner gilt für ihn, sofern er Arbeitgeber ist, auch das ArbSchG, wo auf den Stand der Technik verwiesen wird. Diese stellt die MVStättV von 2005
    unstrittig dar, sie ist sogar anerkante Regel der Technik.


    Welche Vorgaben nun bei Zelten gelten findest Du in der Landesbauordnung Deines Landes und in der Verordnung über fliegende Bauten.


    Beste Grüße
    Stroti