Hallo Admin, hallo Forum,
in Berlin ist die SonderbauBeriebsVerordnung (SoBeVo) in Kraft.
Diese regelt unter anderem die Anwesenheit von Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Allerdings gibt es dort imho eine Rechtslücke.
Dazu hätte ich gerne Eure Meinung / Rechtsauffassung:
Nach den Absätzen 1 bis 4 von §21 der vorbenannten Verordnung, werden bestimmte Anforderungen an den Betreiber gestellt.
In Absatz 2 wird hier die Anwesenheitspflicht für den Betreiber, oder dem von ihm beauftragten Veranstaltungsleiter festgelegt.
Die notwendige Qualifikation des beauftragten Veranstaltungsleiters wird in §22 geregelt und entspricht den Forderungen des §40 MVStättV.
Eine formelle Qualifikation des Betreibers wird nicht gefordert.
Nach meiner Rechtsauffassung ist in den folgenden Situationen keine Person mit der Qualifikation eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik notwendigerweise gefordert:
A. Der Betreiber nimmt die Anwesenheitspflicht ständig selber wahr und
delegiert diese nicht an einen Veranstaltungsleiter.
B. Der Betreiber und der schriftlich bestellte Veranstaltungsleiter teilen
sich die Anwesenheitspflicht zeitlich und der Betreiber nimmt diese
temporär war.
Andere Rechtsquellen natürlich aussen voregelassen, also nur auf Grundlage der SoBeVo.
Was meint ihr dazu?
Beste Grüße
Stroti
P.S.: Die Verordnung gibt es hier: http://www.b-safe.de/files/laender/berlin/SoBeVo_Berlin.zip